Prozeß

Beleidigung: „Zeit“-Herausgeber muß zahlen

Muß Strafe zahlen: Michael Naumann

Muß Strafe zahlen: Michael Naumann

28. Januar 2004 Der Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit", Michael Naumann, muß wegen der Beleidigung eines Staatsanwaltes eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro bezahlen. Dies hat das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten am Mittwoch entschieden. Der frühere Kulturstaatsminister hatte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fernsehmoderator Michel Friedman öffentlich als „durchgeknallt“ bezeichnet. Naumann will das Urteil anfechten.

Das Gericht bestätigte mit der Entscheidung einen vorangegangenen Strafbefehl gegen Naumann, den Karge mit einer Anzeige wegen Beleidigung erwirkt hatte. Eine Erhöhung der Geldstrafe auf 10.500 Euro, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte das Gericht aber ab. „Durchgeknallt“ sei ein Ausdruck, der mit „irre“ oder „verrückt“ gleichzusetzen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Bemerkung reiche somit in den Bereich der unzulässigen Schmähkritik, die durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei. Bei der Bewertung der Äußerung müsse zudem berücksichtigt werden, ob dieser Ausdruck am Stammtisch falle, oder ob er vor einem Millionenpublikum in einer Runde „relativ hochkarätiger Personen“ geäußert werde.

Widerspruch zu öffentlicher Hetze

Naumann hatte seine Bemerkung in der Fernsehdiskussion „Talk in Berlin“ des Senders n-tv am 22. Juni vergangenen Jahres gemacht. Er sprach von einem „Skandal eines durchgeknallten Staatsanwaltes“, der in Berlin einen schlechten Ruf habe. Die Talk-Show mit dem Titel „Friedman, die Öffentlichkeit und die Moral“ war eine Reaktion auf Ermittlungen gegen den ehemaligen Vize-Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, wegen Drogenkonsums. Friedman hatte seinerzeit einen Strafbefehl akzeptiert und war von allen Ämtern zurückgetreten.

Als Motiv für seine Äußerung gab Naumann im Prozess an, daß Details über Ermittlungen gegen den damaligen TV-Moderator frühzeitig an die Öffentlichkeit gelangt seien. Sie hätten zur „öffentlichen Hetze“ gegen Friedman geführt. Ein „mieses Gefühl gegen einen jüdischen Funktionär“ sei geschürt worden. Naumann ließ zunächst offen, welches Rechtsmittel er gegen das Urteil einlegen wolle. Sowohl die Berufung vor dem Landgericht als auch die Revision beim Kammergericht sind möglich.

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Text: @dho, mit Material von AP und Reuters
Bildmaterial: ddp

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