14. August 2007 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Kopftuchverbot für Lehrpersonal an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Es wies am Dienstag die Klage einer zum Islam konvertierten deutschen Hauptschullehrerin ab. Sie scheiterte mit ihrer Forderung, ihr Kopftuch in der sogenannten Grace-Kelly-Variante mit einem lockeren Knoten im Nacken tragen zu dürfen. Auch das sei eine religiöse Bekundung, die gegen das Neutralitätsgebot in Schulen verstoße, entschied das Verwaltungsgericht.
Die Schauspielerin Grace Kelly habe das Kopftuch bei Gelegenheit und in Filmszenen getragen. Die langjährige Beamtin hingegen nutze das Kopftuch dauerhaft und als Erkennungsmerkmal für eine religiöse Überzeugung, erklärte die Kammer. Im Unterricht dürften laut Schulgesetz jedoch keine religiösen Bekundungen abgegeben werden.
Bereits die fünfte abgewiesene Klage
Die in den neunziger Jahren zum muslimischen Glauben übergetretene Lehrerin hatte sich vor Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen und argumentiert, das Tragen des Kopftuchs sei ein Merkmal ihrer Persönlichkeit. Seit 1980 steht die Beamtin, die auch stellvertretende Vorsitzende im Zentralrat der Muslime ist, im Schuldienst.
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums sagte, das Urteil sei keine Überraschung. Es sei schon die fünfte abgewiesene Klage seitdem das Kopftuchverbot gilt. Insgesamt liefen zwölf Verfahren gegen Lehrerinnen, die trotz des Verbots weiterhin ihr Kopftuch tragen wollen.
Auch Baskenmützen sind nicht erlaubt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das Kopftuchverbot zuletzt im Juni bestätigt. Eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin scheiterte damals mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht Berufung zugelassen. Die Lehrerin hatte dem Westdeutschen Rundfunk zufolge bereits vorher angekündigt, alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht ausschöpfen zu wollen. Trage sie das Kopftuch trotz Verbot weiter, drohe ihr ein Disziplinarverfahren und im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Schuldienst, sagte ein Gerichtssprecher.
Text: AP
Bildmaterial: dpa