15. Januar 2007 Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies am Montag eine Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin ab. Damit gilt das seit 2005 gültige Kopftuch-Verbot weiter.
Die islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Die Kläger monierten, dass Bayern das Tragen eines Kopftuchs verbiete, zugleich aber christliche Ordensschwestern in ihrer Tracht Unterricht halten dürfen. Die Gemeinschaft sah durch das Gesetz die Religionsfreiheit der Muslime in Bayern sowie den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Schutz vor islamistischen Fundamentalisten
Konkret ging es um die Regelung, nach der äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden dürfen. Dies gilt, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei Schülern oder Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht vereinbar sind.
Landtag und Staatsregierung argumentierten, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern.
Das Gesetz beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, wonach ein Verbot des Tragens eines Kopftuchs im Unterricht einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Der Landtag hatte das Gesetz im November 2004 mit der CSU-Mehrheit beschlossen, um die Schüler vor möglicher Beeinflussung durch islamistische Fundamentalisten zu schützen.
Text: FAZ.NET mit dpa, ddp
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