27. April 2006 Am 20. August 1965 endete am 183. Verhandlungstag der erste Auschwitz-Prozeß vor dem Schwurgericht Frankfurt am Main mit dem Urteil für 20 Angeklagte. Am 15. September 1965 meldete die DDR-Nachrichtenagentur ADN die Festnahme des ehemaligen stellvertretenden Standortarztes des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz und verantwortlichen Lagerarztes des Nebenlagers Monowitz (Auschwitz III), Dr. Horst Fischer. Die Verhaftung des zweithöchsten SS-Mediziners von Auschwitz war bereits am 11. Juni 1965 erfolgt, aber geheimgehalten worden. Als Landarzt hatte Fischer unter seinem Namen seit 1946 in Spreenhagen, Kreis Fürstenwalde, unbehelligt gelebt und praktiziert. Am 25. März 1966 wurde Fischer nach zehn Verhandlungstagen vom Obersten Gericht der DDR wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zum Tode verurteilt. Er sei mitverantwortlich für die Ermordung von mindestens 70 000 Menschen. Das Urteil wurde am 8. Juli 1966 durch Enthauptung vollstreckt.
Christian Dirks nimmt das Verfahren gegen Fischer als den bedeutendsten NS-Prozeß der DDR zum Ausgangspunkt für eine auf eine Vielzahl bisher unbekannter Quellen gestützte, breitgefächerte, gründliche Untersuchung zur "Vergangenheitsbewältigung" im anderen Teil Deutschlands und deren Rolle bei der agitatorisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit "Westdeutschland". Er leistet einen Beitrag zur NS-Täter-Forschung hinsichtlich der SS-Mediziner und legt eine fundierte Darstellung der vom Staatssicherheitsdienst, der Geheimpolizei der DDR, beherrschten strafrechtlichen Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechern vor.
Dabei standen dem Autor neben zahlreichen anderen Archivalien vor allem die Ermittlungs- und Verfahrensakten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Fall Fischer zur Verfügung, die aus den Gerichtsakten, den Handakten und den Begleitakten der Gerichtsakten bestehen. Nach Dirks handelt es sich hierbei "um einen der größten Aktenbestände zum Thema Auschwitz überhaupt". Darin enthalten sind neben Hunderten von Zeugenaussagen die Einlassungen und persönlichen Niederschriften des voll geständigen Fischer, "die mit Abstand umfangreichsten Äußerungen . . . , die von einem ehemaligen KZ-Arzt überliefert sind".
Nach einem Kapitel "Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der SBZ/DDR 1945-1966" schildert der Autor ausführlich den Lebensweg und die Taten des 1912 in Dresden geborenen Arztes, der bereits 1933 der SS beitrat, im November 1942 als Truppenarzt nach Auschwitz kam, dort Karriere als "Mediziner ohne Gewissen" machte, die letzten Tage des Krieges in Berlin erlebte und anschließend zwanzig Jahre lang in der mitteldeutschen Provinz von den DDR-"Organen" unerkannt sich sozusagen als "verdienter Arzt des Volkes" erwies. Ausführlich behandelt Dirks die herausgehobene Rolle der SS-Mediziner (Truppen- und Lagerärzte, Zahnärzte und Apotheker) in Auschwitz. Sie gehörten zur Dienststelle "Standortarzt", die im Frühjahr 1942 in das zur Ausnutzung des Arbeitskräftepotentials der Deportierten gegründete SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) mit der Amtsgruppe D "Konzentrationslager" eingegliedert worden war. Ab April 1943 für die Selektionen verantwortlich, wurden die SS-Ärzte vom Standortarzt, dem leitenden SS-Arzt für den gesamten Lagerbereich, zum "Dienst an der Rampe" und anschließender Beaufsichtigung der Vergasung eingeteilt. Von den ankommenden Deportierten wurden bis zu 25 Prozent zur Zwangsarbeit ausgesondert. Die übergroße Mehrheit wurde direkt in die Gaskammern geschickt.
Der KZ-Arzt Fischer hat von Frühjahr 1943 im Stammlager (Auschwitz I) und in Birkenau (Auschwitz II) an der Rampe und in anderen Lagerbereichen selbständig selektiert. Seit dieser Zeit war er auch als Lagerarzt im Außenlager Monowitz (Auschwitz III) eingesetzt, dem größten Nebenlager von Auschwitz, das zugleich das erste private Konzentrationslager des NS-Staates war. In Monowitz war bis Ende 1942 ein riesiger Industriekomplex der IG Farben zur synthetischen Herstellung von Gummi (Buna) und Benzin entstanden. Zum Auf- und Ausbau sowie zum Betrieb der Anlagen "vermietete" die SS auf Anforderung der IG Farben KZ-Häftlinge, für die auf dem Werksgelände ein Lager eingerichtet wurde. IG Farben zahlte der SS für kräftige und gesunde Häftlinge und verlangte, daß kranke und durch die Zwangsarbeit geschwächte Häftlinge zurückgenommen und durch arbeitsfähige ersetzt wurden. Im November 1943 zum verantwortlichen Lagerarzt in Monowitz und zugleich zum Stellvertreter des Standortarztes ernannt, sonderte Fischer bei Selektionen im Krankenbau von Monowitz schwerkranke und arbeitsunfähige Häftlinge aus, die zur Vergasung nach Birkenau gebracht wurden. Am 18. Januar 1945 verließ Fischer Auschwitz befehlsgemäß in Richtung Berlin.
In der DDR war die Ahndung von NS-Verbrechen in den fünfziger Jahren praktisch zum Erliegen gekommen, und eine systematische Verfolgung von NS-Tätern hat es dort - so das Fazit des Autors - zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Staatssicherheitsdienst als zuständiges Untersuchungsorgan verfügte zwar über einen umfangreichen Fundus von Originalakten des "Dritten Reiches" in seinem Zentralarchiv. Doch diese Archivalien wurden nur als Beweismaterialien zur "Entlarvung von führenden Persönlichkeiten in Staat, Wirtschaft und Politik der BRD" genutzt. Schließlich seien - so die immer wieder verkündete Propagandathese, die NS-Täter in der Bundesrepublik zu finden; die DDR habe gründlich mit dem Faschismus abgerechnet und Nazi- und Kriegsverbrecher, die sich nicht in den Westen abgesetzt hätten, vor Gericht gestellt. So konnte der Auschwitz-Arzt Fischer in der DDR-Provinz zwanzig Jahre unentdeckt leben, obwohl sein Name nicht nur in der Fachliteratur seit langem bekannt war und im Westen nach ihm gefahndet wurde. Die Kreisdienststelle Fürstenwalde des MfS beobachtete zwar seit Ende der fünfziger Jahre den Dr. Horst Fischer, doch nicht wegen seiner SS-Vergangenheit, die der Geheimpolizei unbekannt war, sondern wegen seiner West-Kontakte und "politischen Unzuverlässigkeit". Im April 1964 stieß eine Abteilung des MfS im Zentralarchiv auf Unterlagen, die Fischer als SS-Lagerarzt schwerster Verbrechen beschuldigten. Doch auch das blieb zunächst ohne Folgen. Erst als im Februar 1965 die Kreisdienststelle Fürstenwalde in der MfS-Zentrale eine Datenabfrage startete, wurde die Identität des wegen seiner West-Kontakte beobachteten Fischer mit dem KZ-Arzt deutlich.
Das MfS besorgte die Festnahme Fischers, hielt ihn neun Monate in einem seiner Untersuchungsgefängnisse und nahm umfangreiche Ermittlungen und Vernehmungen, aber auch die konzeptionelle Planung eines "Prozesses vor erweiterter Öffentlichkeit" vor, in dem die Verstrickung der IG Farben in die Verbrechen von Auschwitz, ihr Zusammenwirken mit der SS, eine besondere Rolle spielen sollte. Selbst das Todesurteil wurde vom MfS vorgegeben. Sowohl der Generalstaatsanwalt der DDR, Josef Streit, der die Anklage in dem Prozeß vertrat, als auch das Oberste Gericht hielten sich an die Vorgaben. Fischers Verteidigern, den Ost-Berliner Rechtsanwälten Wolfgang Vogel und Günter Heinicke, blieb nur der erfolglose Versuch, statt der Todesstrafe eine Verurteilung zu lebenslangem Zuchthaus zu erreichen und nach dem Todesurteil dessen Vollstreckung durch einen Gnadenerweis Ulbrichts zu verhindern.
Es ist das Verdienst des Autors, daß er anhand der von ihm ausgewerteten Dokumente zum Fall Fischer deutlich machen kann, wie die DDR die nationalsozialistische Vergangenheit - "die Qualität der Ermittlungsergebnisse ist im Einzelfall nicht zu beanstanden" - zum propagandistischen Kampf gegen die Bundesrepublik instrumentalisierte, nicht zuletzt durch systematische Einflußnahme auf deren NS-Prozesse. Im großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß hatte sie durch den Ost-Berliner Rechtsanwalt Kaul, der als Nebenklägervertreter zugelassen war, vergeblich versucht, das Verfahren in ein Tribunal gegen den IG-Farben-Konzern zu verwandeln. Nach der auch für die SED-Führung überraschenden Festnahme Fischers konnte sie ihr Ziel auf zwei Wegen verfolgen: im zweiten Frankfurter Auschwitz-Prozeß und im Ost-Berliner Fischer-Prozeß. In Frankfurt stand neben anderen seit Dezember 1965 mit dem SS-Sanitäter Neubert die "rechte Hand" Fischers in Monowitz vor Gericht, das Kaul (dessen Nachlaß Dirks benutzen konnte) wiederum zugelassen hatte.
In Ost-Berlin hatte das MfS unsichtbar neben Fischer die "Hintermänner und Nutznießer" der Verbrechen der SS mit auf die Anklagebank gesetzt - "jene monopolistischen Kräfte, die Hitler zur Macht verhalfen und heute wieder an den entscheidenden Schalthebeln von Staat und Wirtschaft in der BRD sitzen und erneut den Frieden bedrohen".
PETER JOCHEN WINTERS
Christian Dirks: "Die Verbrechen der anderen". Auschwitz und der Auschwitz-Prozeß der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2006. 406 S., 39,90 [Euro].
Buchtitel: Die Verbrechen der anderen
Buchautor: Dirks, Christian
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.04.2006, Nr. 98 / Seite 8