Arbeitsrecht

Kompromiß zur Gleichbehandlung in Aussicht

28. Februar 2006 Eine Einigung im Streit über das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz ist in greifbare Nähe gerückt. Union und SPD wollen in Kürze einen gemeinsamen Entwurf zu dem Gesetz vorlegen, das nun "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" heißen soll. Darin rückt die SPD von einer Reihe von Positionen ab, die sie im rot-grünen Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode noch für unabänderbar erachtet hatte. Gleichzeitig muß auch die Union Abstriche von ihrer Forderung machen, nach der die EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien "nur eins zu eins" umgesetzt werden sollten. So wird auch das schwarz-rote Gesetz bei der Beurteilung diskriminierenden Verhaltens im allgemeinen Geschäftsleben über die europäischen Vorgaben hinausgehen.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dieser Zeitung am Dienstag in Berlin: "Wenn man die Entwürfe und Richtlinien vergleicht, sieht man: Das ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiß." Die Koalition werde sich "weitestgehend" an die europäischen Vorgaben halten. "Wo wir davon abweichen, läßt es sich sachlich begründen", betonte Bosbach. Der CDU-Politiker zeigte sich zuversichtlich, daß ein Kompromiß, obwohl es noch einige Streitpunkte gebe, noch vor Ostern zustande kommen werde. In der Tat drängt die Zeit im parlamentarischen Verfahren. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinien ist schon abgelaufen, ein Vertragsverletzungsverfahren ist eingeleitet; Deutschland drohen Strafzahlungen.

Weg zwischen den Extremforderungen

Die EU-Richtlinien verbieten im Arbeitsleben Diskriminierungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung und Religion. Im Zivilrecht, beispielsweise beim Autokauf oder im Mietrecht, sind die Brüsseler Vorgaben auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht beschränkt. Die rot-grüne Vorlage ließ dagegen sämtliche Merkmale des Arbeitsrechts auch im Zivilrecht gelten, was die Union bislang kategorisch abgelehnt hatte. Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Fraktionen hat diesen Streitpunkt bisher nicht beseitigen können. Es zeichnet sich jedoch ein Kompromiß ab. Danach könnten sowohl die SPD ("vier zusätzliche Kriterien") wie auch die Union ("kein zusätzliches Kriterium") auf ihre Extremforderung verzichten. So könnten sich künftig auch Menschen, die im Geschäftsleben wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, auf das neue Gesetz berufen. Sexuelle Orientierung und Religion wären nach dieser Lesart hingegen auch in Zukunft keine gesetzlichen Gleichbehandlungskriterien.

Eine endgültige Klärung soll den Spitzenpolitikern der großen Koalition im Koalitionsauschuß vorbehalten sein. Dies schlagen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bosbach in einem Brief an den Koalitionsausschuß vor, in dem sie alle bis zuletzt verbliebenen Konfliktpunkte aufgelistet haben. Dazu gehören neben den Merkmalen auch der arbeitsrechtliche Handlungsspielaum der Kirchen sowie die Befugnisse der Gewerkschaften.

SPD für eigenständiges Klagerecht für Betriebsräte

Im Hinblick auf die "Kirchenklausel" streiten SPD und Union über die Interpretation der EU-Richtlinien. Während die Union auf deren Begründung pocht, in der es heißt, die Rechte der Religionsgemeinschaften in den Mitgliedstaaten würden respektiert, zitiert die SPD die engere Vorgabe im Gesetzestext. Danach dürfen die Kirchen nur auf die Religionszugehörigkeit des Beschäftigten als Unterscheidungsmerkmal achten, wenn dies wegen der Art der Tätigkeit notwendig ist. Dagegen verlangt die Union, dies müsse im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gelten, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen dies erfordere.

Auf der anderen Seite besteht die SPD auf dem Passus, nach dem Betriebsräte und Gewerkschaften ein eigenständiges Klagerecht in Diskriminierungsfällen bekommen, selbst wenn der angeblich Benachteiligte dies nicht wünscht. Der Union ist diese Forderung "zu kollektivistisch"; die Sozialdemokraten wollen den Gewerkschaften den Einfluß erhalten. Umstritten ist auch noch, wo und in welchem Umfang die geplante "Antidiskriminierungsstelle" aufgebaut wird.

Andere Zwistigkeiten haben die Fraktionen in den vergangenen Wochen beigelegt. So entfallen im Vergleich zum alten rot-grünen Entwurf die verschuldensunabhängige Vermögenshaftung des Arbeitgebers, der Kontrahierungszwang sowie die Anspruchsabtretung an Antidiskriminierungsvereine. Ferner wird die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von sechs auf drei Monate verkürzt.

Text: enn., F.A.Z., 01.03.2006, Nr. 51 / Seite 13

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