Kommentar

Mit Recht

07. März 2004 Was den Bäckern, Fleischern und Friseuren ihre Handwerksordnung ist, ist den Advokaten ihr Rechtsberatungsgesetz. Beide Paragraphenwerke sichern Monopole. Nachdem die Regierung bereits den Meisterzwang von 94 Gewerken auf 41 zurückgeschnitten hat, droht nun auch den Robenträgern eine Lockerung ihres Ratgeberprivilegs. Was im rot-grünen Koalitionsvertrag nur vage angepeilt wurde, nimmt größere Ausmaße an, als der Berufsstand erwartet hatte. Doch der Vorstoß ist richtig und ausweglos. Das Pochen der Anwaltszunft auf ein nahezu alleiniges Recht zur Rechtsberatung ist überholt in einer Zeit, in der die Bürger auf Schritt und Tritt von Vorschriften umzingelt sind. Selbst moderne Dienstleister wie Gründungsberater und althergebrachte Serviceanbieter wie Erbensucher wurden von Anwaltskonkurrenten schon vor den Kadi gezerrt, weil sie angeblich das Beratungsgesetz verletzt hatten. Ohnehin bleibt der Politik kaum eine andere Wahl, als die Vorrechte der Advokatengilde zu begrenzen. Zu massiv sind die Eingriffe der Europäischen Kommission und überaus gestaltungswilliger Bundesverfassungsrichter, als daß eine Abschottung des Berufsstands um seiner selbst willen aufrechtzuerhalten wäre. Anwälte müssen künftig mit ihren ureigenen Qualitäten werben, um Kunden anzulocken. Denn je mehr sie sich in ihrem Geschäftsgebaren dem Gewinnstreben der freien Wirtschaft annähern, desto weniger können sie auf traditionelle Standesprivilegien pochen.

Text: jja. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.03.2004, Nr. 57 / Seite 13

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