27. Januar 2004 Im Streit um das Volkswagen-Gesetz sieht die EU-Kommission vorerst von weiteren juristischen Schritten gegen Deutschland ab und will neue Gespräche mit der Bundesregierung führen. Die Brüsseler Behörde teilte am Dienstag überraschend mit, die Entscheidung über das weiteres Vorgehen gegen das von ihr kritisierte Gesetz, das VW vor feindlichen Übernahmen schützen soll, auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Nach Angaben aus EU-Kreisen hatten sich Kommissionspräsident Romano Prodi und andere nicht-deutsche Kommissionsmitglieder dafür ausgesprochen, die sozialen Konsequenzen einer Änderung des Gesetzes in Betracht zu ziehen. Die Bundesregierung hält an dem VW-Gesetz fest, weil sie darin ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze bei Europas größtem Autokonzern sieht.
Fall damit nicht vollständig vom Tisch
Der Volkswagen-Fall wurde auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, um weitere Kontakte zwischen der Kommission und den deutschen Behörden über eine Reihe von offenen Fällen von Rechtsverstößen zu ermöglichen", sagte ein Kommissionssprecher. Die Aufschiebung bedeutet nach Angaben aus EU-Kreisen aber nicht, daß der Fall nun komplett fallen gelassen werden soll. Das Spiel ist nicht vorbei, wir haben lediglich eine Entscheidung verschoben", hieß es.
Der Beschluß war für Mittwoch erwartet worden, nachdem die Kommission sie bereits um eine Woche vertagt und dafür Zeitgründe angegeben hatte. VW wollte sich nicht zu der neuerlichen Aufschiebung äußern.
VW-Gesetz stützt das Land Niedersachsen
Das VW-Gesetz schreibt vor, daß kein Aktionär über mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung des Autokonzerns verfügt. Zugleich gibt es für wichtige Entscheidungen eine Sperrminorität von 20 Prozent. Das Land Niedersachsen hält 18,2 Prozent der Anteile und ist deshalb nur schwer zu überstimmen. Zugleich sichert es Bund und Land jeweils zwei Vertreter im VW-Aufsichtsrat, solange sie über Aktien verfügen.
EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sieht darin allerdings eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs in der Europäischen Union (EU) und will eine Änderung des Gesetzes durchsetzen. Die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung haben dies stets zurückgewiesen.
Daher war damit gerechnet worden, daß die Kommission die zweite Phase ihres juristischen Vorgehens beginnen werde. Demnach würde eine formale Warnung gegen Deutschland ausgesprochen. Sollte das Gesetz daraufhin nicht geändert werden, würde der Europäische Gerichtshof den Fall entscheiden.
Text: Reuters
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