30. November 2005 Die Bundesregierung hat im Skandal um den Handel mit verdorbenem Fleisch ein hartes Durchgreifen angekündigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Mittwoch in ihrer Regierungserklärung im Bundestag, die Regierung werde so lange nicht ruhen, bis wir alle Schwachstellen beseitigt haben, von der Eigenkontrolle der Wirtschaft über die Koordinierung mit den Ländern bis hin zur konsequenten Strafverfolgung. Da gebe es null Toleranz, sagte Merkel. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) stellte danach in Berlin ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm vor, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben (siehe auch: Video: Zehn-Punkte-Programm gegen Gammelfleisch).
Besserer Informationsaustausch
Danach sollen die Verantwortlichen bei solchen Lebensmittelskandalen strafrechtlich konsequenter als in der Vergangenheit verfolgt werden. Wirtschaftliche Prozesse dürfen sich nicht nur auf Gewinnmaximierung reduzieren, sagte der Minister. Wir werden deshalb alles tun, um solch gewissenlosen Machenschaften das Handwerk zu legen. In dem Sofortprogramm soll erstens der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert werden. Informationen werden seit dem Wochenende vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) täglich ausgewertet und dem Ministerium wie den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Ein schneller Informationsaustausch ist jetzt gewährleistet, sagte der Minister.
Zweitens will Seehofer die Meldepflicht ausweiten. So sollen auch Lebensmittelunternehmen, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden und die diese zurückweisen, gemeldet werden. Eine entsprechende Anregung will die Regierung in der EU durchsetzen. Das Initiativrecht liege bei der EU-Kommission. Drittens will der Minister, daß Transporte von Fleisch besser dokumentiert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Umdeklarierung von Lebensmitteln zu erschweren. Ausgang und Empfang müßten künftig in einem Dokument zusammengefaßt werden.
Überwachungen auch in Kühl- und Lagerräumen
Als vierte Maßnahme kündigte Seehofer an, die Überwachungen auch auf Kühl- und Lagerräume auszudehnen, die an lebensmittelverarbeitende Betriebe angeschlossen sind. Punkt fünf des Sofortprogramms ist die Willenserklärung, die geltenden Strafrahmen bei Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Bestimmungen konsequenter auszuschöpfen. Die Justizbehörden sollen dazu mit Fortbildungen sensibilisiert werden.
Ermittlungsbehörden sollen ihre Erkenntnisse sechstens an die Behörden weiterleiten, die für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich sind. Die Justizministerkonferenz wird sich in ihrer nächsten Sitzung damit beschäftigen, kündigte Seehofer an.
Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes
Als siebten Punkt kündigte Seehofer an, daß in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gebildet werden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) soll koordinierend mit den notwendigen Risikobewertungen beauftragt werden, ist der achte Punkt des Programms. Neuntens will Seehofer Vertreter der Fleischwirtschaft und des Handels in diesem Monat nach Berlin einladen, um darüber zu sprechen, wie die Wirtschaft ihre eigenen Kontrollen verbessern kann. Dazu hat der Minister auch die verbraucherpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Bereits im Januar will Seehofer zehntens mit den Ländern darüber sprechen, wie die Lebensmittelkontrollen verbessert werden können.
Darüber hinaus will der Minister mit seinen Kollegen in den Bundesländern darüber sprechen, wie die überwachenden Behörden effektiver arbeiten können. Außerdem sollen Mitarbeitern der Lebensmittelwirtschaft, die Informationen über kriminelle Machenschaften weitergeben, besser geschützt werden. Um Preisdumping zu vermeiden, will Seehofer bei den Länderministern für ein Verbot werben, Lebensmittel unter dem Einkaufspreis zu veräußern. Um künftig die Namen von Firmen nennen zu können, die Verstöße begangen haben, will der Minister schon sehr bald den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes vorlegen. Ich glaube, daß die Namensnennung eine präventive Wirkung haben wird, sagte er.
Vier Firmen mit Ekelfleisch
Nach Angaben des Ministers haben vier Firmen Ekelfleisch in den Verkehr gebracht. So brachte die Deggendorfer Frost GmbH 2600 Tonnen als Fleisch deklarierte Schlachtabfälle in den Verkehr.
Von der Gelsenkirchener Firma Domenz Import-Export wurden 159 Tonnen, von der Firma HUG aus Horben in Baden-Württemberg 40,5 Tonnen eingelagertes Fleisch sichergestellt. Als viertes Unternehmen meldeten die Länder die Firma HKB Convenience aus dem niedersächsischen Lastrup.
Text: cag. / F.A.Z., 01.12.2005, Nr. 280 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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