14. Februar 2003 Die Länder wollen die Ladenschlusszeiten künftig im Wettbewerb festlegen. Der Bundesrat beschloss mit der Mehrheit von unionsgeführten Ländern am Freitag einen Antrag, nach dem das bisher geltende Bundesgesetz zum 1. Januar 2004 aufgehoben werden soll. Die Länderkammer stimmte damit einer Initiative der Länder Saarland, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt zu. Zugleich lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen ab. Die unionsgeführten Länder plädieren für eine weit gehendere Freigabe.
Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) begründete den Beschluss der Länderkammer mit den Worten: Dies wäre ein Stück Stärkung des Föderalismus. Wenn die Länder die Ladenschlusszeiten selbst festlegen könnten, käme das der unterschiedlichen Interessenlage der Stadtstaaten und der Flächenländer entgegen.
Der Bundestag muss nun über die Anträge der Länder und der Bundesregierung entscheiden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht zustimmungspflichtig; der Bundestag kann somit das Ländervotum überstimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht samstags eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten von 16.00 auf 20.00 Uhr vor. Die bundeseinheitliche Regelungskompetenz des Bundes möchte die Bundesregierung aber nicht aufgeben. Die Koalition will, dass die Neuregelung spätestens ab Juni gilt.
"Kein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung"
Müller verwies darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes laut Grundgesetz die Ausnahme sein solle. Ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung bestehe beim Ladenschluss nicht.
Bisher sind die Ladenschlusszeiten in Deutschland durch Bundesgesetz bestimmt. Wenn der Bund darauf verzichtet, könnte jedes Bundesland den Ladenschluss nach eigenen Vorstellungen regeln. Vor allem rund um die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg dürfte das zu einem Wettbewerb um kundenfreundliche Ladenöffnungszeiten führen.
Verfechter einer Liberalisierung des Ladenschluss verweisen zudem darauf, dass die Einheitlichkeit der Öffnungszeiten ohnehin durch zahlreiche Sonderverkäufe etwa an Wochenende durchbrochen ist, die Städte in eigener Regie zulassen. Auch Bäckereien dürfen sonntags schon begrenzt öffnen. Das Ladenschlussgesetz gebietet auch keinem Geschäft, zu bestimmten Zeiten zu öffnen; die tatsächlichen Öffnungszeiten wichen deshalb schon immer voneinander ab.
Stimmen für eine bundesweit einheitliche Regelung sind aber selbst in der Länderkammer nicht verstummt. So warnte der Hamburger Finanzsenator Gunnar Uldall (CDU) davor, dass unterschiedliche Ladenöffnungszeiten Verwirrung bei den Käufern stiften würden. Müller widersprach und sagte, die Käuferströme würden ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der günstigsten Preise bewegt.
Auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) plädierte für eine bundeseinheitliche Regelung. Alles andere würde zu einem Flickenteppich und damit zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen", sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Der HDE erneuerte seine Forderung, die Ladenschlusszeiten an Werktagen bundesweit ganz frei zu geben.
Bundestag über Ausmaß der Ladenschlusszeiten zerstritten
Der Bundestag ist sich über eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten grundsätzlich einig, streitet aber noch über das Ausmaß. Das hatte sich am Donnerstag bei der ersten Lesung des rot-grünen Gesetzentwurfes für einen längeren Samstagseinkauf gezeigt.
Die rot-grüne Koalition will an Samstagen Geschäftszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr erlauben, wie bisher schon in der Woche. Die Union fordert dagegen, der Bund solle sich darauf beschränken, den Sonntag als Ruhetag gesetzlich zu schützen. Die FDP verlangt, das Ladenschlussgesetz abzuschaffen und den Geschäften völlig freizustellen, wann sie öffnen.
Im Bundesrat am Freitag warb der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rezzo Schlauch (Grüne), für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er warnte davor, die Ladenöffnungszeiten und so die Arbeitszeit der Beschäftigten bis in den späten Abend hinein auszudehnen. Gerade für Frauen, die 70 Prozent der Arbeitnehmer im Einzelhandel stellten, wäre das familienunfreundlich.
Mit seinen Argumenten gewann Schlauch bei den Ländern aber keine Sympathien - offensichtlich, weil es ihnen mehrheitlich um die selbstbestimmte Festlegung von Ladenschlusszeiten geht. Keine Zustimmung im Bundesrat fand auch der - zentralistische - Gesetzentwurf Hamburgs, der eine völlige Freigabe der Ladenschlusszeiten an Werktagen vorsah.
Verdi protestiert
Die absehbar weitere Liberalisierung der Ladenschlusszeiten stößt schon jetzt auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi plant eine Großaktion. Vorstandsmitglied Franziska Wiethold sagte der Chemnitzer Freien Presse, man wolle auf die Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen einwirken, um eine Parlamentsmehrheit für die Gesetzesänderung zu verhindern. So seien innerhalb einer Aktionswoche Betriebsversammlungen gemeinsam mit Abgeordneten geplant. Anfang März plane Verdi eine bundesweite Protestaktion in Berlin.
Text: @pwe
Bildmaterial: dpa
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