Arbeitsmarkt Europa

Dem Zuwanderer die blaue Karte

Von Hendrik Kafsack

Amerika hat die Green Card, Brüssel sieht blau

Amerika hat die Green Card, Brüssel sieht blau

27. Dezember 2007 Die Bundesregierung war wenig begeistert, als EU-Justizkommissar Franco Frattini den Mitgliedstaaten erstmals seine Idee der „Blue Card“ im Detail präsentierte. Frattinis Vorschlag, wie sich die Gemeinschaft stärker für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittländern öffnen könne, sei nicht „anspruchsvoll“ genug, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble. Es bleibe unklar, wer „hochqualifiziert“ sei. Arbeitsminister Olaf Scholz wiederum bezweifelte, dass es in der EU und Deutschland überhaupt Bedarf für eine Neuregelung gibt. „Wir haben 3,5 Millionen Arbeitslose“, sagte Scholz. „Das spricht dafür, dass wir den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft vollständig selbst decken können.“ Im Übrigen habe die Bundesregierung schon selbst Wege gefunden, um hochqualifizierte Arbeiter aus den neuen EU-Staaten nach Deutschland zu holen.

Die deutsche Wirtschaft und Justizkommissar Frattini sehen das grundlegend anders. Mehr als 165.000 Arbeitsstellen für Fachkräfte hätten allein 2005 nicht besetzt werden können, schätzen die Industrieverbände. Es fehle vor allem an Ingenieuren, Mathematikern, Informatikern, Naturwissenschaftlern und Technikern. Der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rechnet nach einer Umfrage unter 20.000 Unternehmen sogar mit einem Mangel an 400.000 Fachkräften. Dadurch blieben Aufträge liegen, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Den dadurch verursachten Schaden beziffert er für dieses Jahr auf 23 Milliarden Euro.

Ein europäisches Problem

Frattini sieht in dem Fachkräftemangel ein europäisches Problem (sehen Sie dazu das Video: Frattini will die „Blue card“). Etliche, wenn nicht alle Mitgliedstaaten brauchten hochqualifizierte Arbeiter und Einwanderer. Wenn es der EU nicht gelinge, eine einheitliche Basis für die gezielte Zuwanderung nach Europa zu schaffen, könne sich Deutschland allein noch so sehr bemühen, Tausende von Ingenieuren ins Land zu holen. Für die sei der deutsche Markt zu klein, ein Umzug in ein anderes EU-Land aber zu bürokratisch und kompliziert.

Die Zahlen sprechen für Frattini. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten sind, verglichen mit den Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada, im Nachteil, wenn es drum geht, Fachkräfte anzuwerben. Die EU nimmt heute 85 Prozent aller ungelernten Immigranten auf, aber nur 5 Prozent der ausgebildeten Einwanderer. Die Vereinigten Staaten indes ziehen 55 Prozent aller hochqualifizierten Immigranten an – und nur 5 Prozent der Ungelernten.

Frattinis Lösung: eine spezielle europäische Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, in Anlehnung an die amerikanische „Green Card“ auf den Namen „Blue Card“ getauft. In allen Staaten müssten Zuwanderer dann die gleichen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen die erforderliche Qualifikation für eine Arbeitsstelle mitbringen, einen Arbeitsvertrag vorweisen und mindestens das Dreifache des nationalen Mindestlohns verdienen. In Mitgliedstaaten, wo es wie in Deutschland keinen generellen Mindestlohn gibt, wäre der dreifache Sozialhilfesatz die Schwelle.

Hohe deutsche Hürde

Hierzulande liegt die Schwelle bisher sehr viel höher: Fachkräfte aus Drittländern müssen mindestens 85.000 Euro im Jahr verdienen, um eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Genau hier setzt auch die deutsche Kritik an. Wer nur das Dreifache eines Sozialhilfeempfängers verdiene, könne kaum hochqualifiziert sein, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble.

Das bisherige Aufenthaltsrecht ohne Arbeit gäbe es nach Frattinis Vorschlag nicht mehr. „Blue Card“-Inhaber hätten Anspruch auf die gleichen Steuervergünstigungen, Leistungen und Pensionszahlungen wie die Bürger des Staates, in dem sie arbeiten. Sie könnten Familienangehörige ein halbes Jahr nach Arbeitsbeginn nachholen. Wer allerdings seine Stelle verliert und mehr als drei Monate arbeitslos ist, dem könnte die „Blue Card“ entzogen werden.

Der Aufenthalt in der EU würde zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Die „Blue Card“ müsste danach neu beantragt werden. Das soll allerdings unbürokratisch geschehen. Nach Ablauf der zwei Jahre dürften die Migranten dann auch in ein anderes EU-Land umziehen – wenn sie auch dort alle drei Kriterien erfüllen. Die von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände verlangten grundlegenden Sprachkenntnisse verlangt Frattini nicht.

Kein Umweg für ein Recht auf Einwanderung

Nur eines will der Kommissar weiter den Staaten überlassen: die Entscheidung darüber, wie viele Einwanderer sie brauchen. So könne ein indischer Ingenieur mit „Blue Card“ aus Frankreich zwar nach zwei Jahren eine neue Stelle in Deutschland annehmen, ohne den Visumantrag und die ganze bürokratische Prozedur wiederholen zu müssen, erklärt der Kommissar. Wenn die deutsche Regierung jedoch glaube, keine Ingenieure mehr zu brauchen, müsse sie den Inder nicht ins Land lassen. Denn die „Blue Card“ soll kein Umweg für ein Recht auf Einwanderung nach Deutschland werden. „Wenn Deutschland sagt, wir wollen null Hochqualifizierte, dann ist die Entscheidung null“, sagt Frattini.

Dass die Länder die Quote tatsächlich auf null setzen, glaubt der Kommissar aber nicht. Er macht eine simple Rechnung auf: Die Beschäftigung in wissensintensiven Sektoren wachse jedes Jahr um 3 Prozent, verglichen mit rund 1 Prozent in anderen Sektoren. Die Beschäftigungsstruktur verschiebe sich also immer stärker zugunsten hochqualifizierter und nicht manueller Tätigkeiten. Dieser Bedarf lasse sich nicht kurzfristig durch bessere Ausbildung beheben, zudem seien die EU-Bürger nur begrenzt mobil. Frattinis Fazit: Die EU kommt nicht daran vorbei, mehr Fachkräfte aus Drittländern anzuwerben.

Nach Ansicht des Justizkommissars wird es auf die Dauer ohnehin weniger darum gehen, die EU-Staaten vor einer zu starken Zuwanderung zu schützen, sondern die ärmeren Ländern auf der Welt vor zu viel Abwanderung. Das gelte vor allem für Afrika. Die Kommission will deshalb die Entwicklung von „ethischen Einstellungsstandards“ fördern und – im Extremfall – die Anwerbung in bestimmten Entwicklungsländern verbieten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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