Verkehr

Höhere Bußgelder für Maut-Preller

18. Juli 2005 Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) will die Bußgelder für Maut-Preller erhöhen. Bei Fahrlässigkeit solle die Regelgeldbuße für Fahrer von 75 auf 100 Euro angehoben werden, erklärte Stolpe am Montag in Berlin. Für Spediteure werde das Bußgeld von 150 auf 200 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall könnten Geldbußen bis zu 20.000 Euro festgesetzt werden.

„Es geht darum, die Abschreckungswirkung zu erhöhen“, sagte Stolpes Sprecher Dirk Inger. Scharfe Kritik übte Stolpe am Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der nach einer eigenen Untersuchung von einem fehlerhaften Kontrollsystem gesprochen hatte. „Der angebliche Test verdient seinen Namen nicht. Wenn tatsächlich 90 Prozent der Lkw-Fahrer die Maut prellen sollten, wie der BGL uns weismachen will, hätten wir im ersten Halbjahr höchstens 150 Millionen Euro Maut-Einnahmen in unserer Kasse haben dürfen“, sagte Stolpe. Tatsächlich seien es aber 1,4 Milliarden Euro gewesen.

„Unser Kontrollsystem funktioniert“

Der BGL hatte nach eigenen Angaben an drei Tagen 145 Autobahnfahrten mit 74 Lkw mautfrei durchgeführt. Dazu wurden die so genannten OBUs, die Bordcomputer (On-Board-Units), abgeschaltet. Angeblich sind dabei nur fünf Fahrer als Mautpreller registriert worden. Inger betonte: „Unser Kontrollsystem funktioniert.“ Auch sei die Kontrolldichte bereits sehr hoch. Sie habe im ersten Halbjahr 2005 mehr als zehn Prozent betragen. Die Quote der Maut-Preller habe knapp unter zwei Prozent gelegen.

Stolpe selbst erklärte, Fahrten mit OBUs würden, auch wenn diese abgeschaltet seien, sorgfältig registriert. „Die meisten Nullbuchungen haben in der Regel einen völlig legalen Hintergrund - beispielsweise, weil eine Zugmaschine ohne Anhänger unterwegs ist und das Gesamtgewicht unter zwölf Tonnen liegt.“ In diesen Fällen müsse zu Recht keine Maut bezahlt werden. Stolpe erklärte, die Auswertungen der Nullbuchungen für den Monat Mai seien noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse ließen aber Auffälligkeiten bei bestimmten BGL-Mitgliedsunternehmen erkennen. Diesen Fällen gehe das Bundesamt für Güterverkehr gezielt, gegebenenfalls auch durch Betriebskontrollen nach. „Sollte sich herausstellen, daß die Unternehmer gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben, wird ein Bußgeldverfahren im Einzelfall auch wegen vorsätzlichen Handelns eingeleitet“, kündigte der Verkehrsminister an.

Neue Software-Version für Bordcomputer

Seit Montag gibt es die neue Software-Version für die Bordcomputer. Nach Angaben von Maut-Betreiber Toll Collect kann das Update bei den rund 1.900 Servicepartnern auf die OBUs gespielt werden. Die neue Version ist notwendig, damit ab 2006 Tarif- und Streckendaten per Mobilfunk aktualisiert werden können. Zudem ist es dann möglich, Maut für verschiedene Betreiber und unterschiedliche Streckennetze zu erheben, beispielsweise für private Straßenbetreiber. „Wer das Update nicht rechtzeitig durchführen läßt, kann ab dem kommenden Jahr nicht am automatischen Verfahren teilnehmen“, erklärte Toll Collect.



Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb

 
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