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Verbotene Wahrheit?

Im Fadenkreuz: das inkriminierte Buch

Im Fadenkreuz: das inkriminierte Buch

31. Januar 2002 Der Zürcher Pendo-Verlag darf ein Buch über Usama bin Ladin in der Schweiz nicht veröffentlichen. Der Grund: Ein Halbbruder des Islamisten fühlt sich durch das Buch geschädigt. Er hat einen Auslieferungsstopp erwirkt.

Das Buch „La vérité interdite“ der französischen Autoren Jean-Charles Brisard und Guillaume Dasquié verspricht Enthüllungen über Verstrickungen der Vereinigten Staaten in die Machenschaften Usama bin Ladins. Doch es ist kein Amerikaner, der die Auslieferung des Buches in der Schweiz gestoppt hat, sondern ein in Genf lebender Halbbruder Usama bin Ladins, Yeslam bin Ladin.

Er streitet seit langem jede Beziehung zu seinem Halbbruder ab und möchte mit diesem nicht in einem Atemzug genannt werden. Das Buch schildert aber auch die Geschäfte des Bin-Ladin-Clans ausführlich. Yeslam bin Ladin sieht sich dadurch geschädigt. Er hat einen Auslieferungsstopp erwirkt und dem Zürcher Pendo-Verlag eine Millionenklage angekündigt.

Der Verlag will jedoch an dem Buch festhalten, und manches spricht dafür: In Frankreich hat es sich glänzend verkauft, auch in Deutschland ist es auf dem Markt - mit einigem Erfolg. Der Verlag will nach Angaben des Verlegers Ernst Piper gegen die Einstweilige Verfügung durch ein Genfer Gericht Widerspruch einlegen.

22,5 Millionen Franken Schadenersatz

Bis das Gericht in Genf über den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung entscheidet, dürften mehrere Wochen ins Land ziehen. Gleichzeitig ist am Kantonsgericht Zug gegen den Verlag eine Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung anhängig. Yeslam bin Laden fordert von Pendo Schadenersatz von rund 15,3 Millionen Euro.

Vor dem Beschluss des Genfer Gerichts hatte der Verlag bereits rund 10.000 Exemplare in den Handel gebracht. Im deutschsprachigen Raum wurden 20.000 Bücher ausgeliefert. Die Auslieferung in Deutschland sowie in Frankreich ist von der Einstweiligen Verfügung nicht betroffen.

Text: @hc
Bildmaterial: Pendo Verlag

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