VW-Affäre

Landesarbeitsgericht bestätigt Gebauers Kündigung in VW-Affäre

19. Dezember 2006 Die Kündigung des im Zuge der Korruptionsaffäre bei Volkswagen entlassenen früheren Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer ist rechtens. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte am Dienstag in Hannover eine entsprechende frühere Entscheidung des Arbeitsgerichtes Braunschweig und wies eine Berufungsklage Gebauers ab.

Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt lies das Gericht nicht zu. Gebauer ist eine zentrale Figur in der seit eineinhalb Jahren schwelenden VW-Affäre um angebliche Schmiergelder und Lustreisen von Betriebsräten auf Konzernkosten.

Fristlos entlassen

Volkswagen hatte Gebauer im Juni 2005 fristlos entlassen, wogegen der einstige Personalmanager Klage eingereicht hatte. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte diese Klage im November 2005 in erster Instanz abgewiesen, Gebauer wiederum hatte dagegen Berufung eingelegt.

Der VW-Konzern wirft Gebauer zum einen vor, er sei an einem Netz von Tarnfirmen beteiligt gewesen, um sich auf Firmenkosten zu bereichern. Zum anderen beschuldigt VW seinen ehemaligen Mitarbeiter, er habe Schmiergelder angenommen sowie Dienstreisen doppelt abgerechnet und so den Konzern um Spesen betrogen. Gebauer bestreitet die Vorwürfe und bemängelt, bei der Kündigung sei der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt gewesen.

Hartz hat Großteil der Verantwortung übernommen

Gebauer hatte argumentiert, er habe im Auftrag gehandelt. Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz, gegen den in der Affäre inzwischen wegen Untreue in 44 Fällen Anklage erhoben wurde, hatte einen großen Teil der Verantwortung übernommen.

Hartz gab laut Anklageschrift zu, Gebauer 1997 ausdrücklich angewiesen zu haben, Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert „großzügig und wertschätzend“ zu behandeln. Volkert ist in der Affäre ebenfalls Beschuldigter.



Text: FAZ.NET mit Material von Reuters, AFP und dpa
Bildmaterial: AP

 
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