Orthographie

Rechtschreibreform tritt in weiten Teilen in Kraft

Orthographie: Rechtschreibreform tritt in weiten Teilen in Kraft
03. Juni 2005 

Die Rechtschreibreform wird am 1. August dieses Jahres in weiten Teilen verbindliche Grundlage für Schulen und Behörden. Das hat die Konferenz der Kultusminister (KMK) in Quedlinburg beschlossen.

Maßgeblich für die Benotung der Schüler werden dann die Regelungen aus dem Jahr 1996 in der Fassung des Jahres 2004 sein. Dabei handelt es sich zum einen um die Laut-Buchstaben-Zuordnung (Betttuch, überschwänglich), die Schreibung mit Bindestrich sowie die Groß- und Kleinschreibung (bei Weitem, Folgendes). Für alle Regelungen, die der Rat vermutlich noch ändern wird, gilt eine Toleranzklausel; sie fließen also nicht in die Bewertung ein. Das gilt vor allem für den Kern der Rechtschreibreform, die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Worttrennung und die Zeichensetzung.

Rat hebt Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben auf

Bewährt oder reformiert?

Bewährt oder reformiert?

Der Beschluß folgt der Anfang April in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung getroffenen Verabredung, nur die Teile der Reform von der Bewertung auszunehmen, die der Rat ändern will. Vor allem die Groß- und Kleinschreibung sowie die nun verbindliche Fremdwortschreibung halten auch der Vorsitzende des Rates für deutsche Rechtschreibung, Zehetmair (CSU), sowie weitere Mitglieder des Rates für änderungsbedürftig. Grammatisch falsche Schreibungen wie „Pleite gehen, Bankrott gehen, Diät leben, Letzerer“ werden also vom 1. August an als richtig, bisherige Schreibungen als Fehler angestrichen werden.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat unterdessen in Mannheim beschlossen, die neuen Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben aufzuheben, dafür gelten wieder die alten Regeln. Nach ihrer anfänglichen Weigerung, im Rat mitzuarbeiten, wird die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung künftig als ordentliches Mitglied im Rat an weiteren Änderungen mitwirken.

Zumutung für Lehrer und Schüler

Für Überschneidungen von Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung (Leid tun/leidtun, Eis laufen/eislaufen) tritt ebenfalls die Toleranzklausel in Kraft. In Zweifelsfällen, heißt es in der Erklärung der KMK, würden Wörterbücher zugrundegelegt, die nach den Erklärungen der Verlage den aktuellen Stand der Regelungen enthielten. In Österreich soll das Österreichische Wörterbuch gelten. Außerdem finde sich der aktuelle Stand der Regeln im Internet.

Kritiker der Rechtschreibreform werfen den Kultusministern indessen vor, sich von den Schulbuchverlagen beeinflussen zu lassen, die zusätzliche Kosten für neue Schulbücher scheuen. Den Kultusministern sei es vor allem darum gegangen, die Praxis in den Schulen nach dem 1. August zu regeln. „Klarheit für alle Schüler und Lehrer“, hatte die Präsidentin der KMK, Brandenburgs Wissenschaftsministerin Wanka (CDU) gefordert.

Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Otto bezeichnete die in Teilen verbindlich gemachte Rechtschreibreform als „Zumutung gegenüber den Lehrern und Schüler“. Außerdem sei darin eine „unglaubliche Arroganz gegenüber dem Rat für deutsche Rechtschreibung zu sehe“. Otto forderte die KMK auf, die Rechtschreibreform ein weiteres Jahr auszusetzen, um dem Rat die Möglichkeit zu geben, seine Arbeit fortzusetzen.

Kritik und Zustimmung

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Reiche forderte die Ministerpräsidenten auf, die gesamte Reform außer Kraft zu setzen. Schüler und Lehrer brauchten keine weiteren Experimente. Kritisch zum Beschluß der KMK äußerte sich auch der Deutsche Lehrerverband, wohingegen der Deutsche Philologenverband nicht mit größeren Schwierigkeiten in den Schulen rechnet und den Beschluß als „sinnvoll“ bezeichnete. Der Vorsitzendes des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Eckinger sprach dagegen von einem „ärgerliche“ Appell an die „Toleranz“ der Lehrer. Für die Fehler-Bewertung wäre die Verlängerung der Übergangsfrist bis zur vollständigen Einführung der Reform sinnvoll gewesen, sagte Eckinger, der als offizieller Vertreter der Lehrerorganisationen im Rechtschreibrat mitarbeitet.

Geeinigt haben sich die Kultusminister außerdem über die künftige Struktur der Lehrerbildung. Mit dem Quedlinburger Beschluß soll die gegenseitige Anerkennung der Bachelor- und Masterabschlüsse und damit die Mobilität der Lehramtsstudenten gesichert werden. Grundlegende Voraussetzung für das Lehramt bleibt das Studium zweier Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften in der Bachelorphase und in der Masterphase. Ausnahmen können die Länder nur für die Fächer Kunst und Musik vorsehen. Schulpraktische Erfahrungen sollen die Kandidaten schon während des Bachelorstudiums sammeln, sie werden im Vergleich zum bisherigen Lehramtsstudium deutlich erhöht. Hamburg und Schleswig-Holstein erwägen offensichtlich einen Verzicht auf das Referendariat und eine entsprechende Verstärkung der Praxisanteile während des Studiums.

Außerdem sollen sich die bisherigen Regelstudienzeiten nicht verlängern. Beibehalten werden soll auch die klare Unterscheidung des Studiums und der Abschlüsse nach Lehrämtern. Auch wenn sich die meisten Länder für den Bachelor-Masterabschluß entschieden haben, ist es weiterhin möglich, das Staatsexamen abzulegen, sofern die Studiengänge modularisiert werden.

Kultusminister uneins über Studiengebühren

Die Module sollen sich nach dem Beschluß der KMK an den länderübergreifenden Standards orientieren und studienbegleitend evaluiert werden. Sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge für das Lehramt müssen akkreditiert werden, wobei ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde mitwirkt und zustimmen muß. Bei der Akkreditierung müssen sowohl die Standards in den Bildungswissenschaften sowie länderübergreifende inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik berücksichtigt werden. Außerdem sind spezielle inhaltliche und strukturelle Vorgaben der Länder zu beachten. Schon bestehende Bachelor- und Masterstudiengänge sollen bis 2010 den in Quedlinburg beschlossenen Regelungen angepaßt werden.

Uneinig sind sich die Kultusminister noch über die Studiengebühren. Sie haben sich nur darauf verständigt, „faire Wettbewerbsbedingungen“ unter den Ländern zu schaffen und sich untereinander abzustimmen. Unter den unionsgeführten Ländern gibt es jedoch eine Absprache, die Obergrenze der Studiengebühren auf 500 Euro pro Semester festzusetzen. In einer schriftlichen Stellungnahme haben sie auch gegenüber den Finanzministern die Forderung erhoben, bei der Einführung der Studiengebühren nicht etwa die Landeszuschüsse für die Hochschulen zu kürzen. Eine verbindliche Regelung, gab Frau Wanka zu, sei hier jedoch nicht möglich.

Text: oll., Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: AP, dpa

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