Pressefreiheit

Verleger rufen Kanzler zum Handeln auf

27. August 2004 

Die deutschen Zeitschriftenverleger drängen die Bundesregierung zum Handeln gegen das sogenannte „Caroline-Urteil“, das Medienberichte über Prominente regeln soll.

Für einen Einspruch der Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieben knapp vier Wochen, erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Freitag in Berlin. Zuvor hatten mehrere Verleger in einem Brief an Kanzler Gerhard Schröder (SPD) appelliert, gegen das Urteil vorzugehen.

Die Entscheidung der Straßburger Richter vom 24. Juni, wonach über Prominente in Bild und Text nur noch mit deren Einwilligung oder in ihrer offiziellen Funktion berichtet werden dürfe, sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, heißt es in dem der Deutschen Pressse-Agentur vorliegenden Brief vom 19. August. Damit könnte in Zukunft über Starsänger nur von ihrem Gesangsauftritt berichtet werden, über Moderatoren nur von ihrer Moderation und über Filmschauspieler nur von ihrer Filmrolle. Prominente könnten so die Presse steuern: „Das Angenehme darf veröffentlicht werden, in das Unangenehme wird nicht eingewilligt.“

Unterschrieben ist der Brief von den Verlegern Hubert Burda, Heinz H. Bauer, Mathias Döpfner (Verlag Axel Springer), Bernd Kundrun (Gruner+Jahr), Thomas Ganske, Georg-Dieter von Holtzbrinck, Bodo Hombach (WAZ) und Karl Dietrich Seikel (Spiegel Verlag).

„Nicht kampflos aufgeben“

VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner sagte, es sei unverständlich, einen Kernbestandteil der Pressefreiheit kampflos aufzugeben. Das Urteil führe zur Hofberichterstattung, die die Pressevielfalt überflüssig mache. Bei Prominenten sei die öffentliche Beobachtung der Preis der Bekanntheit. Betroffen seien nicht nur die bunten Blätter, sondern auch der investigative Journalismus: „Dies wäre ein schwerer Schlag für die Demokratie.“ Die Grenzen für den Schutz der Persönlichkeit habe bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung beschrieben.

Nach der Entscheidung der Kleinen Kammer des Straßburger Gerichts dürfen Fotos aus dem Privatleben von Prominenten nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Damit hatte das Gericht einer Klage der Prinzessin Caroline von Monaco stattgegeben. Im Mittelpunkt stehe die Frage, welchen Beitrag Fotos und Artikel zur „öffentlichen Debatte“ leisten. Die Bilder, die Prinzessin Caroline beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigten und die ohne ihr Wissen aufgenommen wurden, seien ausschließlich privat. Es sei offenkundig, daß die Öffentlichkeit daran kein legitimes Interesse haben könne.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa

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