05. August 2005 In seiner Biographie des Florentiner Renaissancekünstlers und Kunsttheoretikers Leon Battista Alberti hat Anthony Grafton an dessen berühmtem Architekturtraktat "De re aedificatoria" als besonderes Verdienst hervorgehoben, "eine Sprache zu schaffen, mit der sich die gebaute Welt diskutieren ließ, und diese Sprache auf gehaltvolle Theorie und eigene Anschauung zu gründen".
Albertis Hauptanliegen bei seinem Unternehmen, die Architektur sprechen zu lassen, war, es besser zu machen als sein größtes und in der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts einziges Vorbild auf dem Sektor der Traktatliteratur über Baukunst: Vitruvs "De Architectura libri decem" mit ihrer an vielen Stellen dunklen und häufig mit unverständlichen gräzisierenden Termini durchsetzten Sprechweise. Alberti kritisierte diese sprachlichen Unbeholfenheiten zu Beginn seines sechsten Buches: "Dazu kommt noch, daß er so ungebildet schrieb, daß ihn die Lateiner für einen Griechen, die Griechen hingegen für einen Lateiner hielten. Die Sache selbst zeigt bei näherer Betrachtung, daß es weder Latein noch Griechisch ist, so daß es gleich wäre, er hätte es überhaupt nicht geschrieben, als daß er es so schrieb, daß wir's nicht verstehen können." Dieser Konfusion setzte Alberti eine Latinität entgegen, die für ihn der adäquate Ausdruck römischer Rationalität war und in idealer Weise geeignet, die antike römische Architektur gegenüber der griechischen aufzuwerten.
Es ist kaum zu glauben, daß dieser erste nachantike Architekturtraktat des europäischen Westens in Frankreich seit 1553 nicht mehr in der Landessprache greifbar war. Die bislang erste und letzte französische Übersetzung von Albertis Text hatte im Klima humanistischen Kulturtransfers Mitte des sechzehnten Jahrhunderts Jean Martin unter dem Titel "L'Architecture et art de bien bastir" bei Jacques Kerver in Paris veröffentlicht (zu konsultieren unter: http://www.cesr.univ-tours.fr/architectura/Traite/Images/CESR_4781Index.asp). Diese Alberti-Übersetzung war kein Bestseller, da es bis heute bei dieser einen Auflage geblieben ist - was auch ihre sehr zögerliche Rezeption im Frankreich der letzten Jahrhunderte erklärt. Erst zum sechshundertsten Geburtstag des Intellektuellen-Künstlers, den Jacob Burckhardt zum "uomo universale" der Renaissance par excellence stilisiert hatte, haben Françoise Choay und Pierre Caye die längst überfällige Aufgabe in Angriff genommen, eine moderne Übersetzung des Traktats vorzulegen. Ihre Textgrundlage war die verbindliche lateinisch-italienische Ausgabe von Giovanni Orlandi von 1966, in der die postum erschienene "Editio princeps" von 1485 mit vier weiteren Handschriften abgeglichen worden war.
Albertis "nuova lingua" ist um höchstmögliche Klarheit bemüht, auch um größtmögliche Differenz zu Vitruv, was zu einer Fülle von Neubildungen architektonischer und ästhetischer Termini führt. Daß eine sprachliche Übertragung immer eine Interpretation ist, ist eine banale Einsicht, und das von den Übersetzern vertretene Alberti-Bild schlägt sich selbstverständlich in der verwendeten Terminologie nieder. Dennoch haben Choay und Caye die einfachere Lösung weit von sich gewiesen, die Albertischen Begriffe in ihrer lateinischen Originalform im französischen Text beizubehalten. Das führt zum Teil zu stark interpretatorisch aufgeladenen Übersetzungen, so, wenn das "ornamentum" zum "embellissement" wird. Albertis "lineamenta" heißen hier nicht wie im Italienischen "disegni", sondern "conception". Abgesehen von solchen anfechtbaren Details, ist das Ergebnis ihrer Bemühungen eine lesbare und interessante Version des Albertischen Traktats, die sicherlich auch für das deutschsprachige Publikum zum unverzichtbaren Referenztext werden wird.
Als ein signifikantes Beispiel für die Übersetzung bietet sich Albertis berühmte Definition der Schönheit im sechsten Buch an: "Cependant, pour être bref, nous en donnerons les définitions suivantes: la beauté est l'harmonie, réglée par une proportion déterminée, qui règne entre l'ensemble des parties du tout auquel elles appartiennent, à telle enseigne que rien ne puisse être ajouté, retranché ou changé sans le rendre moins digne d'approbation." Max Theuers Übertragung von 1912, die als einzig greifbare deutsche immer noch maßgeblich ist, hatte umständlich geschrieben: "Doch der Kürze halber möchte ich die Definition geben, daß die Schönheit eine bestimmte gesetzmäßige Übereinkunft aller Teile, was immer für einer Sache, sei, die darin besteht, daß man weder etwas hinzufügen noch hinwegnehmen oder verändern könnte, ohne sie weniger gefällig zu machen." Bei Alberti selbst klang es wesentlich lakonischer und apodiktischer, als er den rhetorischen Terminus der "concinnitas" benutzte, um das Schöne zu definieren: "Nos tamen brevitatis gratia sic diffiniemus: ut sit pulchritudo quidem certa cum ratione concinnitas universarum partium in eo, cuius sint, ita ut addi aut diminui aut immutari possit nihil, quin improbabilius reddatur."
Vorbildlich wird die Ausgabe erschlossen durch mehrere Register und ausführliche Literaturverzeichnisse, in denen auch der Verweis auf die derzeit umfassendste Alberti-Bibliographie im Internet für Beiträge der letzten zehn Jahre von Michel Paoli (http://ourworld.compuserve.com/homepages/mpaoli) erfreulicherweise nicht fehlt. Maßstabsetzend und über alles im deutschen Sprachraum Vorhandene hinausgehend ist auch der Subtext des Kommentars, der die antiken Quellen Albertis erschließt, den Text in seinen kunsttheoretischen Kontext einordnet, Verständnishilfen und Begriffsklärungen an hermetischen Stellen gibt und maßvoll die neuere Forschungsliteratur verarbeitet.
Albertis bedeutenden Architekturtraktat erneut in seiner kunsttheoretischen Relevanz und in seinen Auswirkungen auf die Bautätigkeit der Renaissance zu würdigen, ist hier nicht der Augenblick. Es sei nur auf Pierre Cayes brillantes Nachwort zur Übersetzung verwiesen, in dem der Pariser Vitruv- und Vitruvianismusforscher einige unkonventionelle Akzente in der Deutung von "De re aedificatoria" setzt. Er nimmt bewußt nicht eindeutig Partei in der seit Jahrzehnten schwelenden Forschungsdebatte um "L'Art d'édifier" (wie der französische Text jetzt tituliert wird): Ob der Traktat das Werk eines konzeptuellen Genies sei, das streng axiomatisch nach mathematischen Prinzipien und Kernsätzen vorgeht und die Utopie einer geometrisch abgezirkelten Welt entwirft; oder aber, ob der Text pragmatisch orientiert, ökonomisch unterfüttert und traditionsverhaftet eine lokale Ästhetik favorisiere, die alle örtlichen Gegebenheiten beim Bauen berücksichtigt, möchte er nicht abschließend entscheiden.
Er betont vielmehr die in seiner Deutung stoizistische Grundhaltung Albertis, der Bauten als der Natur abgetrotzte Rückzugsräume des Menschen betrachte. Als Reaktion auf die Verlusterfahrung in einer entgöttlichten Welt, die immer auch mit Albertis frühen Exilerfahrungen der Entfremdung verknüpft ist, werden das Bauen und die Entwicklung von architektonischen Praktiken und Techniken zur humanen Überlebensstrategie. Die "domus" beherbergt die "familia" als ganzes Haus, dort entfaltet sich eine Ökonomie des Aufsparens und des Bewahrens von Zeit, die ihren künstlerischen Ausdruck in einer präklassizistischen Ästhetik findet, in der das Gute und das Schöne diskussionslos eins sind. Statik, Konstruktivität und Stabilität der Wand sind in dieser Hierarchie der Werte wichtiger als die Säulenordnungen, die in späteren Architekturtraktaten zu den unbestrittenen Hauptakteuren avancieren.
Daß das Bewahren der "firma et stabilis haereditas" auch zur Konservierung und Restaurierung antiker Baubestände führt, die Alberti als Zeugnisse menschlicher zivilisatorischer Tätigkeit bewundert, dürfte einem Interpreten aus dem Geburtsland des "patrimoine" besonders einleuchten. Architektur wird damit zum zivil-bürgerlichen Phänomen, das die Vergemeinschaftung im urbanen Raum vorantreibt und abbildet - ein Aspekt, den Françoise Choay in ihrer klugen Einleitung hervorhebt. Abschließend unterscheidet Caye diese Art konservatorischer Bemühungen jedoch deutlich von den päpstlichen Bestrebungen einer "renovatio urbis" im Kontext christlichen Heilsdenkens. Nikolaus V., dem Alberti 1452 seinen Traktat vorgelegt hatte, bediente sich in seinem umfassenden Renovierungsplan der Ewigen Stadt anderer Cheftheoretiker: Giannozzo Manettis Abhandlung über die Würde des Menschen schien seinen christlichen Machtvorstellungen angemessener als Albertis neuheidnischer Stoizismus menschlicher Selbstbescheidung.
CHRISTINE TAUBER
Leon Battista Alberti: "L'Art d'édifier". Texte traduit du latin, présenté et annoté par Pierre Caye et Françoise Choay. Éditions du Seuil, Paris 2004. 600 S., br., 29,- [Euro].
Buchtitel: L'Art d'édifier
Buchautor: Alberti, Leon Battista
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.08.2005, Nr. 180 / Seite 35