Gehen Sie mir doch mit Ihrer Methode!

20. Juli 2008 Wenn Richter und Verfassungstheoretiker die Grenzen ihrer Rechtsordnung überschreiten, dann ist neuerdings von der "Migration" konstitutioneller Prinzipien die Rede.

Doch wer sind die Akteure, die den Verfassungssätzen auf ihrer Wanderschaft Beine machen? Wie gehen sie vor? Werfen sie bloß verstohlene Blicke auf das Recht der anderen? Übersetzen sie Begriffe mit Sensibilität und Augenmaß aus einer Rechtsordnung in eine andere? Oder transplantieren sie einfach in ein fremdes Umfeld, was in vertrauter Umgebung vorgefunden wurde?

Mit einem Mal gäben sich plötzlich alle als Komparatisten aus, klagt der in Toronto lehrende Ran Hirschl in einer Kritik methodologischer Defizite der vergleichenden Verfassungsrechtswissenschaft. Hirschl stellt hohe Anforderungen an Sprach- und Fachkenntnis, Neugier und Flexibilität, kulturelle Sensibilität und selbstreflexives Methodenbewusstsein des Rechtsvergleichers. Um den Entwicklungspfaden von Konstitutionalisierungsprozessen auf die Spur zu kommen, bedürfe es des überlegteren Umgangs mit Vergleichsmaterial und Untersuchungskriterien, bei dem sich juristische und politologische Fragestellungen verbinden lassen. Eine Lanze für die komparatistische Praxis im Verfassungsrecht bricht auch Hirschls Kollege Mark Tushnet von der Harvard Law School. Dennoch müsse, wendet Tushnet ein, genauer beobachtet werden, wie sich die wandernden Verfassungsgrundsätze beim Grenzübertritt verändern - und ob sie nicht zuweilen tiefere Wurzeln in ihrer Herkunftstradition haben, als es zunächst scheint.

In dieser Frage kann eine dialektische Methode der Rechtsvergleichung hilfreich sein, wie sie der Berner Staatsrechtslehrer Axel Tschentscher vertritt. Tschentscher fordert dabei den bewussten Verzicht auf die Fiktion eines "neutralen Standpunkts". Eine dialektische Rechtsvergleichung, die von Begriffen der eigenen Rechtsordnung ausgehe, verspreche tieferes Verständnis durch fortwährendes Gegenüberstellen von These und Antithese. Erkenntnisinteresse und Erkenntnisgegenstände könnten sich in einem kreativen Kreisprozess gegenseitig bedingen und befruchten, statt im engen Korsett eines Verfahrens hierarchischer Konkretisierung eingeschnürt zu werden.

Solcher Mut zur Wertung im Vergleich war die Sache Karl Loewensteins, des nie ganz vergessenen, lange Zeit aber nur noch selten gründlich gelesenen Verfassungsrechtlers und Politikwissenschaftlers, dessen Werk und Person gegenwärtig wiederentdeckt wird.

Er habe sich nie besonders für Methodenlehre interessiert, schreibt Loewenstein 1961 im Vorwort seiner "Beiträge zur Staatssoziologie", die einen Querschnitt durch das Lebenswerk des 1891 in München geborenen, 1973 in Heidelberg verstorbenen Gelehrten bieten. "Statt bewusst einer bestimmten Methode zu folgen, habe ich den zu behandelnden Gegenstand induktiv-empirisch in Angriff genommen."

Dass Loewensteins "Methode der Methodenlosigkeit" stets eine vergleichende war, zeigt Markus Lang in einer glänzenden intellektuellen Biographie, die im sicheren Zugriff auf Person und Werk neue Perspektiven auf den unkonventionellen Gratwanderer zwischen Politikwissenschaft und Verfassungsrecht erschließt. Lang belegt, dass die in der "Verfassungslehre" von 1959 zur "reifen Form" gelangte Praxis des Vergleichs Loewensteins gesamtes OEuvre durchzieht.

Das Projekt einer "normativen Verwestlichung" der deutschen Rechtsordnung verfolgte der Jurist nicht erst nach der Emigration, die ihn Ende 1933 zunächst nach New York, dann als Dozenten an die Universität Yale und später dauerhaft nach Amherst führte, wo er eine politikwissenschaftliche Professur bekleidete. Schon vor seiner Dissertation über die französische Nationalversammlung von 1789 hatte er konsequent international vergleichend gearbeitet, in Studien zu Politik und Verfassung Großbritanniens stellte er das Exempel einer funktionierenden modernen Demokratie vor Augen.

Der Privatgelehrte und erfolgreiche Rechtsanwalt Loewenstein, der auch die Familie Thomas Manns vertrat, war im Weimarer Staatsrechtsdiskurs ein Außenseiter. Und er blieb es nach 1945, in Deutschland und Amerika, in Politikwissenschaft und Staatsrechtslehre. Sein an einem pluralistischen Demokratieideal ausgerichteter "Verfassungsrealismus" (Ernst Fraenkel) ist, so schrieb unlängst Andreas Anter, nachhaltig von der frühen Begegnung mit Max Weber geprägt. In dieser Begegnung gründet eine eigenwillige Ungleichzeitigkeit, die Loewensteins Wiederentdeckung heute ungemein spannend macht.

Andreas Anter, "Karl Loewenstein, Max Weber und der politikwissenschaftliche Realismus", in: Verfassungsrealismus. Das Staatsverständnis von Karl Loewenstein, hrsg. von Robert Chr. van Ooyen, Baden-Baden 2007.

Markus Lang, "Karl Loewenstein. Transatlantischer Denker der Politik", Stuttgart 2007.

Axel Tschentscher: "Dialektische Rechtsvergleichung - Zur Methode der Komparatistik im öffentlichen Recht", Juristenzeitung, 62. Jahrgang, Heft 17, September 2007.



Buchtitel: Verfassungsrealismus - Karl Loewenstein, Max Weber und der politikwissenschaftliche Realismus
Buchautor: Anter, Andreas

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 20.07.2008, Nr. 29 / Seite 64

 
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