Nachranganleihen

Schönwetterkapital

Von Stefan Ruhkamp

19. März 2009 Wer einer Bank Geld geliehen hat, soll es zurückbekommen. Nach diesem Prinzip retten Staaten in aller Welt mit riesigen Summen ihre Banken vor dem Zusammenbruch. Es gibt gute Gründe für den Schutz der Gläubiger, denn es stehen die Ersparnisse vieler Menschen und die Verlässlichkeit des Geldsystems auf dem Spiel. Doch alles hat seine Grenzen: Jetzt betteln und drängen nachrangige Gläubiger notleidender Banken und verlangen, dass auch sie ihr Geld pünktlich und in voller Höhe erhalten, samt Zinsen versteht sich.

Vor einigen Jahren sind viele Banken dazu übergegangen, Anleihen so zu strukturieren, dass Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen die Verpflichtungen gegenüber den Käufern dieser besonderen Schuldtitel als Eigenkapitalersatz zählten. Für die Banken hat das Verfahren den Vorteil, dass sie weniger Aktienkapital benötigen. Gewinn und Dividende verteilen sich dadurch auf weniger Eigentumsanteile. Damit Anleihen die Ersatzfunktion erfüllen, müssen sie besondere Eigenschaften haben: Die Laufzeit ist in der Regel extrem lang oder ganz ohne ein bestimmtes Ende. Die emittierende Bank darf zwar nach einigen Jahren freiwillig tilgen, sie muss es aber nicht. Außerdem dürfen in Notzeiten Zinsen ausgesetzt und im Extremfall auch der Nennwert der Ansprüche reduziert werden. Für all diese Nachteile erhalten die Nachranggläubiger höhere Zinsen als für normale Anleihen üblich.

Nachranganleihen nicht mehr zum frühestmöglichen Termin

Nun sind die Notlagen da, für die diese Instrumente geschaffen wurden. Doch statt den Kapitalpuffer zu nutzen, suchen selbst einige der fußlahmsten unter den Banken nach Wegen, ihre Nachranggläubiger trotzdem zu bedienen. Selbst die Commerzbank, für die der Staat schon 18 Milliarden Euro Kapitalhilfen gewährt oder in Aussicht gestellt hat, zahlt für das vergangene Geschäftsjahr Zinsen an Nachranggläubiger. Das operative Geschäft war zwar ein Desaster, aber mit Hängen und Würgen ließ sich ein kleiner Bilanzgewinn zeigen. Das erlaubt eine Bedienung der Nachranganleihen.

Umgekehrt werden andere Banken angefeindet, die ihre Rechte gegenüber den Nachranggläubigern nutzen und die Kapitalfunktion der Anleihen ernst nehmen. Vor einigen Wochen löste zum Beispiel die Deutsche Bank einen Aufruhr unter den Investoren aus, weil sie eine Anleihe nicht vorzeitig tilgte. Bisher hatten sich die Investoren darauf verlassen, dass Nachranganleihen zum frühestmöglichen Termin beglichen würden, und fielen nun aus allen Wolken.

Es geht in Europa um große Summen. Allein die an der Börse gehandelten Bankenanleihen, die dem Kernkapital zuzurechnen sind, haben einen Nennwert von rund 70 Milliarden Euro. Weitere 140 Milliarden Euro zählen zum ergänzenden Kapital der Banken.

Versicherer üben Druck aus

Viele dieser Anleihen sind im Besitz von Pensionsfonds und Versicherern, die schon Druck ausüben. Die Sperrung von Ausschüttungen müsse sich auf Dividenden beschränken, fordert zum Beispiel der Branchenverband der Versicherer. Und fügt eine Drohung hinzu: Wenn nachrangige Finanzierungen nicht bedient würden, könnten sich die Banken auf diesem Weg nicht mehr im gewohnten Umfang finanzieren, jedenfalls nicht mit dem Geld der Versicherer.

Viele Banken haben sich diese Argumentation zu eigen gemacht. Die Nachranganleihen müssten um fast jeden Preis bedient werden, weil sonst eine wichtige Kapitalquelle versiege, behaupten sie. Das Argument hat politisches Gewicht, weil der Staat sich über kurz oder lang von seinen Bankenbeteiligungen trennen will. Stünden dann keine Aktieninvestoren als Käufer bereit, wäre eine Möglichkeit, das Kapital des Staates durch private Nachranggläubiger zu ersetzen.

Kapital erfüllt seine Funktion nicht mehr

Doch aus der Hoffnung, dass Nachranggläubiger künftig neues Kapital bereitstellen werden, darf nicht folgen, dass die alten Schulden um jeden Preis bedient werden. Das wäre geradezu absurd. Wofür braucht man Eigenkapital, das in schlechten Zeiten nicht angegriffen werden kann? Solches Schönwetterkapital erfüllte seine Funktion nicht mehr – und sollte dann – konsequenterweise – auch von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen nicht mehr als Sicherheitspuffer akzeptiert werden.

Natürlich dürfen Banken, die aus eigener Kraft wirtschaften und kein Geld des Staates als Kapitalhilfe in Anspruch genommen haben, frei entscheiden. Sie sind ihren Eigentümern und ihren Gläubigern verpflichtet. Wenn Ertrag und Kapitalbasis ausreichen, müssen die Ansprüche der Nachranggläubiger von den gesunden Banken erfüllt werden. Anders steht es aber um die Banken, die nur mit staatlicher Unterstützung überlebt haben. Sie haben Kapital vom Staat erhalten, damit ihre Geschäfte wieder auf einer soliden Basis stehen, und nicht damit das Geld der Steuerzahler gleich an die Nachranggläubiger weitergereicht wird. Es ist gut, dass die deutsche Bankenaufsicht nun zusätzliche Eingriffsrechte erhalten soll, um Ausschüttungen bei drohenden Notlagen zu verhindern.

Text: F.A.Z.

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