Bundestag

Völkermord ins Parlament

Von Regina Mönch

2004: Außenminister Fischer gedenkt der Opfer in Eriwan

2004: Außenminister Fischer gedenkt der Opfer in Eriwan

23. Februar 2005 

Die CDU/CSU-Fraktion hat beschlossen, in den Bundestag einen Antrag zum Gedenken an die letzten, die furchtbarsten Vertreibungen und die Massaker an der armenischen Bevölkerung des Osmanischen Reiches einzubringen. Fände der Antrag eine Mehrheit, würde dies eine grundsätzliche Wende bedeuten, denn die deutsche Politik glaubte bisher, auf verwunschenen diplomatischen Pfaden wäre die Türkei eines Tages davon abzubringen, sich ihrer Verantwortung für den Genozid an den Armeniern unter jungtürkischer Regierung zu verweigern. Wer schweigt, so der Irrglaube, kann wenig falsch machen.

Die Deportationen und Massaker, denen etwa anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, begannen vor neunzig Jahren. Der Antrag, der die historischen Hintergründe, die Fakten und die Rolle des Deutschen Reiches in dieser Katastrophe ungewohnt ausführlich darlegt, vermeidet den Begriff „Völkermord“ und nennt sein wichtigstes Ziel gleich im Titel: einen deutschen Beitrag zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern, auch jenen, die mitten unter uns leben. Es handelt sich aber nicht um eine Resolution mit Gesetzeskraft, wie sie vor vier Jahren vom französischen Parlament verabschiedet wurde. Gegen diese Erklärung hatten damals auch deutsche Politiker polemisiert, weil man die Türkei nicht zwingen dürfe, von ihrer Leugnungspolitik abzurücken. Sie müsse selbst zur Erkenntnis kommen, hieß es seinerzeit, und es sei auch nicht die Aufgabe von Parlamenten, historische Ereignisse zu bewerten.

Türkei rigoros

Damit hatten sich jene durchgesetzt, die die Türkei nicht verärgern wollten. Wie sich Armenier dabei fühlten, war ziemlich egal, weil weltpolitisch ohne Bedeutung. Anderthalb Jahre vor der französischen Initiative hatte ein Brief des damaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton an das Repräsentantenhaus in Washington fast in letzter Minute dessen geplante Resolution zum Genozid an den Armeniern verhindert - wegen „bedeutender nationaler Interessen“. Die Türkei hatte zuvor gedroht, ihre Luftwaffenbasis Incirlik für die Vereinigten Staaten zu schließen, und die ehemalige türkische Ministerpräsidentin Ciller forderte sogar, türkische Armenier deportieren zu lassen, weil sie Illegale seien.

Schon im April 2000 hatten sich sechstausend deutsche Armenier, die Würdenträger der armenisch-apostolischen Kirche in Deutschland, aber auch Vereine, darunter kurdische, an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages mit der Bitte gewandt, die Regierung der Türkei aufzufordern, die historischen Tatsachen der Verbrechen von 1915 anzuerkennen. Ein Jahr später wurde der Vorgang ans Auswärtige Amt überwiesen, verbunden mit der Bitte, „die Angelegenheit im Rahmen der diplomatischen Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland anzusprechen“. Seitdem herrscht offiziell wieder Schweigen. Das Verhältnis zwischen der Türkei und der Republik Armenien ist zerrütteter denn je. Die Schuld daran geben einige deutsche Diplomaten und Politiker auch den Armeniern, die zu sehr auf ihre Vergangenheit fixiert seien - so als sei Versöhnung ohne Wahrheit zu haben - und dabei ihre politischen Ziele aus den Augen verlören. Eine abenteuerliche Begründung, vergleicht man sie mit den hierzulande und überhaupt in Europa ansonsten üblichen Standards für Menschenrechte und Erinnerungskultur. Die Hoffnung, im Zuge der türkischen Beitrtittsverhandlungen mit der EU werde sich etwas ändern, hat sich bisher nicht bestätigt.

„Materielle Interessen“

Wer das nicht glaubt, studiere die offizielle Website der türkischen Außenpolitik. Ein Gesetz, welches in der Türkei all jene, auch unabhängig arbeitende Historiker, mit Gefängnisstrafe bedrohte, wenn sie den Genozid an den Armeniern einen Genozid nennen, ist zwar geändert worden. Doch macht sich nun strafbar, wer mit „ausländischer Unterstützung“, zum Beispiel bei Veranstaltungen von Stiftungen, oder aus „materiellen Interessen“ darüber redet. Ein weites Feld für diffuse Willkür.

Im Antrag der Unionsfraktion wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß es auch darum geht, Historiker und Verleger in der Türkei zu bestärken, sich mit diesem Teil der nationalen Vergangenheit auseinanderzusetzen, und sie gegebenenfalls vor Strafverfolgung zu schützen. Das ist ein anderer Ton als der lange hierzulande vorherrschende, der sich gern hinter Empfindlichkeiten der großen türkischen Gemeinde in Deutschland verschanzte und nationalistische Entgleisungen in bezug auf die Armeniertragödie kleinzureden versuchte und dabei schon mal die Meinungsfreiheit preisgab.

Türkei verletzt Versöhnungsidee der EU

Das Bestreben der Türkei zu leugnen, daß den Verfolgungen von 1915 Planmäßigkeit zugrunde gelegen habe und Massenmord im staatlichen Auftrag gewesen sei, stehe im Widerspruch zur Versöhnungsidee der EU, heißt es in dem Antrag. Der erwähnt auch, daß zu den Repressionsopfern der jungtürkischen Nationalisten hohe türkische Beamte und osmanische Parlamentarier gehörten, die die Vertreibungen und Massaker damals ablehnten. Zwei Absätze schildern die Verstrickung des Deutschen Reiches in diese Vorgänge und empfehlen die Archive des Auswärtigen Amtes und das Hallenser Lepsius-Archivs zur Überprüfung der haltlosen Ausrede, die nicht nur von der Türkei gern bemüht wird, zuerst einmal müßten sich die Historiker einigen.

Die sind sich nämlich seit Jahren weitgehend einig, denn die Ereignisse sind gut erforscht, wenn auch wenig bekannt. Und weil es sich im Falle des Gedenkens an einen Völkermord nicht um Geschichtsdeutung und auch nicht um einen Historikerstreit handelt, sondern um eine politische Antwort auf die politische Leugnung historischer Tatsachen, kommt der Antrag der Unionsfraktion zur rechten Zeit.

In Deutschland unter Militärzensur

Vor fast neunzig Jahren, im Oktober 1915, also mitten im Ersten Weltkrieg, als Deutschland und die Türkei Verbündete waren, hatte der Theologe Johannes Lepsius auf Einladung der Pressevereinigung im Berliner Reichstagsgebäude eine mutige Rede zu den Deportationen und Morden gehalten und die deutsche Regierung aufgefordert, sofort einzugreifen. Unmittelbar danach wurde das Thema in Deutschland unter Militärzensur gestellt, der auch Lepsius' erste Genozid-Dokumentation zum Opfer fiel, die die Politiker nicht mehr erreichte. Der Bundestag, ließe er sich in diesem Jahr endlich auf ein offizielles Gedenken ein, könnte damit auch eine Debatte aufnehmen, zu der es vor Jahrzehnten wegen „übergeordneter nationaler Interessen“ nicht mehr kam.

Text: F.A.Z., 24.02.2005, Nr. 46 / Seite 43
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

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