Von Georg Küffner
01. November 2007 Wohnungs- und Hausbesitzer können an einem knappen Dutzend Stellglieder drehen, wenn sie die monatlichen Kosten zum Erzeugen von Hauswärme (Heizwärme und Warmwasser) minimieren wollen. Hier den Überblick zu behalten ist nicht einfach, und das merken derzeit die Anbieter von Heizaggregaten überdeutlich: Trotz steigender Brennstoffkosten hält sich die Kundschaft zurück. Die Unsicherheit ist groß. Denn die zu Rate gezogenen Experten wie Schornsteinfeger, Heizungsbauer, Energieberater und fachkundige Nachbarn legen höchst unterschiedliche Konzepte vor. Weitere Verwirrung stiftet die derzeitige Berichterstattung über das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), das vom Bundesumweltministerium initiiert wurde und seit Wochen im Abstimmungsprozess mit anderen Ressorts steht.
Mit diesem Regelwerk, das man noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, soll ein Mindestanteil der Raumwärme durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Dieser Anteil soll bis zum Jahr 2020 von heute sechs auf 14 Prozent erhöht werden. Wer sich ein neues Haus baut, muss künftig 14 Prozent seines Wärmebedarfs alternativ erzeugen, wobei unterstellt wird, dass dies in der Regel über Solarkollektoren geschieht. Mit der eingefangenen Sonnenwärme kann Waschwasser erwärmt oder die Heizung unterstützend betrieben werden. Um die Konformität mit dem Gesetz zu bestätigen, soll nicht etwa ein Wärmezähler installiert werden. Vielmehr will man die Größe der Kollektorfläche vorschreiben. Sie soll vier Prozent der Nutzfläche der Immobilie betragen. Wer also groß lebt, der bekommt auch eine große Solaranlage, ganz unabhängig davon, wie viele Personen in dem Haus leben und wie oft und wie lange diese duschen wollen.
Anschluss ans Dampfrohr
Die benötigte Raumwärme darf nach den Vorgaben des EEWärmeG auch durch das Verbrennen von Scheitholz und Holzpellets erzeugt werden, auch der Betrieb einer Wärmepumpe ist gestattet. Doch müssen die dann die Rolle des Hauptwärmeerzeugers übernehmen. Mindestens 75 Prozent der benötigten Wärme sind von ihnen alternativ beizusteuern, was etwa eine Wärmepumpe nur schafft, wenn sie eine Arbeitszahl von vier erreicht. Dieses Leistungsvermögen wird nicht von allen Geräten erreicht. Bioöl und Biogas, die allein schon durch ihre Namen als mustergültige Alternativenergien gelten, dürfen nur dann zum Heizen verfeuert werden, wenn der Einsatz anderer erneuerbarer Energien technisch nicht möglich ist. Diese Vorgabe werten die Entwickler moderner Brenner und Kessel als Geringschätzung ihrer Arbeit, denn etwa die Brennwerttechnik kommt auf mustergültige Jahresnutzungsgrade von bis zu 98 Prozent. Besser, so ihr Argument, kann man mit (Bio-)Brennstoff nicht umgehen.
Und auch das steht im EEWärmeG-Entwurf: Wer sein Haus in einer fernwärmeversorgten Straße baut, der kann gezwungen werden, sich an das unter dem Bürgersteig verlegte Dampfrohr anzuschließen, unabhängig davon, wie effektiv die Fernwärme erzeugt und verteilt wird. Auch ist das geplante Gesetz wenig freundlich zu Mini-Blockheizkraftwerken (Mini-BHKW), die es zunehmend aus der Versuchs- und Testphase zur Marktreife schaffen. Sie dürfen nur dann in den günstigen Kombibetrieb von Strom und Wärme einsteigen, wenn sie einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 25 Prozent erreichen. Für größere BHKW ist das keine Herausforderung. Kleinstanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Leistungen unter zwei Kilowatt haben da jedoch Schwierigkeiten.
Neben neuem Heizkessel auch Solaranlage
Da nicht jeder Interessent die Chance hat, sich ein neues Haus zu bauen, denkt das EEWärmeG natürlich auch an die Eigentümer alter Häuser. Auch sie sollen künftig alternativ zufeuern. Und zwar will man, dass sie mindestens zehn Prozent ihres Wärmebedarfs regenerativ erzeugen. Zwingender Auslöser für den Einstieg in das alternative Zeitalter sind Eingriffe wie der Wechsel des Brennstoffs, etwa von Öl auf Gas. Initialzündung kann auch der Austausch des einen oder anderen maroden Fensters sein. Der Kauf eines neuen Heizkessels wird nach dem Geist des Gesetzes dazu führen, dass man sich zusätzlich noch eine Solaranlage anschaffen muss. Dabei ist es nach dem Stand der Dinge egal, wie effektiv der neue Kessel arbeitet. Es muss kein Brennwertkessel sein. Auch ein Niedertemperaturgerät wird akzeptiert.
Da knapp 40 Prozent der in Deutschland verfeuerten Primärenergie zum Heizen und für die Warmwassererzeugung eingesetzt werden, sind effiziente Verbrennungsprozesse entscheidend für einen schonenden Umgang mit den endlichen fossilen Energieträgern Öl und Gas. Wie wichtig sie sind, zeigt ein Blick ins Jahr 2020, wenn nach der Idee des EEWärmeG 14 Prozent der Hauswärme regenerativ erzeugt werden. Denn dann werden immer noch beachtliche 86 Prozent fossil erzeugt werden. Sie gilt es, möglichst effizient zu nutzen. Es kann kein Ziel sein, möglichst viel erneuerbare Energie einzusetzen.
Text: F.A.Z., 30.10.2007, Nr. 252 / Seite T2
Bildmaterial: AP
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