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Kartellamt sperrt sich gegen Übernahme im Kabelnetz

23. August 2004 Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme dreier Wettbewerber durch den größten deutschen TV-Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) in der vorgesehenen Form abgelehnt.

Ein KDG-Sprecher sagte am Montag, seinem Unternehmen sei eine entsprechende Abmahnung des Kartellamts zugegangen. Einzelheiten zu den Bedenken des Bundeskartellamts nannte der Sprecher nicht. Die etwa 80seitige Zwischenbewertung werde nun geprüft, dann solle über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Er betonte aber, daß Kabel Deutschland zu Zugeständnissen bereit sei. „KDG ist durchaus bereit, dem Kartellamt im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen entgegenzukommen", sagte er.

Die KDG will die drei kleineren Unternehmen Ish in Nordrhein-Westfalen, Iesy in Hessen und Kabel Baden-Württemberg übernehmen. Damit würde der Münchener Kabelnetzbetreiber in weiten Teilen des Netzes zum Monopolisten aufsteigen. Private TV-Sender wie RTL, ProSieben und Premiere sowie kleinere Kabelnetzbetreiber äußerten Bedenken dagegen

Kartellamt verweist auf Pressekonferenz

Das Kartellamt wollte die Informationen nicht kommentieren und hat für Dienstag eine Pressekonferenz in Bonn anberaumt. Die Wettbewerbsbehörde hat offiziell noch bis zum 7. Oktober Zeit, um endgültig über das Fusionsvorhaben zu entscheiden.

Die vier Kabelbetreiber hatten einst der Deutschen Telekom ehört, die diese dann an Finanzinvestoren verkaufte. Kabel Deutschland will die drei kleineren Anbieter für 2,7 Milliarden Euro übernehmen, wodurch praktisch wieder ein Kabel-Monopol in Deutschland mit der Versorgung von mehr als 17 Millionen Haushalten entstehen würde.

Branchenbeobachter hatten den negativen Zwischenbescheid des Kartellamts erwartet, den der Präsident der Behörde, Ulf Böge, am Dienstag ausführlich erläutern will.

Text: FAZ.NET mit Material von Dow Jones-VWD, Reuters, dpa

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