Bahn-Tarifstreit

Lokführer dürfen wieder streiken

Arbeitsniederlegungen wieder erlaubt

Arbeitsniederlegungen wieder erlaubt

14. Juli 2007 Die Gewerkschaft der Lokführer darf nach einer Gerichtsentscheidung im Güter-, Fern- und auch Regionalverkehr nun doch Warnstreiks organisieren, um ihre Tarifforderungen gegen die Deutsche Bahn durchzusetzen. Das Arbeitsgericht Mainz entschied am Samstag, eine Friedenspflicht zwischen den Konfliktparteien bestehe hier nicht mehr.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) habe zugesichert, auf jene Teile ihrer Forderungen, auf die sich die Friedenspflicht bezogen habe, zu verzichten, sagte Richterin Ruth Lippa. Zudem sei offen, ob die GDL die nun geänderten Forderungen jemals zu Streikzielen erklären werde. Der Anlass für die einstweilige Verfügung sei damit entfallen. Die Kosten des Verfahrens trägt laut Urteil die Bahn.

Mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten

Am Dienstag hatte das Gericht zunächst noch bundesweite Warnstreiks mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Dagegen hatte die GDL Widerspruch eingelegt. Die Lokführer verlangen einen eigenen Tarifvertrag sowie Lohnerhöhungen von bis zu 31 Prozent. Die beiden anderen Bahn-Gewerkschaften Transnet und GDBA haben sich mit der Bahn bereits auf eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent ab 2008 sowie eine Einmalzahlung von 600 Euro für die Zeit bis Jahresende verständigt.

Nach GDL-Angaben sind nach der ersten Mainzer Gerichtsentscheidung beanstandete Abschnitte aus dem GDL-Entwurf für einen Tarifvertrag für das Fahrpersonal herausgenommen worden. „Wir haben alles, was der Friedenspflicht unterliegt, herausgenommen“, sagte der GDL-Vorsitzende Manfred Schell. Er unterstrich, dass die GDL einen „eigenständigen Tarifvertrag“, mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten für das Fahrpersonal anstrebe.

Dementsprechend hieß es nun in der Begründung der Gerichtsentscheidung, dass sich die nun verworfene Entscheidung vom Dienstag nur auf die damals vorgetragenen Streikziele bezogen habe. Mittlerweile gebe es andere Streikziele, die die GDL noch nicht zu einem Inhalt eines Arbeitskampfes gemacht habe, so die Richterinnen.

Bis Donnerstag keine GDL-Aktionen

Mit Warnstreiks hatten die Lokführer am Dienstag den Bahnverkehr deutschlandweit zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hatte die Gewerkschaft die Warnstreiks dann vorzeitig abgebrochen. Die Bahn hat zur Zeit rund 20.000 Lokführer. Drei Viertel von sind in der GDL organisiert.

Fahrgäste der Bahn müssen aber trotz der Gerichtsentscheidung in den kommenden Tagen nicht mit Beeinträchtigungen rechnen. Nach der Vertagung der Tarifverhandlungen von Bahn und Lokführergewerkschaft auf Donnerstag wollen beide Seiten zunächst in Arbeitsgruppen weiter eine Lösung suchen. Bis mindestens Montag kommender Woche (23. Juli) soll aber auf Warnstreiks verzichtet werden.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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