17.01.2007, © Reuters

VW-Affäre

Hartz legt Geständnis ab und zeigt Reue

Peter Hartz hat vor Gericht eingestanden, seine Pflichten gegenüber dem VW-Konzern verletzt zu haben. Zuvor hatte er sich mit dem Gericht auf eine Strafobergrenze von zwei Jahren Haft auf Bewährung geeinigt. Wegen persönlicher Verfehlungen muss er sich nicht verantworten. Der verursachte Schaden sei vergleichsweise gering.