Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat die anhaltenden Klagen aus der Wirtschaft über einen Mangel an Fachkräften zurückgewiesen. Die erleichterten Zugangsbedingungen vor allem für ausländische Akademiker, die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, erleichterten den Unternehmen in Deutschland die Personalsuche enorm. Die ganze Dimension dieses Gesetzes sei noch gar nicht begriffen worden. Damit können wir das Fachkräfteproblem lösen, jedenfalls soweit es um die Möglichkeiten des Zuzugs akademisch qualifizierter Fachkräfte geht, sagte Scholz im Gespräch mit der F.A.Z.
Während allen anderen Arbeitnehmern aus den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt um zwei weitere Jahre bis 2011 verweigert werden soll, dürfen Akademiker aus dieser Region vom 1. Januar 2009 an uneingeschränkt einwandern. Auch Hochschulabsolventen aus Drittstaaten steht dieser Weg offen, wobei die Bundesagentur für Arbeit in diesen Fällen erst prüfen muss, ob nicht auch ein Inländer für die betreffende Stelle bereitsteht. Außerdem sinkt die Mindestverdienstgrenze für Arbeitsmigranten von 86.000 Euro im Jahr auf rund 64.000 Euro.
Wirtschaftsvertreter wie August-Wilhelm Scheer vom Informationstechnologieverband Bitkom hatte die Maßnahmen angesichts von mehr als 40.000 unbesetzten Fachkräftestellen jedoch als unzureichend kritisiert. Scholz weist den Vorwurf zurück. Es wäre seiner Ansicht nach ein Fehler gewesen, auch ausländischen Facharbeitern freien Zugang zu gewähren. Diesen Bedarf können wir selbst decken. Für die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sei wichtig, dass der Nachschub an Hochqualifizierten gesichert sei. Dann werde sich auch die Beschäftigung weiter positiv entwickeln.
Angesichts von mehr als 40 Millionen Erwerbstätigen und dem Abbau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren um rund zwei Millionen gibt Scholz nun die Vollbeschäftigung als Ziel aus. Sie gilt als erreicht, wenn die Arbeitslosenquote unter 4 Prozent liegt, derzeit beträgt sie in Deutschland 7,6 Prozent. Neben dem Fachkräftemangel sei die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die größte Herausforderung auf dem Weg zur Vollbeschäftigung. Die Politik hat - bis zu den Reformen Gerhard Schröders - bei diesem Thema viel zu lange weggeschaut, sagte Scholz. Der Sozialdemokrat will vor allem durch Qualifizierungsmaßnahmen die Chancen von schwervermittelbaren Arbeitslosen erhöhen.
Als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein Jahr auf Jobsuche ist. Im August traf dies unter den knapp 3,2 Millionen Arbeitslosen auf mehr als eine Million zu. Von diesen Menschen wiederum habe jeder zweite keine Ausbildung, hebt Scholz hervor. Und noch immer verließen 8 Prozent eines Jahrgangs die Schule ohne einen Abschluss. Scholz will deshalb einen Rechtsanspruch auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses durchsetzen. Dieser Schritt hat auch einen hohen symbolischen Wert. Wer sich anstrengt, kann seine Lage verbessern, vor ihm stehen keine unüberwindbaren Hürden, hebt der Arbeitsminister hervor. Die Zahl der Teilnehmer schätzt er im Jahr auf höchstens 6000, die Kosten seien deshalb überschaubar und leicht zu bezahlen.
Der Qualifizierungsanspruch ist Teil der geplanten Neuregelung der Arbeitsmarktpolitik, welche die 50 Instrumente für die Arbeitsvermittler auf weniger als die Hälfte reduzieren soll. Gegen die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Hauptschulabschluss aus der Kasse der Bundesagentur für Arbeit regt sich jedoch Widerstand aus der Union. Dieser könnte aber wohl aufweichen, wenn Scholz der Forderung der Union nach einer weiteren Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 3 Prozent nachkäme. Angesichts der Reserven der Bundesagentur in Höhe von 18 Milliarden Euro aus den Vorjahren sowie erwarteter Einsparungen von mindestens 2 Milliarden Euro in diesem Jahr zeigt sich Scholz grundsätzlich nicht abgeneigt: Senkungspotentiale sehe ich. Er verweist aber auf das von der Regierung vereinbarte Vorgehen in dieser Frage: Wir werden diesen Schritt im Herbst prüfen, er muss solide gerechnet sein.
Scholz verteidigte die geplante Einführung von Mindestlöhnen: Eine moderne Marktwirtschaft braucht einen Mindestlohn. Warnungen vor möglicherweise erheblichen Beschäftigungsverlusten interessieren ihn nicht. Er erwartet, dass die Debatten nach der Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze verstummen. Weil die Union einen generellen Mindestlohn ablehnt, sind in der derzeitigen Konstellation nur Branchenlösungen durchzusetzen. Im Frühjahr haben acht Branchen mit insgesamt rund 1,6 Millionen Beschäftigten entsprechende Anträge auf Basis des Entsendegesetzes eingereicht. Über deren Annahme soll eine Arbeitsgruppe im Herbst entscheiden. Besonders umstritten ist die Zeitarbeit. Zwei Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften haben ihren Tarifvertrag bei Scholz eingereicht, um ihn für alle Unternehmen und Beschäftigten in der Branche als allgemeinverbindlich anerkennen zu lassen. Es existiert jedoch noch ein zweiter Flächentarifvertrag zwischen einem dritten Arbeitgeberverband und den Christlichen Gewerkschaften, der etwas niedrigere Löhne vorsieht.
Juristische Bedenken bezüglich dieser Tarifkonkurrenz hat Scholz, selbst Anwalt für Arbeitsrecht, nicht. Auch die Argumentation, wegen des weiterhin nach Osten hin abgeschotteten Arbeitsmarkts existiere keine Entsendeproblematik ausländischer Arbeitnehmer und deshalb fehle die Grundlage für einen Mindestlohn, sei juristisch irrelevant. Damit begibt sich der Sozialdemokrat auf Konfrontationskurs mit der Union. Führende CDU-Politiker, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel, haben erklärt, dass die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit vor 2011 nicht in Frage komme.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa