VW-Affäre

Hartz legt Geständnis ab und zeigt Reue

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17. Januar 2007  Im Verfahren gegen den früheren Personalvorstand der Volkswagen AG, Peter Hartz, vor dem Braunschweiger Landgericht kann der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren rechnen. In einer vorläufigen Urteilsabsprache wurde außerdem eine Zahlung von bis zu 360 Tagessätzen vereinbart - das wären etwa 300 000 Euro. Darauf haben sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, im Einvernehmen mit der Wirtschaftsstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts grundsätzlich verständigt. Der als Namensgeber der Arbeitsmarktreformen bekannte Hartz soll VW-Betriebsräte unrechtmäßig begünstigt und Firmenvermögen verschwendet haben. Die Anklage wirft ihm Untreue in 44 Fällen vor.

Die Absprache eines Strafhöchstmaßes sei möglich, weil Hartz geständig und nicht vorbestraft sei, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer in der Verhandlung. Außerdem habe Hartz im Interesse der Volkswagen AG handeln und sich nicht selbst bereichern wollen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe Hartz den früheren VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „um seiner Tätigkeit willen“ begünstigt und so der Volkswagen AG einen großen Vermögensverlust zugefügt, sagte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff. Der Schaden beläuft sich auf 2,6 Millionen Euro.

Kommt wohl glimpflich davon

Kommt wohl glimpflich davon

Über seinen Anwalt legte der 65 Jahre alte Hartz ein Geständnis ab und zeigte Reue: „Mein Mandant bedauert heute sein Fehlverhalten und sieht ein, dass er sich strafbar gemacht hat.“ Hartz wolle und müsse die strafrechtlichen Konsequenzen tragen, sagte sein Anwalt. Er bestätigte in seinem Vortrag, dass Hartz dem früheren Vorsitzenden des VW-Betriebsrats Klaus Volkert von 1995 bis 2005 Sonderbonuszahlungen in Höhe von insgesamt 1,95 Millionen Euro gewährt hat. Er gab ferner zu, dass Volkerts langjährige brasilianische Geliebte Adriana Barros insgesamt knapp 400 000 Euro von VW bekommen hat - auf Hartz' Veranlassung. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wusste Hartz, dass der diesen Rechnungen zugrunde liegende Agenturvertrag gegenstandslos war, Frau Barros also keinerlei Arbeitsleistung für VW erbracht habe. Nach Aussage Müllers hatte Volkert Hartz vorgeschlagen, einen Vertrag mit Barros abzuschließen, und dies mit der Pflege von „interkulturellen Beziehungen“ begründet. Diese Bemerkung sorgte für großes Gelächter im Gerichtssaal. Hartz habe seinerzeit zwar Bedenken über den Scheinvertrag gehabt, diese aber beiseite geschoben, denn Hartz wollte den mächtigen Betriebsratschef „im Boote halten“ und nicht böse oder trotzig machen. „Mein Mandant wollte das Verhältnis mit Volkert nicht belasten.“

Hartz' Anwalt fuhr fort: „Was blieb, war ein schlechtes Gewissen und ein ungutes Gefühl.“ Heute sehe Hartz ein, dass er seine Vermögenspflicht gegenüber dem Unternehmen verletzt habe. Sein Anwalt bemühte sich, Hartz' Verhalten verständlich zu machen, „aber nicht zu rechtfertigen“, wie er betonte. Wie in keinem anderen Unternehmen in Europa sei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei VW zum Gestaltungsfaktor geworden „und zum Wohle des Unternehmens instrumentalisiert worden“. Der Betriebsrat sei Partner bei unternehmerischen Entscheidungen. Dafür brauche man wechselseitiges Vertrauen. Dieser Schulterschluss habe freilich auch zu einem Verzicht auf Kontrolle geführt.

Hartz ließ über Müller mitteilen, dass er allein die Zahlung der Sonderboni an Volkert verantwortet habe. Volkert selbst habe 1993 höhere Bezüge gefordert. Hartz sei sich dann zwar mit Ferdinand Piëch, dem damaligen Vorstandsvorsitzenden und heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden von VW, einig gewesen, „dass Volkert wie ein Top-Manager behandelt werden müsste“. Über Einzelheiten sei damals aber nicht gesprochen worden. Hartz habe dann veranlasst, dass Volkerts Grundgehalt schrittweise auf mehr als 400 000 Euro erhöht wurde.

Zudem erhielt er Privilegien wie das Recht zur Inanspruchnahme von „Vertrauensspesen“, deren dienstlicher Anlass nicht oder kaum überprüft wurde. Dies sei Volkert immer noch nicht genug gewesen, weshalb Hartz „diskret und geheim“ per Telefon die Sonderbonuszahlungen angewiesen habe. Piëch und die anderen Vorstände habe er nicht darüber informiert.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der für die Sonderbetreuung der Betriebsräte zuständige VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer sogenannte Eigenbelege in einer Gesamthöhe von 939 766 Euro bei VW zur Erstattung eingereicht. Oberstaatsanwältin Wolff sagte, Hartz selbst habe jegliche Kontrollen zweifelhafter Rechnungen abgeschafft. So seien private Rechnungen für Prostituierte, Maßanzüge, Schmuck und Mobiltelefone von VW bezahlt worden.

Ferner habe der Konzern zahlreiche private Ferienaufenthalte des Pärchens Volkert und Barros, unter anderem in Mexiko, bezahlt. Wo immer Volkert in seiner Eigenschaft als Weltbetriebsratsvorsitzender tagte, habe er seine Geliebte einfliegen lassen. Über das Firmenkonto 1860 wurden Flugreisen der Brasilianerin nach Panama, Kuba, Indien, Jamaika, Italien, Tschechien und Ungarn abgerechnet, zuzüglich der jeweiligen Hotelkosten.

Die Verhandlung wird am 25. Januar fortgesetzt; an diesem Tag soll das Urteil verkündet werden.

Text: rit.
Bildmaterial: Reuters

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