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Existenzgründung

EU vergibt Mikrokredite

Lernen von den Entwicklungsländern: Existenzgründer und Kleinunternehmen können ab Juni Mikrokredite von der Europäischen Union in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhalten. Bislang waren derartige Modelle eher in Ländern wie Indien oder Bangladesch oder auch in Afrika üblich.

Was früher nur in Bangladesch möglich war, gibt's nun auch in der EU: Kleinstkredite für KleinstunternehmerWas früher nur in Bangladesch möglich war, gibt's nun auch in der EU: Kleinstkredite für Kleinstunternehmer

09. März 2010 

Existenzgründer und Kleinunternehmen können zukünftig Mikrokredite von der Europäischen Union erhalten. Das haben die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten in Brüssel beschlossen. Von Juni an können Unternehmen diese Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger nicht mehr als zehn Beschäftigte hat und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erzielt oder zuvor gar nicht gearbeitet hat.

Das treffe auf 99 Prozent aller Neugründungen in Europa zu, teilte die Europäische Kommission mit. Insgesamt sollen dafür aus ihrem Haushalt 100 Millionen Euro in einen neuen Mikrokredit-Fonds fließen. Mit diesem Etat könne die EU in Kooperation mit internationalen Finanzeinrichtungen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Kreditvolumen von 500 Millionen Euro mobilisieren, teilte die Kommission weiter mit. Damit könnten in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren 45.000 Mikrokredite vergeben werden.

Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise

Sozialkommissar Laszlo Andor bezeichnete das Programm als einen Beitrag zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskrise. Die Wirtschaftskrise erschwere vielen den Zugang zu den Krediten, die für die Selbständigkeit nötig sind.

Die Idee, auch in der EU Mikrokredite zu vergeben, kam allerdings schon vor der Wirtschaftskrise auf. Die Kommission orientierte sich dabei an den erfolgreichen Mikrokreditprogrammen, mit denen seit Jahren erfolgreich Unternehmensgründern in Entwicklungsländern geholfen wird. Da die Mitgliedstaaten ihre Linie vorher mit dem Europaparlament abgestimmt haben, kann die Regelung sofort in Kraft treten.

Text: hmk./F.A.Z.
Bildmaterial: Rainer Wohlfahrt / F.A.Z.

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