Wer damit liebäugelt, in der Schweiz als Angestellter oder als Freiberufler zu arbeiten, sollte sich eine Beispielrechnung schicken lassen, in der sämtliche Steuern und Abgaben abhängig von der Gemeinde oder dem Kanton aufgelistet sind. Z.B. sind obligatorische Zahlungen an die Familienkasse zusätzliche Abgaben und bei uns in den Steuern enthalten.
Das ist besonders für diejenigen interessant, die nur einige Monate in der Schweiz arbeiten. Denn die Schweiz kassiert ohne Jahresausgleich monatsweise, kassiert also die Progression ein. Deutschland kassiert dann die Progression für die deutschen Einnahmen obendrauf. Es gibt also kein "Splitting", bei dem man in jedem Land den niedrigen Progressionstarif nutzen kann, sondern jedes Finanzamt will natürlich das Maximum. Für die temporären ausländischen Arbeitskräfte gibt es eigene Steuertabellen im Internet.
Auch Krankenversicherung wird dort anders gehandhabt. Schweizer Webseiten sind gut organisiert (ist ja auch einfacher bei kleineren Mengen), z.B. gibt es Webseiten, bei denen man die Krankenversicherungen (die gesetzlich ziemlich standardisiert sind) in Abhängigkeit z.B. vom Selbstbehalt ("Franchise") vergleichen kann.
Lebenshaltung: jährliche UBS-Studie Preise und Löhne.