11. April 2007 Die Rhön Klinikum AG hat im Rechtsstreit gegen das Bundeskartellamt eine Niederlage kassiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte eine Verfügung der Wettbewerbsbehörde vom März 2005, die dem privaten Klinikkonzern untersagt, zwei Kreiskliniken in Bad Neustadt und in Mellrichstadt zu übernehmen. Mit dem Zusammenschluss würde Rhön eine marktbeherrschende Stellung in der Region erhalten, entschied der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Rhön kündigte an, gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Der Rechtsstreit dreht sich zum einen um die Frage, ob das Bundeskartellamt Fusionen im Krankenhaussektor überhaupt kontrollieren darf. Rhön beruft sich auf Paragraph 69 des Sozialgesetzbuchs V, nach dem Krankenhäuser der kartellrechtlichen Überprüfung entzogen seien. Dies würde auch dem Ziel des Gesetzgebers widersprechen, mehr Effizienz im Krankenhausmarkt zu schaffen. Das OLG Düsseldorf sah aber keinen Konflikt zwischen Wettbewerbsrecht und Gesundheitspolitik“: Krankenhäuser seien Unternehmen und stünden trotz aller Reglementierungen dem Patienten gegenüber in einem Wettbewerb“. Dieser finde über die Qualität der Kliniken statt. Die Fusionskontrolle sei das richtige Instrument, um wettbewerbsschädliche Marktkonzentrationen zu verhindern.
Bundesweiter Marktführer
Allerdings war vor Gericht umstritten, ob die Kartellbeamten den relevanten Markt richtig abgegrenzt hatten. Das OLG Düsseldorf nahm die Perspektive des Kartellamts an und prüfte nicht den nationalen, sondern den regionalen Krankenhausmarkt. Die Rhön AG betreibe in Bad Neustadt und Bad Kissingen schon vier Fachkliniken und zwei Krankenhäuser. Auch die sachliche Abgrenzung zeige, dass der Konzern durch die Übernahmen den Markt für akutstationäre Krankenhausleistungen beherrschen würde. Der Klinikkonzern hatte dagegen einen weiteren Blickwinkel gefordert: Sogar als bundesweiter Marktführer habe man höchstens einen Marktanteil von drei Prozent. Von gut 2100 deutschen Krankenhäusern besitze man 45.
Der Konzern kündigte an, seine Strategie der Clusterbildung“, wie sie im Rhön-Grabfeld-Kreis erreicht wurde, fortzuführen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Landrat als Vertreter der öffentlichen Hand angedeutet, die Alternative zur Übernahme durch Rhön sei mittelfristig die Schließung der Kliniken. Dies ist im Fall von Mellrichstadt geschehen. Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Land eingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch“, sagte Rhön-Chef Wolfgang Pföhler.
Die Privaten wachsen
Der Markt für Krankenhäuser wächst seit Anfang der neunziger Jahre auch in Deutschland. Dominierten bis dahin öffentliche Eigentümer sowie freigemeinnützige Träger karitativer oder kirchlicher Institutionen, so gehört heute mehr als ein Viertel der Krankenhäuser privaten Anbietern. Zu den großen Anbietern gehören Rhön-Klinikum, die zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios GmbH, Asklepios, Sana, Paracelsus, MediClin und Damp. Das Wachstum der Privaten lebt zum großen Teil von den Nöten der öffentlichen Krankenhäuser. Letztere sind oft unterfinanziert, und sie können den Kapitalmarkt nicht oder nur schlecht anzapfen, um Investitionen zu finanzieren, für die die öffentliche Hand kein Geld mehr hat. Zudem fällt privaten Anbietern, die nicht mit der kommunalen Politik verwoben sind, eine Restrukturierung und das Einführen betriebswirtschaftlicher Methoden im Krankenhaus oft leichter.
Text: ama./ami./F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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