11. April 2003 Der Bundesrat hat am Freitag das neue Ladenschlussgesetz passieren lassen. Danach dürfen Geschäfte und Läden künftig samstags bis 20.00 Uhr geöffnet bleiben.
Die unionsregierten Länder verzichteten im Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einige von ihnen hatten ursprünglich angestrebt, die Gesetzeshoheit über den Ladenschluss vom Bund auf die Länder zu verlagern. Dieses Stück mehr Föderalismus und Wettbewerb zwischen den Ländern ist damit wieder gescheitert.
Bereits Mitte März hatte der Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Bundesregierung für das Gesetz gestimmt. Der verlängerte Einkauf am Wochenende soll nach dem Willen der Bundesregierung ab Juni möglich sein.
Bisher muss samstags um 16.00 Uhr geschlossen werden, am ersten Samstag im Monat um 18.00 Uhr. Künftig gelten die Öffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr nun durchgängig an allen Werktagen.
Mit dem Gesetz wird auch das Gebot aufgehoben, dass Geschäfte an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen bereits um 14.00 Uhr schließen müssen. Zusätzlich wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach Arbeitnehmer verlangen können, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt werden können.
Text: @pwe
Bildmaterial: DAK