Rote Liste

Welterbe Kölner Dom: Stadt und Land nun Hand in Hand?

Von Andreas Rossmann

Auf der Roten Liste gefährdeten Weltkulturerbes: der Kölner Dom

Auf der Roten Liste gefährdeten Weltkulturerbes: der Kölner Dom

12. August 2004 Jetzt kommt Bewegung in die Sache - spät, vielleicht zu spät, aber immerhin. In die Auseinandersetzung um den Kölner Dom, der vom Welterbekomitee der Unesco (WHC) auf die "rote" Liste des gefährdeten Kulturguts gesetzt wurde, hat sich der nordrhein-westfälische Kulturminister Michael Vesper eingeschaltet.

Nicht, weil er - wofür manches spräche - die Angelegenheit der Kommune aus der Hand nehmen möchte, sondern weil er gefordert ist. Denn nachdem die Stadt die Statuten der Unesco mißachtet hat, ist die Bundesrepublik als Vertragsstaat angesprochen, und da es um Kultur geht, fällt es in die föderale Zuständigkeit.

„Überzeugungsarbeit beim Welterbekomitee koordinieren“

Die Gefahr, in die sich Köln mit seiner Hochhausplanung auf der rechten Rheinseite bringt, hatte Vesper, anders als die Verantwortlichen vor Ort, früh erkannt und vor den Folgen gewarnt. Was aber kann er machen, um die Kölner Stadtspitze, die für ihre Stadtplanung selbst verantwortlich ist, zur Einsicht zu bringen? Erst einmal nicht mehr als eine Arbeitsgruppe anregen, und die wurde bei einem Treffen, an dem auch der Dompropst, die Dombaumeisterin sowie Vertreter der Deutschen Unesco-Kommission und der Kultusministerkonferenz teilnahmen, gerade eingerichtet.

Bis Anfang Dezember soll sie einen umfassenden Bericht abfassen und "die Überzeugungsarbeit beim WHC koordinieren". Doch schon die Presseinformationen, die Stadt und Land dazu - getrennt - herausgegeben haben, lassen erkennen, wieviel Überzeugungsarbeit erst einmal intern zu leisten ist. Zwei Abschnitte lang sind die Texte identisch, dann aber tun sich Differenzen auf. Zwar wird hier wie dort betont, daß der Bericht Aussagen zu den Gebäudeplanungen treffen und eine "Pufferzone" definieren soll, in die auch die Sichtachsen einbezogen werden. Der folgende Satz aber findet sich nur in der Version des Landes: "In diesem Zusammenhang werden auch die rechtsrheinischen Hochhausplanungen, soweit sie noch nicht im Bau oder in konkreter Planung sind, überprüft werden."

Bausünden von gestern sollen künftige legitimieren

Das mag der Stadt nicht ins Konzept passen, könnte es doch potentielle Investoren abschrecken, dafür aber wartet sie mit einer Ausschmückung des Oberbürgermeisters auf, die sich das Land aus guten Gründen verkneift: "Auch mit der Darstellung dessen, womit wir den Dom bereits jetzt herausstellen und sein Umfeld im Hinblick auf verträgliche Veranstaltungen schützen, wollen wir deutlich machen, wie sensibel Köln mit seinem Wahrzeichen umgeht." Was er sich da zugute hält, verrät der OB nicht, und so mag es sich um unfreiwillige Ironie handeln, wie die Beschlußvorlage des Stadtplanungsamts zur "baulichen Höhenentwicklung an den Kölner Ringen" bestätigt. Denn auch auf der linken Rheinseite sollen - westlich der Nord-Süd-Fahrt - Höhen von bis zu sechzig Metern zugelassen werden, die die für das Stadtbild charakteristischen romanischen Kirchen, so zunächst St. Gereon, bedrängen.

Zur Begründung müssen auch die Hochhäuser herhalten, die in den sechziger und siebziger Jahren entstanden sind "und heute ebenfalls die Silhouette Kölns prägen". Der Hinweis ist wertvoll, aber in der Umkehrung, da keines dieser Hochhäuser mittleren ästhetischen Ansprüchen genügt. Wie hier Bausünden von gestern zur Legitimation für künftige beansprucht werden, läßt erahnen, welche Konflikte auf die Arbeitsgruppe zukommen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.08.2004, Nr. 187 / Seite 46
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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