27. April 2005 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen beschlossen.
Bisher gilt die Regelung nur für das Baugewerbe und die Seeschifffahrtsassistenz. Ziel ist, daß künftig auch in anderen Wirtschaftszweigen Mindestlöhne vereinbart werden können, die dann auch für ausländische Arbeitnehmer gelten müssen.
Clement: Auch die Union wird wohl zustimmen
Ich glaube, daß das ein richtiger Weg ist, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Er zeigte sich zuversichtlich, daß auch der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen werde. Bisher seien aus der Opposition diffuse Stellungnahmen dazu gekommen. Er gehe aber davon aus, daß die Union sich bewegen werde. Mitte Mai will das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren.
Das Entsendegesetz verpflichtet ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, bestimmte, hier zwingend geltende Arbeitsbedingungen einzuhalten. Außerdem eröffnet es den Tarifpartnern die Möglichkeit, Mindestlöhne zu vereinbaren.
Schröder trifft Gewerkschafter
Für den Mittag hatte Schröder dann DGB-Chef Michael Sommer und die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften zu einem Spitzentreffen eingeladen, um mit ihnen über das Entsendegesetz und gesetzliche Mindestlöhne zu beraten. An der Runde will auch Clement teilnehmen.
Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering verlangte unterdessen europaweite Mindeststandards bei den Steuern, um einheitliche Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt zu schaffen. Es kann nicht sein, daß Billigarbeiter aus Osteuropa als Scheinselbstständige für Hungerlöhne auf deutschen Schlachthöfen arbeiten, sagte er der Bild-Zeitung. Gegen solche Auswüchse muß der Staat mit aller Härte vorgehen und auch das Strafrecht anwenden.
Viele Dinge ließen sich aber nicht im Alleingang machen. Deshalb dringen wir darauf, möglichst in ganz Europa Mindeststandards bei den Steuern einzuführen, sagte er.
Text: AP
Bildmaterial: AP
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