Karlsruhe kippt Berliner Ladenöffnungsgesetz

„Am siebten Tage sollst Du ruhen“

01. Dezember 2009 Die großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Freigabe aller vier Adventssonntage verletze die Religionsfreiheit und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Öffnung der Geschäfte an den anderen sechs Sonntagen im Jahr billigten die Richter. Damit gab das Gericht zum Teil Klagen der Evangelischen und der Katholischen Kirche statt. Bis zum Jahresende dürfen die Berliner Läden an den Adventsonntagen geöffnet haben.

2006 war die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten im Zuge der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Berlin entschied sich dabei im Vergleich zu den anderen Ländern für die großzügigste Regelung. Die Hauptstadt erlaubte dem gesamten Einzelhandel, an insgesamt zehn Sonn- und Feiertagen zu öffnen, darunter auch an allen vier Adventsonntagen. Die meisten anderen Länder gestatten Ladenöffnungen nur an insgesamt vier Sonn- und Feiertagen. In Baden-Württemberg sind es drei, in Brandenburg sechs Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte öffnen dürfen. Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“.

„Ein bloß wirtschaftliches Interesse reicht nicht“

Nach den Worten des Ersten Senats folgt aus dem Kirchenartikel ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz des Sonntags. „Gesetzliche Schutzkonzepte müssen erkennbar die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. „Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen.“

Die weitgehenden Regelungen in Berlin stünden mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn-und Feiertagen nicht im Einklang, hieß es. „An den Sonn-und Feiertagen soll grundsätzlich die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbstätigkeit, insbesondere der Verrichtung abhängiger Tätigkeit ruhen“, sagte Papier. Damit könne der Einzelne diese Zeit allein oder in der Gesellschaft anderer ohne Beanspruchung durch „werkstägliche Verrichtungen“ nutzen. Ausnahmen müssten für die Bevölkerung erkennbar seien und dürften nur bei Vorliegen eines dem Sonntagsschutz vorliegenden Sachgrundes gemacht werden.

Bei den vier Sonntagen, die die Senatsverwaltung „im öffentlichen Interesse“ freigeben darf, ordnete das Gericht an, die Öffnung auf die Zeit zwischen 13 und 20 Uhr zu begrenzen. Darüber hinaus dürfen Berliner Geschäfte an zwei weiteren Sonntagen etwa bei Firmenjubiläen oder Straßenfesten ihre Waren verkaufen.

„Sonntage wichtig für Kirche und Gesellschaft“

Die beiden großen Kirchen und die Gewerkschaft Verdi haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Mit dem Sonntagsschutz wird eine wichtige soziale Institution gewahrt, die kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung, hieß es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hob hervor, das damit auch ein deutliches Zeichen „gegen die totale Ökonomisierung“ der Gesellschaft gesetzt worden sei. Die Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland, Katrin Göring-Eckardt, sprach ebenfalls von einem Signal gegen den Kommerz und für den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag für alle.

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Der evangelische Bischof Markus Dröge sagte, die höchstrichterliche Entscheidung sei wichtig für die deutsche Kultur. Das Gericht habe den Menschen in den Vordergrund gestellt und klar gemacht, dass es legitime Gründe für verkaufsoffene Sonntage geben müsse. Der katholische Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky sagte, die Richter hätten daran erinnert, dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern habe. Die Sonntage seien demnach sei wichtig für Kirche und Gesellschaft und müssten grundsätzlich für die Religionsausübung und die seelische wie gesundheitliche Erholung frei bleiben. Die Wirtschaft komme jetzt nicht schlechter weg, sie müsse sich nur anders organisieren.

Wowereit: „Wir haben niemanden gezwungen, einkaufen zu gehen“

Die Berliner Landesregierung will das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten voraussichtlich im Frühjahr 2010 ändern. Das kündigte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) an. Er sei wenig überrascht von dem Urteil, das auch unter den Bundesverfassungsrichtern mit 5:3 Stimmen nicht unumstritten gewesen sei, sagte Wowereit.

Erfolgreich in Karlsruhe: Die Beschwerdeführer Erzbischof Sterzinsky (l.) und der evangeliche Bischof Markus Dröge

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Die liberale Regelung zur Ladenöffnung sei der Versuch gewesen, „ein modernes Gesetz zu schaffen, das den veränderten Lebensbedingungen angepasst ist“, sagte Wowereit. Die Frage sei, „will man die veränderte Lebenswirklichkeit zur Kenntnis nehmen oder will man sie ignorieren?“ Der Berliner Regierungschef verwies darauf, das Gericht habe nicht ausdrücklich die Zahl der zehn verkaufsoffenen Sonntage beanstandet oder eingegrenzt. Deshalb seien auch weiterhin zehn verkaufsoffene Sonntage in der Hauptstadt möglich. Das werde der Senat jedoch noch juristisch nach Auswertung der Urteilsbegründung überprüfen.

Ausgeschlossen sei nach dem Urteil auch nicht, weiterhin die Geschäfte in Berlin an ein oder zwei Adventssonntagen zu öffnen. Die Bundesverfassungsrichter hätten nur die Öffnung der Läden an allen vier Adventssonntagen im Block für verfassungswidrig gehalten. Wichtig sei die Begründung dafür. „Nur das kommerzielle Interesse reicht als Begründung nicht aus“, betonte Wowereit. Er wies die Kritik der Kirchen zurück, der rot-rote Senat missachte die besondere Schutzwürdigkeit des Sonntags. „Wir haben Ausnahmen nur für einen Bruchteil der Sonn- und Feiertage zugelassen“, sagte der SPD-Politiker. Der Senat habe damit nur eine Möglichkeit für den Handel und die Menschen geschaffen, die von vielen gern angenommen worden sei. „Wir haben niemanden gezwungen, aufzumachen, und wir haben niemanden gezwungen, einkaufen zu gehen.“

Im nächsten Jahr müssen die Berliner ihre Ladenöffnungszeiten anpassen

Im nächsten Jahr müssen die Berliner ihre Ladenöffnungszeiten anpassen

Zudem verkauften auch die Kirchen an vielen Sonntagen bei besonderen Anlässen ihre Artikel auf besonderen Märkten und Basaren. Für die Förderung der Wirtschaftskraft Berlins ist das Urteil nach Einschätzung Wowereits „ein echter Rückschritt“. Berlin habe als Tourismusmetropole „gute Erfahrungen“ mit dem Sonntagsverkauf gemacht. „In der Adventszeit bedeutet das eine Verschlechterung für den Einzelhandel sowie das Tourismus- und Gastgewerbe“, sagte Wowereit. „Insgesamt wird die Attraktivität Berlins aber nicht darunter leiden.“ Die nächsten beiden verkaufsoffenen Sonntage stünden mit dem 24. Januar und dem 31. März schon fest.

Verdi: Gute Nachricht für Millionen Beschäftigte

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Margret Mönig-Raane nannte den Richterspruch eine gute Nachricht für Millionen Beschäftigte. Arbeitnehmer könnten in Zukunft den Sonntag mit ihren Familien genießen und würden dadurch entlastet. Ruhepausen seien „ein elementarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens“.

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Der Hauptverband des Einzelhandels (HDE) reagierte gelassen auf den Spruch der Karlsruher Richter: „Wir sind nicht geschockt, wir können mit dem Urteil leben“, sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Der Verband betonte, dass verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme weiterhin erlaubt seien, wenn die Freigabe gut begründet werde. Für den Handel seien gelegentliche Ladenöffnungen unverzichtbar, vor allem in Regionen mit geringer Kaufkraft und vielen Touristen.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sagte, mit dem Urteil werde „das Grundbedürfnis der Menschen nach Ruhe und Besinnung am Sonntag bestätigt und geschützt“, sagte Rüttgers am Dienstag in Düsseldorf. „Das Gericht hat einen wichtigen Grundsatz unseres gesellschaftlichen Zusammen­haltes anerkannt: Nicht alle Bereiche unseres Lebens dürfen unter rein geschäftlichen Gesichtspunkten gesehen werden“, sagte Rüttgers weiter.

Auch die kirchenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach (CDU), sprach von einer erfreulichen Entscheidung. „Das besonnene Urteil aus Karlsruhe unterstreicht, dass der Sonntag kein Tag wie jeder andere ist.“ Der Sonntagsschutz komme allen zugute, nicht nur den christlichen Kirchen.

Az.: 1 BvR 2857/07 u.a.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa, reuters

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