28. März 2006 Das Bundesarbeitsgericht hat die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) uneingeschränkt als Gewerkschaft anerkannt. Die Erfurter Richter haben damit nach Angaben der CGM einen zehn Jahre währenden Streit mit der IG Metall beendet.
Der CGM-Bundesvorsitzende Reinhardt Schiller zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Die Zeit sei jetzt gekommen, in der sich die IG Metall nicht mehr auf ihren selbstgewählten Anspruch einer Monopolgewerkschaft zurückziehen könne, sagte Schiller. Die IG Metall hingegen kritisierte die Entscheidung. "In der Praxis bleibt die CGM eine ohnmächtige Organisation, weil sie mangels Mitglieder nicht die Mächtigkeit hat, ebenbürtig mit Arbeitgebern zu verhandeln und Forderungen im Ernstfall auch im Arbeitskampf durchzusetzen", sagte der Pressesprecher der IG Metall, Georgios Arwanitidis.
Im Zentrum der Auseinandersetzung hatte das Kriterium der sozialen Mächtigkeit des kleineren Wettbewerbers gestanden, also die Frage, ob er über eine ersthafte Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern verfüge. Das Badenwürttembergische Landesarbeitsgericht hingegen hatte der CGM bereits die uneingeschränkte Tariffähigkeit zugestanden. Dies hatte die IG Metall jedoch vor dem Bundesarbeitsgericht angegriffen.
Was die CG Metall von der IG Metall unterscheidet: Schneller, flexibler, billiger
Text: cbu., F.A.Z., 29.03.2006, Nr. 75 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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