Privatisierung von Krankenhäusern

Kartellamt stellt sich gegen Gesundheitsministerium

Von Helmut Bünder

23. April 2007 Das Bundeskartellamt stellt sich gegen Forderungen nach einem erleichterten Marktzugang für private Krankenhaus-Betreiber. Das hat der neue Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich gemacht. „Die Fusionskontrolle im Krankenhaussektor hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund, von unseren bisherigen Maßstäben abzuweichen“, sagte Heitzer in seinem ersten Zeitungsinterview.

Gesundheitsstaatssekretär Theo Schröder und der größte deutsche Krankenhauskonzern Rhön Klinikum AG werfen dem Kartellamt vor, die Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser unnötig zu erschweren. Schröder befürchtet, dass eine zu enge Betrachtung des Krankenhausmarktes durch die Kartellbeamten dazu führe, dass vor allem auf dem Land viele Kliniken als Monopolist eingestuft werden müssten und de facto nicht mehr verkäuflich wären. Letztlich könne dies sogar dazu führen, dass wirtschaftlich Not leidende öffentliche Krankenhäuser geschlossen werden müssten und die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet sei.

„Wahlfreiheit der Patienten langfristig sichern“

Drei Wochen nach seinem Amtsantritt steckt Heitzer damit in der ersten öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung über den Kurs des Kartellamtes. Ein klärendes Wort des im Wettbewerbsrecht federführenden Wirtschaftsministeriums steht zur Frage der Fusionskontrolle im Krankenhaus noch aus. Heitzer zeigte sich „erstaunt über die nicht in allen Punkten sachliche Kritik“. Nie zuvor habe das Gesundheitsministerium die Linie der Wettbewerbshüter beanstandet. „Dafür hat es schon deshalb keinen Grund gegeben, weil Untersagungen bisher die Ausnahme bilden“, sagte er: Von mehr als siebzig Anträgen habe das Kartellamt nur drei ablehnen müssen.

„Unser Ziel ist es, die Wahlfreiheit der Patienten langfristig zu sichern, deshalb müssen wir einer regionalen Marktbeherrschung durch private Klinikbetreiber entgegentreten“, so Heitzer. Bei der Marktabgrenzung stütze sich das Kartellamt regelmäßig auf umfangreiche empirische Untersuchungen der Patientenströme. So würden Einzugsbereiche ermittelt, die oft sogar größer seien als die üblicherweise zugrunde gelegten Verwaltungsbezirke.

Schärfere Missbrauchsaufsicht der richtige Weg

Bestätigt sieht sich der Kartellamtschef durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses hatte vor wenigen Tagen die Klage der Rhön-Gruppe gegen die Übernahmeverbote für zwei Krankenhäuser in Bad Neustadt und Mellrichstadt zurückgewiesen. Das Haus in Mellrichstadt war nach der gescheiterten Übernahme aus Geldnot geschlossen worden. Heitzer stellte klar, dass das Fusionsverbot nicht der Grund für die Schließung gewesen sei. Während des Kartellverfahrens habe es andere Kaufinteressenten gegeben, der Landkreis sei aber nicht bereit gewesen, an diese zu verkaufen. Angesichts der Geldnöte vieler öffentlicher Kliniken erwartet der Wettbewerbshüter, dass sich die Übernahmewelle fortsetzen werde: „Da sehe ich viel Arbeit auf uns zukommen.“

In der Energiepolitik scheint Heitzer der harten Linie seines Vorgängers Ulf Böge folgen zu wollen. Die mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angestrebte schärfere Missbrauchsaufsicht sei der richtige Weg. „Auch wenn viele Kritiker dieses Instrument in Zweifel ziehen: Es wird uns helfen, wirksamer gegen missbräuchlich überhöhte Strom- und Gaspreise vorzugehen“, sagte er.

„Erheblichkeitszuschlag ist ein Verlust“

Ordnungspolitische Bedenken gegen die Umkehr der Beweispflicht - künftig müssen die Energiekonzerne den Nachweis erbringen, dass ihre Preise nicht überhöht sind - und die sofortige Vollziehbarkeit von Missbrauchsentscheidungen teile er nicht. „Diese Elemente sind sowohl im europäischen Wettbewerbsrecht als auch in der deutschen Telekommunikationsaufsicht angelegt. Wir sind da im Gleichschritt“, sagte Heitzer.

Er bemängelte, dass die Novelle nun doch am „Erheblichkeitszuschlag“ festhält, nach dem die Missbrauchsaufsicht erst greift, wenn die Preise mindestens zehn Prozent über dem vermuteten Wettbewerbspreis liegen. „Wettbewerbsrechtlich ist das ein Verlust“, sagte Heitzer. Eine eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Betrieb lehnt er aber ab. „Wir bekämen unendliche Rechtsstreitigkeiten, und am Ende wäre niemandem geholfen.“

„Schiere Unternehmensgröße kein Erfolgsrezept“

Heitzer will im Bundeskartellamt möglichst rasch eine neue Einheit für die Fusionskontrolle schaffen, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen von Unternehmensfusionen intensiver beleuchten soll. Damit trägt er auch neuen europäischen Maßstäben in der Fusionskontrolle Rechnung, nach denen Unternehmenszusammenschlüsse stärker aus ökonomischer Sicht bewertet werden sollten. „Diesen Grundgedanken haben wir auch im Kartellamt längst aufgegriffen. Wir müssen ihn jedoch systematischer in die Fusionskontrolle einbeziehen“, sagte Heitzer.

Ein Kurswechsel, der auf die Förderung nationaler oder europäischer Champions setzt, ist damit für ihn nicht verbunden. „Schiere Unternehmensgröße ist kein Erfolgsrezept, vor allem dann nicht, wenn sie mit staatlicher Hilfe herbeigeführt wird“, sagte Heitzer. Es gebe andere Instrumente, um die internationalen Wettbewerbschancen der Unternehmen zu verbessern.



Text: F.A.Z., 23.04.2007, Nr. 94 / Seite 11
Bildmaterial: AP

 
Kursabfrage 
NamePunkteProzent
Dax 4.544,31 -7,01
TecDax 516,75 -4,81
DowJones 8.451,19 -1,49
Nasdaq 1.649,51 +0,27
STOXX 50 2.421,87 -7,86
Nikkei 225 8.276,43 -9,62
S&P 500 Zert. 8,83 -10,45
Euro/Dollar 1,34 +0,00
Bund Future 114,67 -1,44
Gold 847,40 +0,00
Öl 76,65 -7,49
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche