22. August 2007 Im Jahr 1952 haben sich zwei Männer getroffen, die kaum gegensätzlicher sein könnten: Rudolf Augstein, Herausgeber des Spiegels, und der wegen seiner Rolle im Hitlerreich verfemte Staatsrechtler Carl Schmitt. Augstein suchte juristischen Rat; daraus entspann sich ein jahrelanger Briefwechsel. In einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagausgabe) beleuchten Lutz Hachmeister und Stefan Krings die Beziehung der so unterschiedlichen Männer.
Was motivierte den damals neunundzwanzigjährigen Augstein zu einem Besuch bei dem verfemten Staatsrechtler, den man den Kronjuristen des Dritten Reiches genannt hat? Bei einem Mann, der einst den jüdischen Geist aus dem deutschen Rechtsgelehrtentum hatte austreiben wollen? Das konkrete Motiv für Augsteins Stippvisite in Plettenberg war die Beschlagnahmung des Spiegel im Rahmen einer Affäre, die sich um einen ehemaligen Agenten des französischen Nachrichtendienstes namens Hans-Konrad Schmeißer rankte; in deren Zuge hatte Bundeskanzler Adenauer erreicht, dass die bereits ausgelieferte Spiegel-Ausgabe Nummer 28 bundesweit von der Polizei beschlagnahmt wurde. Denn laut Beschluss des Amtsgerichts Bonn enthielt der Artikel schwerwiegende Angriffe gegen den Bundeskanzler und andere hochgestellte politische Personen. Augstein sah in der Beschlagnahmung einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit und wandte sich ratsuchend an Carl Schmitt.
Augstein war von Schmitt wie von vielen anderen konservativen Revolutionären schon deren schneidiger Begriffswelt wegen beeindruckt. Auch fand er an Schmitt die Vielfältigkeit seiner geistigen Beziehungen faszinierend. Obwohl die beiden schon durch ihr Alter und die Stellung in der aktuellen politischen Publizistik unterschiedlicher kaum sein konnten, verband sie eine Bewunderung für die erhaben Verfemten, die Ausgegrenzten und Obskuren. Schmitt wiederum war ein kritischer, aber treuer Spiegel-Leser, der die großen Momente des Magazins lobte. Erst später ging Augstein zu Schmitt auf Distanz und mochte sich an die Tatsache, dass er die juristische Beratung des ehemaligen NS-Staatsrats gesucht und genutzt und jahrelang mit ihm korrespondiert hatte, nur ungern erinnern.
Den vollständigen Artikel von Hachmeister und Krings lesen Sie im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag, 23. August.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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