13. Mai 2008 Der neue Band der "Diplomatischen Dokumente der Schweiz" bringt Belege dafür, dass die traditionelle Neutralität der Eidgenossenschaft während der hohen Zeit des Kalten Krieges einem gewissen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt war. In einer Standortbestimmung von Ende Mai 1958 beschwört Außenminister Max Petitpierre einerseits die fortdauernde Geltung der altbewährten Richtschnur schweizerischer Außenpolitik. Anderseits aber muss er einräumen, dass die Neutralitätsmaxime im Kontext des Ost-West-Konfliktes an Bedeutung verloren habe: Die Schweiz gehöre zur westlichen Welt. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn (1956) habe die schweizerische öffentliche Meinung einen Antikommunismus entwickelt, der jenen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland an Intransigenz übertreffe. Das erschwere es, im europäischen Umfeld eine neutrale Außenpolitik zu führen. Ein Stück weit lasse sich dieses Handicap auf außereuropäischer Ebene kompensieren. Hier böten sich Möglichkeiten, diplomatische "gute Dienste" zu erbringen.
Unter den Dokumenten finden sich indes nur vereinzelt Zeugnisse dafür, dass sich das von kolonialen Hypotheken unbelastete neutrale Binnenland Schweiz als besonders gefragter Partner der damals zur Unabhängigkeit gelangenden Ex-Kolonien in Afrika und Asien hätte profilieren können. Konkret war es vor allem die algerische Befreiungsfront FLN, die schweizerische diplomatische Assistenz in Anspruch nahm, um ihren jahrelangen Kampf gegen die Kolonialmacht Frankreich auf dem Verhandlungsweg zum guten Ende zu führen. Die über weite Strecken hochgeheime Vorgeschichte der Vertragsabschlüsse von Évian, die Algeriens Unabhängigkeit im März 1962 besiegeln sollten, ist jetzt in dem Aktenband gut dokumentiert. Im Vorfeld der zu "Évian" hinführenden Verhandlungen war schweizerisches Territorium von algerischen Nationalisten immer wieder als klandestine Operationsbasis für antifranzösische Agitation benützt beziehungsweise missbraucht worden. Mit Unbehagen beobachtete man im offiziellen Bern überdies, dass gewisse schweizerische Sympathisanten die Sache der algerischen Unabhängigkeitsbewegung offen unterstützten, was französischerseits Irritationen auslöste. Die veröffentlichten Schriftstücke lassen erkennen, dass die schweizerischen diplomatischen Bemühungen zur einvernehmlichen Lösung des Algerien-Problems im schweizerisch-französischen Verhältnis keine nachhaltige Klimaverbesserung herbeizuführen vermochten. Nur unter Überwindung erheblicher - auch neutralitätspolitischer - Bedenken entschied sich die Schweizer Bundesregierung bei der Wahl eines neuen Kampfflugzeuges zugunsten der technisch bestkotierten französischen "Mirage". Für ein schwedisches Konkurrenzmodell wurden verwaltungsintern auch handelspolitische Argumente ins Feld geführt: Wie die Schweiz war Schweden Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), zu der Großbritannien und sechs kontinentaleuropäische Staaten sich im Januar 1960 zusammengeschlossen hatten, nachdem es nicht gelungen war, sich mit den sechs Mitgliedstaaten der zwei Jahre zuvor gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf die Schaffung einer großen Freihandelszone zu einigen. Die einschlägigen Dokumente weisen die Verantwortung für das Scheitern dieses gesamteuropäischen Verständigungsvorhabens eindeutig Frankreich zu. Für die Berner Verantwortlichen war es ein schwacher Trost, dass General de Gaulle ihrem Botschafter in Paris erklärte, die französische Abwehrhaltung richte sich nicht etwa gegen die Schweiz, sondern gegen Großbritannien.
Es spricht für den vergleichsweise problemfreien Charakter der schweizerisch-deutschen Beziehungen, dass sie sich im vorliegenden Band kaum widerspiegeln. Bundesaußenminister Heinrich von Brentano tritt ein einziges Mal in Erscheinung. Einer Vorsprache des schweizerischen Botschafters beim Minister Ende August 1958 war die öffentliche Ankündigung der Berner Regierung vorausgegangen, sie werde nötigenfalls - und wenn kein allgemeines Verbot der Atomwaffen zustande komme - die Möglichkeit einer Beschaffung taktischer atomarer Defensivwaffen in Erwägung ziehen. Diese Erklärung war schon innerschweizerisch auf Kritik gestoßen. Besonderen Unmut aber hatte sie in Moskau erregt, wo man die Schweiz beschuldigte, mit der fraglichen Stellungnahme ihre Neutralität preisgegeben zu haben. Gegenüber Brentano bezeichnete der Schweizer Diplomat den sowjetischen Vorwurf als völkerrechtlich haltlos; ein Neutraler sei zur Verteidigung seiner Stellung mit allen verfügbaren Mitteln verpflichtet. Der Minister, so konnte der Botschafter nach Bern berichten, habe seinen Ausführungen "ausdrücklich und vorbehaltlos" zugestimmt und beigefügt, "einer Armee, die nicht über taktische Atomwaffen verfüge, bleibe nur der ,unconditional surrender'".
Ungeachtet dieses ermunternden Zuspruchs aus dem großen Nachbarland sollte die Schweizer Regierung auf die nukleare Option zur Bewaffnung ihrer Streitkräfte schon recht bald - wenn auch nicht explizit - verzichten. Erinnernswert bleibt Brentanos Äußerung allenfalls als Marginalie zur deutschen Diskussion um die Ausrüstung der Bundeswehr mit taktischen Atomwaffen, die namhafte Atomwissenschaftler mit ihrer "Göttinger Erklärung" schon ein Jahr zuvor ausgelöst hatten. Dem Bearbeiterteam des Bandes unter Leitung von Antoine Fleury ist sorgfältige editorische Arbeit zu bescheinigen.
PAUL STAUFFER
Diplomatische Dokumente der Schweiz. Band 21: 1. März 1958-30. Juni 1961. Bearbeitet von Antoine Fleury. Chronos Verlag, Zürich 2007. 423 S., 39,80 [Euro].
Buchtitel: Diplomatische Dokumente der Schweiz - Band 21: 1. März 1958-30. Juni 1961
Buchautor: Fleury, Antoine
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.05.2008, Nr. 110 / Seite 8
