Sonnenenergie verbrennt Geld

Jeder Solararbeitsplatz kostet die Deutschen 205 000 Euro. Das ist er nicht wert

19. April 2008 Auf den niederländischen Ökonomen Jan Tinbergen geht der Grundsatz zurück, dass ein wirtschaftspolitisches Instrument nur einem Ziel dienen kann. Verfolgt man mit einem Instrument mehrere Ziele zugleich, wird keines zur Gänze erreicht. Im Kern ist dies die Verneinung der populären Weisheit, dass man mit einer Klatsche mehrere Fliegen erlegen kann. Die Tinbergen-Regel lässt sich am Beispiel der Geldpolitik illustrieren: Soll eine Zentralbank für Preisstabilität und für Beschäftigung sorgen, bleibt eine der Vorgaben immer auf der Strecke. Eine plausible Zuordnung der Aufgaben ist es darob, die Zentralbank allein auf die Preisstabilität zu verpflichten und die Arbeitslosigkeit über Deregulierung am Arbeitsmarkt anzugehen: zwei Instrumente für zwei Ziele.

Im Gegensatz zur Tinbergen-Regel verkaufen Politiker ihre Aktivitäten meist mit einem bunten Strauß an Argumenten, um möglichst viel Zustimmung im Wahlvolk zu erlangen. Die Umgestaltung des Erziehungsgeldes etwa soll dem Wohle des in Krippen aufwachsenden Kindes, der Gleichberechtigung der Frau, dem Willen, mehr Männer zur Kindererziehung anzuhalten, der Beschäftigung und der größeren Produktionskraft in der alternden Gesellschaft dienen. All diese Ziele mit einer einzigen Subvention erlangen zu wollen, das grenzt entweder an Größenwahn oder dient allein der Verschleierung. Mit der Vielzahl der Ziele geht die Transparenz der Wirtschaftspolitik und jede Chance einer effektiven Erfolgskontrolle verloren. Eine Politik, die der Tinbergen-Regel folgte, würde deshalb die Demokratie stärken: Jede Regulierung könnte für den Wähler strikt nachvollziehbar an der ihr eigenen, einzigen Zielvorgabe gemessen werden.

Das klassische Beispiel für eine Verletzung der Tinbergen-Regel ist ein anderer Fall der gesellschaftlichen Umerziehung, die Umweltpolitik. Faktisch jede neue Regulierung zum Umweltschutz wird heutzutage mit mindestens drei Zielen begründet: Umweltschutz, Innovation und Beschäftigung. Die Innovation als Argument kann man getrost als Worthülse beiseitelegen. Schriebe eine Regierung vor, dass jeder Hund eine rote Mütze tragen müsste, würde dieses Gebot einen Innovationsschub in der Tierbekleidungswirtschaft auslösen. Ein tieferer Sinn wäre dennoch nicht zu erkennen.

Die Ökonomen Manuel Frondel, Nolan Ritter und Christoph M. Schmidt vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung haben sich am Beispiel der Subventionen für Solarzellen mit den beiden anderen Argumenten für umweltpolitische Eingriffe in den Markt auseinandergesetzt. Die Frage, ob die Subventionierung der Solarzellen bei der Verringerung von Klimagasen hilft, beantworten sie im Kern mit nein. Der Grund ist so einfach wie überzeugend: Mit dem Emissionshandel hat Deutschland sich eine bindende Obergrenze für den Ausstoß an Kohlendioxidemissionen gesetzt. Die Subvention für die Solarzellennutzung, die im Erneuerbaren-Energie-Gesetz festgeschrieben ist, bringt darüber hinaus keine zusätzliche Verringerung. Jede Solarzelle auf dem Dach führt zwar dazu, dass weniger herkömmlich erzeugter Strom verbraucht wird. Im selben Ausmaß aber müssen die Energieerzeuger ihre Emissionen auch nicht einschränken. Die Subvention der Solarzellen nimmt den Energieerzeugern insoweit den Anreiz, eigenständig nach kostengünstigen Wegen zur Reduzierung des Klimagasausstoßes zu suchen; im Saldo werden die Kohlendioxidmengen nur verlagert, nicht verringert. Dieser Gedankengang ist eine Erweiterung und Umkehrung der Tinbergen-Regel: Wenn zwei wirtschaftspolitische Instrumente auf ein Ziel angesetzt werden, ist eines überflüssig und kann Schaden verursachen.

Das geschieht nicht kostenlos, wie die Prüfung der Subvention auf ihre Arbeitsmarkteffekte zeigt. Erfolgsbilanzen, nach denen Zehntausende Menschen in der Photovoltaik beschäftigt seien, sind oft Milchmädchenrechnungen, weil schädliche Nebenwirkungen vernachlässigt werden. Mehr Arbeitsplätze in der Solarzellenwirtschaft bedeuten weniger Arbeitsplätze in der herkömmlichen Stromerzeugung. Zudem verteuert die Subvention der Solarzellennutzung über politisch festgesetzte Einspeisungsentgelte für Solarstrom die Elektrizität für alle Deutschen. Dies bedeutet geringere für den Konsum verfügbare Einkommen der Verbraucher und höhere Standortkosten für alle Unternehmen, folglich eine geringere Produktion und für sich genommen weniger Arbeitsplätze in Deutschland. Wenn auch die Stellen in der Solarwirtschaft hell strahlen, gilt für diese Arbeitsplatzverluste: Die im Dunkeln sieht man nicht.

Diese ernüchternde Erkenntnis liegt auch daran, dass der politisch angeheizte Nachfrageschub nach Solarzellen über mehrere Jahre gar nicht aus deutscher Produktion befriedigt werden konnte, sondern nur die Einfuhr anregte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat so deutsche Kaufkraft ins Ausland umgelenkt. Die Japaner, die in der Solarzellentechnik und -produktion stark sind, haben sich über die Stützung ihrer Arbeitsplätze gefreut. Die drei RWI-Ökonomen ziehen in einer mutigen, aber nicht unplausiblen Rechnung den Schluss, dass 2006 jeder der - nach Verbandsangaben - 35 000 in der deutschen Photovoltaik Beschäftigten mit 205 000 Euro subventioniert wird. Das ist in etwa dreimal so viel wie die im selben Jahr gezahlten Pro-Kopf-Subventionen für die Kumpel im Steinkohleabbau. Für eine umweltpolitische Maßnahme, die den Kohlendioxidausstoß in Deutschland nicht verringert und netto - wenn überhaupt - nur wenige Arbeitsplätze schafft, ist das viel sinnlos verbranntes Geld.

Manuel Frondel, Nolan Ritter und Christoph M. Schmidt: Germany's Solar Cell Promotion - Dark Clouds on the Horizon. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Ruhr Economic Papers Nr. 40, 2008.

Text: F.A.S.

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