Verbraucherschutz

Kartellamt will Strompreise schärfer prüfen

Von Manfred Schäfers

Strompreise auf dem Prüfstand

Strompreise auf dem Prüfstand

05. November 2007 Das Bundeskartellamt verspricht den Verbrauchern, dass es wirkungsvoller gegen ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen vorgehen könne, wenn die geplante Wettbewerbsnovelle durchgesetzt wird. „Die vorgesehenen Regelungen erleichtern die Durchsetzung des Missbrauchsverbots“, urteilt es in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels“. Unterstützung erfährt die Bundesregierung auch von Verbraucherschützern, während die Energiewirtschaft die Pläne kritisiert. Auch renommierte Wettbewerbsrechtler warnen, die Neuregelung könnte den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt sogar behindern (Siehe auch: Hessen will die vier großen Energiekonzerne zerschlagen).

Mit der Reform soll eine besondere Missbrauchsaufsicht für die Energiewirtschaft eingeführt werden. Danach soll es einem marktbeherrschenden Energieversorger künftig verboten sein, Entgelte oder sonstige Konditionen zu fordern, die ungünstiger als die anderer Versorgungsunternehmen sind. Kosten, die nicht entstünden, wenn es Wettbewerb gäbe, dürfen dann nicht berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen soll das Unternehmen beweisen müssen, dass die höheren Preise sachlich gerechtfertigt sind. Die Verbotsregelung soll bis Ende 2012 befristet sein. Zudem soll für Lebensmittel der Verkauf unter Einstandspreis erschwert werden. Ziel dieser Änderung ist es, kleinere und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu schützen und die Qualität von Lebensmitteln zu steigern.

Ein wichtiges Signal

Für diesen Montag hat der Bundestags-Wirtschaftsausschuss Betroffene und Sachverständige zu einer Anhörung eingeladen. Unmittelbar vorher zitierte das Magazin „Der Spiegel“ aus einem Papier des Kartellamts, das nahelegt, dass die großen Stromversorger jahrelang Strategien abgesprochen und Märkte aufgeteilt haben, um höhere Preise durchzusetzen - was die Konzerne bestreiten. Nicht erst seit Eon angekündigt hat, zum 1. Januar die Haushaltspreise um bis zu 9,9 Prozent heraufzusetzen, gibt es scharfe Kritik an ihrer Preispolitik.

Nach Ansicht der beamteten Wettbewerbshüter setzt der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal für die Bekämpfung des „Preishöhenmissbrauchs“ auf dem Energiesektor. Zwar könne dies strukturelle Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten nicht ersetzen. Aber durch eine effiziente Verhaltenskontrolle mit Hilfe der Missbrauchsaufsicht könnten zumeist gravierende Wettbewerbsverstöße abgestellt und geahndet werden. „Eine entsprechende Nutzung des Instruments wirkt dann auch präventiv“, sagt die Behörde voraus.

„Die Symptome sollten bekämpft werden“

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht. Frühere Verfahren hätten deutlich gemacht, dass das Kartellamt gegenwärtig nicht effektiv gegen missbräuchlich überhöhte Preise oder Preisbestandteile vorgehen könne. Dagegen befürchtet Eon, dass künftig neben den Kartellbehörden auch jeder Dritte Klage gegen einen Energieanbieter vor den Zivilgerichten erheben kann. Das beklagte Unternehmen müsse dann in jedem Einzelfall nachweisen, dass die Preisabweichung jeweils sachlich gerechtfertigt sei. Die vorgesehene Kostenkontrolle widerspreche zudem den Zielen der europäischen Energiemarktliberalisierung.

Justus Haucap von der Monopolkommission rät ebenfalls von der Einführung eines eigens auf den Energiesektor zugeschnittenen Missbrauchsparagraphen ab. „Anstatt die Ursachen des fehlenden Wettbewerbs zu adressieren, sollen die Symptome bekämpft werden.“ Dies werde jedoch durch die geplante Neuregelung nicht gelungen. Im Gegenteil sei sogar zu befürchten, dass die Einführung des geplanten Energieparagraphen den Wettbewerb signifikant schwächen werde. Wernhard Möschel von der Universität Tübingen konstatiert, bei Kostenkontrollen „marschiert man sehenden Auges in einen juristischen Sumpf hinein“.

Text: F.A.Z., 05.11.2007, Nr. 257 / Seite 13
Bildmaterial: ddp

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