Kritik am Straßburger Kruzifix-Urteil

„Manifestation eines aggressiven Säkularismus“

In Bayerns Schulen sollen Kruzifixe auch nach dem Straßburger Urteil in Klassenzimmern hängen bleiben

In Bayerns Schulen sollen Kruzifixe auch nach dem Straßburger Urteil in Klassenzimmern hängen bleiben

05. November 2009 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am Dienstag befand, dass Kruzifixe in Klassenzimmern gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, ist insbesondere in Italien von Vertretern aus Politik und Kirche kritisiert worden. Die Regierung in Rom legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Vorsitzende der italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Bagnasco, sagte, das Kreuz sei nicht nur ein religiöses, sondern auch ein kulturelles Symbol.

Kurienkardinal Kasper bezeichnete das Straßburger Urteil als „Manifestation eines aggressiven Säkularismus“, das „uns Christen aus dem Schlaf reißen“ müsse. Innenminister Maroni von der säkularen „Lega Nord“ bezeichnete das Urteil als einen „Akt der Dummheit“. Parlamentspräsident Fini, der dem „Volk der Freiheit“ von Ministerpräsident Berlusconi angehört, sagte, die Schulen seien zwar laizistisch, aber deswegen lehnten sie noch lange nicht das Christentum ab.

Der Chef der oppositionellen Demokratischen Partei, Bersani, wurde mit den Worten zitiert, das Kreuz in den Schulklassen sei „eine für niemanden offensiv gemeinte Tradition“. Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Rom, Rabbi Di Segni, zeigte sich hingegen erfreut: In öffentlichen Gebäuden solle es keine Symbole einer bestimmten Religion geben. Die italienische Familie, die den Prozess anstrengt hatte, äußerte die Befürchtung, nun „von katholischen Taliban verfolgt“ zu werden.

Singhammer: „Klassisches Fehlurteil“

In Deutschland sprach der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Singhammer (CSU), von einem „klassischen Fehlurteil“, mit dem der Gerichtshof seine eigenen Grundlagen kassiere.

Kreuzzeichen seien ein sichtbares Symbol einer klaren Werteorientierung, „nämlich dem Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses“. Die Richter hätten mit ihrem Urteil nach dem Empfinden vieler EU-Bürger nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen. „Das Bekenntnis zum Atheismus darf nicht privilegiert und die christlichen Glaubensinhalte nicht diskriminiert werden“, sagte Singhammer.

Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Aufhängen von Kruzifixen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt. Diese ist ein völkerrechtlicher Vertrag, die Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs sind für die 47 Mitgliedstaaten des Europarats verbindlich. Immer wieder gibt es Streit über die konkreten Folgen aus einzelnen Urteilen. Erst am 11. September dieses Jahres brachte ein Berichterstatter der parlamentarischen Versammlung des Europarats seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass 36 Mitgliedstaaten Straßburger Urteile noch nicht vollständig befolgt hätten.

Das sei noch vor wenigen Jahren anders gewesen. Es gehe nicht nur um die Zahlung der oft von den Richtern verhängten Entschädigungszahlungen an die Kläger, sondern um die Änderung des jeweiligen nationalen Rechtssystems.

Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht ist schon in Konflikt mit dem Gerichtshof geraten. Im Sorgerechtsfall eines türkischen Vaters hatte Karlsruhe entschieden, dass die Menschenrechtskonvention und die Straßburger Urteile von den deutschen Organen gebührend zu berücksichtigen seien, aber auch nicht schematisch vollstreckt werden dürften.

Das stieß in Straßburg auf Widerstand: Auch die deutschen Gerichte seien an die Menschenrechtskonvention gebunden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hatte geäußert, der Menschenrechtsgerichtshof solle dafür Sorge tragen solle, dass in Europa ein Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes gewährt werde. Er solle sich aber nicht „ in die Rolle eines obersten Rechtsmittelgerichtes“ begeben.

Text: jöb./Mü.; F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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