09. Mai 2007 Verbraucherschützer haben bei ihrem Vorgehen gegen die Media-Saturn-Holding wegen irreführender Werbung einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Ingolstadt beschloss an diesem Mittwoch, einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) nachzugehen.
Dabei geht es um irreführende Werbung und Lockvogelangebote. Die Verbraucherschützer glauben, dass Kunden von Media Markt und Saturn mehrfach durch besonders aggressive Werbung an der Nase herumgeführt wurden. Die Werbung habe letzendlich nicht gehalten, was sie versprach.
Ein Tropfen auf dem heißen Stein
Der VZBV möchte die Media-Saturn-Holding GmbH für bundesweite Werbeaktionen von Media Markt verantwortlich machen. Bislang mußte das Unternehmen keine juristische Verantwortung übernehmen, da Media Markt in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften aufgesplittet ist. Sind die Verbraucherschützer der Meinung, dass Media-Markt-Werbung in die Irre führt oder Sonderangebote in den Märkten gar nicht erst verkauft werden, so müssen sie bislang jeden betroffenen Media-Markt einzeln verklagen.
Vor einigen Wochen verurteilte beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Media Markt in Heidelberg wegen unzulässiger Lockvogelwerbung. Doch das Urteil gilt nur für einen einzigen Laden und nicht bundesweit für das Gesamtunternehmen.
Wenn eine bundesweit irreführende Werbeaktion lediglich für eine Media Markt-Filiale konkrete Folgen hat, sei dies für Verbraucherschützer und Kunden mehr als unbefriedigend, sagte VZBV-Chefin Edda Müller. Die Verbraucherschützer kämpfen nun dafür, dass dies anders wird - die erste Etappe haben sie durch den Beschluss des Ingolstädter Gerichts gemeistert: Das Landgericht beginnt nun Beweise zu sammeln und eine Reihe von Zeugen zu vernehmen. Bei einem entsprechenden Urteil könnten die Verbraucherschützer in Zukunft ihre Unterlassungsansprüche direkt an die Media-Saturn-Holding richten.
Kein Kommentar
Die Media-Saturn-Holding wollte den Beweisbeschluß des Landgerichtes gegenüber FAZ.NET nicht kommentieren. Zu laufenden Verfahren nehmen wir grundsätzlich nicht Stellung, sagte ein Sprecher. Er wies darauf hin, dass es noch keinen Beschluß darüber gebe, dass die Media Saturn Holding für bundesweite Werbeaktionen verantwortlich sei, sondern lediglich die Beweisaufnahme gestartet werde.
Auch die Metro-Group zu der die Media Saturn Holding gehört, äußerte sich nicht zu dem Beschluß. Es sei Aufgabe der Media Saturn Holding selbst, Stellung zu nehmen, sagte ein Metro-Sprecher FAZ.NET.
Wirklich die besten Elf des Jahres?
In dem konkreten Fall, mit dem sich das Ingolstädter Gericht nun befasst, geht es um eine Werbeaktion zum Jahreswechsel 2005/2006 mit dem Titel Die beste Elf des Jahres. Elf Produkte, unter anderem ein DVD-Player sollten mit besonders günstigen Preisen bei Media Markt erhältlich sein. Doch was den DVD-Player anbelangte guckten die Kunden vielerorts in die Röhre, behauptet der VZBV. Unmittelbar nach der Geschäftsöffnung habe es das Gerät schon nicht mehr gegeben. Juristisch sei die Werbeaktion unlauter gewesen, weil das Lockvogelangebot DVD-Player nicht in angemessener Menge vorgehalten worden sei, argumentieren die Verbraucherschützer.
Die Beklagten behaupten, sie seinen Vermögensverwaltungsgesellschaften und für die beanstandete Werbung nicht verantwortlich gewesen, teilte das Landgericht Ingolstadt mit. Im Übrigen treffe die Behauptung, der DVD-Player sei bereits kurz nach Geschäftsöffnung nicht mehr erhältlich gewesen nicht zu.
Text: FAZ.NET / nab.
Bildmaterial: ddp
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