Wirtschaftskriminalität

Kurzer Prozeß mit Peter Hartz

Peter Hartz: Im wesentlichen geständig

Peter Hartz: Im wesentlichen geständig

14. Dezember 2006 Peter Hartz darf auf eine kurze Verhandlung hoffen. Der Prozeß gegen den früheren Personalvorstand von Volkswagen wegen Untreue und Begünstigung des Betriebsrats soll vor dem Braunschweiger Landgericht im Schnellverfahren abgewickelt werden. Damit kann theoretisch schon nach dem ersten Verhandlungstag ein Urteil gefällt werden. Ohnedies hat die Sechste Große Strafkammer des Landgerichts nur zwei Verhandlungstage im Januar des kommenden Jahres angesetzt.

Das Verfahren im Schnelldurchgang ist möglich, weil sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft zuvor abgesprochen haben. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht treten jedoch dem Verdacht entgegen, es könne auch schon zu einer Verständigung über das Strafmaß gegen Hartz gekommen sein.

„Über einen Deal ist nichts bekannt“

„Den Vorwurf der Mauschelei weise ich entschieden zurück“, sagte Ingo Groß, der Sprecher des Landgerichts Braunschweig, der F.A.Z.. Staatsanwalt Joachim Geyer bestätigte zwar Kontakte mit der Verteidigung, sagte aber auch: „Über einen Deal ist mir nichts bekannt.“ Im Fall einer Verurteilung droht Hartz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, er könnte aber auch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Geplant ist das sogenannte Selbstleseverfahren: Das Gericht verzichtet bei dieser Vorgehensweise nicht nur auf eine eigene Anhörung von Zeugen und Sachverständigen, sondern auch auf die Verlesung früherer Aussagen. Die Vorsitzende Richterin wird dies wohl am 17. Januar, dem ersten Verhandlungstag, vorschlagen, so daß spätestens am zweiten Verhandlungstag am 25. Januar die Plädoyers und die Urteilsverkündung folgen können. Eine öffentliche Vernehmung von Ferdinand Piëch, dem VW-Aufsichtsratsvorsitzenden, oder des VW-Betriebsratschefs Bernd Osterloh entfällt dann. Beide stehen in der Zeugenliste der Hartz-Anklage.

„Im wesentlichen geständig“

Dennoch soll das Verfahren nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. „Mit der Verlesung der Anklage wird die Öffentlichkeit informiert, damit kommt alles auf den Tisch“, sagte Gerichtssprecher Groß. Begründet wird das Schnellverfahren mit der Komplexität des Falles und der Tatsache, daß der Angeklagte „im wesentlichen geständig ist“, wie Staatsanwalt Geyer sagte.

Monatelang wurden Zeugen und Sachverständige vernommen, die Anklageschrift gegen Hartz ist 63 Seiten lang. Dem Erfinder der nach ihm benannten Arbeitsmarktreformen werden Untreue in 44 Fällen und zusätzlich Begünstigung von Betriebsräten in 23 dieser Fälle zur Last gelegt.

Die Strafverfolger werfen Hartz vor, auf Drängen des damaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „sachlich nicht begründete“ Sonderbonuszahlungen von fast 2 Millionen Euro gewährt zu haben. Außerdem habe Hartz „zum Nachteil von VW“ weitere Gelder an eine brasilianische Geliebte von Volkert zahlen lassen und ihr zudem großzügige Spesenzahlungen gewährt. Mutmaßliche eigene Bordellbesuche, die über eine von Hartz geführte Kostenstelle abgerechnet worden sein sollen, sind als „unwesentliche Nebenstraftaten“ nicht Gegenstand der Anklage.

Text: hpe. / F.A.Z., 14.12.2006, Nr. 291 / Seite 11
Bildmaterial: AP

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