Stammzelldebatte

Auch der katholische Mensch kann irren

Von Bischof Wolfgang Huber

27. Dezember 2007 Die Streitfrage ist nicht neu. Aber plötzlich hat die Debatte Züge eines Kulturkampfs angenommen. Schon im November 2006 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefordert, die geltende Regelung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu revidieren. Jetzt scheiden sich an dieser Forderung die Geister.

Gegenwärtig ist in Deutschland die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Wissenschaftler und ihre Organisationen machen geltend, die Qualität dieser Stammzelllinien sei so eingeschränkt, dass Forschungen mit ihnen nicht möglich seien.

Gegen die Forderung, deshalb die Stichtagsregelung ganz aufzuheben, habe ich angeregt, darüber nachzudenken, den 2002 bestimmten Stichtag auf ein wiederum zurückliegendes Datum neu festzulegen. Dies war mitnichten Ausdruck eines Kurswechsels. Vielmehr wollte ich aus verantwortungsethischen Gründen das kleinere Übel zur Diskussion stellen. Ausdrücklich fügte ich damals hinzu: „Aus evangelischer Sicht würden damit zwar die grundlegenden ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber ein solcher Weg ließe sich respektieren als ein ernsthafter Versuch, ethische Konflikte zu befrieden.“

Wir wollen keine Politik machen

Die Erregung der vergangenen Wochen knüpft sich an zwei Vorgänge: Bundesforschungsministerin Annette Schavan hat sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags ausgesprochen; das hat ihr schroffe Verweise aus dem katholischen Episkopat eingetragen. Und der Bundesparteitag der CDU hat mit einer knappen Mehrheit die Tür zu einer Verschiebung des Stichtags offengehalten. Das hat in der CDU wie in der Öffentlichkeit zu heftigen Reaktionen geführt. Der Konflikt hat dabei eine konfessionelle Färbung angenommen.

Manche katholische Stimme beansprucht, die allein vertretbare christliche Position zu artikulieren. Gemeint ist damit ein generelles Nein gegenüber aller Forschung mit embryonalen Stammzellen. Die evangelische Kirche hat sich in diesem Streit weithin zurückgehalten. Sie sieht ihre Aufgabe nicht darin, Politik zu machen, sondern Politik möglich zu machen. Sie berücksichtigt zugleich, dass in ihrer Mitte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

Jetzt ist jedoch eine Situation eingetreten, die zu einigen Klarstellungen nötigt: In der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche herrschen unterschiedliche Vorstellungen vom Verhältnis zwischen dem kirchlichen Lehramt und der politischen Verantwortung der einzelnen Christen. Diese Differenz tritt in der aktuellen Auseinandersetzung scharf ins Licht.

Was ist verhandelbar, was nicht?

Die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat sich zuletzt im Jahr 2002 zum Einsatz und zum Verhalten von Katholiken im politischen Leben geäußert. Grundsätzlich wird eingeräumt, es sei nicht die Aufgabe der Kirche, konkrete oder gar mit Ausschließlichkeit versehene Lösungen für Fragen zu entwickeln, „die Gott dem freien und verantwortlichen Urteil jedes Einzelnen überlassen hat“.

Bei welchen Fragen das gilt, entscheidet das Lehramt. Denn ihm kommt die Pflicht zu, „moralische Urteile über zeitliche Angelegenheiten zu fällen, wenn dies vom Glauben und vom Sittengesetz gefordert ist“. Das demokratische Leben brauche „wahre und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht ,verhandelbar' sind“.

Die Grenze aber zwischen dem, was verhandelbar ist und was nicht, zieht das Lehramt. So nimmt es die Aufgabe wahr, „das Gewissen der Gläubigen zu unterweisen und zu erleuchten, und zwar vor allem jener, die sich im politischen Leben einsetzen“. Das ist in den vergangenen Jahren vielfältig geschehen. Überall dort, wo es geschieht, soll sich der einzelne katholische Christ folgerichtig den Definitionen des Lehramts - also des Papstes in der Gemeinschaft mit den Bischöfen - fügen; denn aus der Lehre der Kirche ergibt sich für die gläubigen Laien „eine moralische Verpflichtung zu einem kohärenten Leben“.

Realität als Härtetest

Die Konsequenzen einer solchen Sicht hat die katholische Bundesforschungsministerin in der Stammzelldebatte jetzt massiv zu spüren bekommen. Im ökumenischen Gespräch aber muss die evangelische Kirche fragen, ob die katholische Auffassung von der Aufgabe des Lehramts der menschlichen Irrtumsfähigkeit genügend Rechnung trägt, ob sie der Gewissensverantwortung der einzelnen Christen, gerade auch in der Politik, genügend Raum lässt und ob sie dem Verhältnis zwischen Kirche und Politik guttut. Ausdrücklich bekunde ich meinen Respekt vor der christlichen Gewissensbindung, aus der Annette Schavan zu ihrem Urteil gekommen ist.

Auch die evangelische Kirche kennt ein Lehramt. Es wird von kirchenleitenden Organen wahrgenommen; an ihm haben ebenso die Lehrer der Theologie Anteil. In die kirchliche Urteilsbildung finden von vornherein - und mit gleichem Recht - die Stimmen derer Eingang, die Verantwortung tragen und handeln. Aus theologischen Gründen vertretene Prinzipien müssen deshalb immer wieder dem Härtetest der Realität ausgesetzt werden.

Kontroverse Standpunkte klar aussprechen

Die evangelische Kirche nimmt bewusst in Kauf, dass es so unter Umständen schwer wird, mit einer Stimme zu sprechen, die Orientierung gibt. Aber es kann zugleich die Gewissen schärfen: Denn es dient der eigenen Urteilsbildung, unterschiedliche Positionen zu einem Problem zu vergleichen. In diesem Sinne will der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) mit seinen Äußerungen den evangelischen Christen und der Öffentlichkeit insgesamt eine Hilfe zur Urteilsbildung geben. In bioethischen Fragen will er Forschern und Forschungspolitikern einschärfen, dass sie nach vorzugswürdigen Lösungen suchen.

Das ethische Urteil hat nach evangelischer Auffassung seinen Ort in der persönlichen Verantwortung vor Gott, in welche Christen ihr gesamtes Leben und Handeln gestellt sehen. Eindeutigkeit oder gar Einstimmigkeit verlangt evangelische Lehre in den Grundfragen des Glaubens, mit denen die Kirche steht oder fällt. In ethischen Fragen dagegen ist es nicht nur legitim, sondern geradezu notwendig, dass kontroverse Standpunkte auch innerhalb der Kirche klar ausgesprochen werden. Sie werden dadurch „verhandelbar“ - so wird es möglich, den eigenen Standpunkt kritisch zu prüfen.

Manche Positionen werden dabei schlechterdings ausscheiden; die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist dafür ein klares Beispiel. Andere werden im Für und Wider respektvoll abzuwägen sein: Das gilt beispielsweise für die Stichtagsregelung.

Ein vertretbarer Kompromiss

Weithin besteht in Deutschland Einigkeit darüber, die Forschung mit adulten Stammzellen mit Vorrang zu fördern. Das Ziel ist, dass die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen nicht mehr nötig ist. Denn Embryonen sind keine „Sachen“, mit denen man nach Belieben verfahren könnte. Doch um der Forschung mit adulten Stammzellen und der von ihr erhofften therapeutischen Fortschritte willen ist gegenwärtig noch eine Forschung mit embryonalen Stammzellen notwendig; sie soll verstehen lehren, wie die Reprogrammierung von Stammzellen vonstattengeht. Aus diesem Grund ist es im Jahr 2002 zu einer Stichtagsregelung gekommen. Nach langem Abwägen hat der Rat der EKD dies als einen vertretbaren Kompromiss akzeptiert.

Wenn es stimmt, dass die derzeit verfügbaren Stammzelllinien mit Viren und tierischen Zellen kontaminiert und daher für die notwendige Forschung nur begrenzt geeignet sind, kann man eine Verschiebung des Stichtags für hochrangige Forschungszwecke in Kauf nehmen. Erneut kann dies nur ein zurückliegender Stichtag sein. In diesem Sinn hat die Synode der EKD Anfang November 2007 eine einmalige Verschiebung des Stichtags für vertretbar erklärt.

Forschung als Gratwanderung

Der Vorwurf, damit werde ein Automatismus ständiger Anpassungen ausgelöst, läuft ins Leere, denn der Gesetzgeber behält die Verfügungsmacht. Wer aber eine Verschiebung des Stichtags schlechterdings ablehnt, muss sich fragen lassen, wie die Forschung mit adulten Stammzellen dann überhaupt vorankommen kann.

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen bleibt eine Gratwanderung. Deshalb befürworte ich sie nur für einen begrenzten Zeitraum. Ich verbinde damit die Hoffnung, die Forschung möge bald so weit sein, dass der Rückgriff auf embryonale Stammzellen nicht mehr nötig ist.

Bischof Wolfgang Huber ist Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.



Text: F.A.Z., 27.12.2007, Nr. 300 / Seite 29
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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