20. Dezember 2009

Wenn Verlage sparen müssen

Was man als freier Journalist wissen sollte

Von Franoise Hauser



13. Oktober 2009 
Seit Beginn der Medienkrise vor circa acht Jahren hat sich die Situation für angehende Journalisten zugespitzt. Festanstellungen werden immer seltener vergeben, dafür wächst der Konkurrenzdruck unter den Tausenden von freien Journalisten. Besonders für Einsteiger, die noch nicht die nötigen Erfahrungen gesammelt haben, sind die ersten Jahre der Selbständigkeit riskant. Franoise Hauser, selbst freie Journalistin, verrät, worauf man gerade am Anfang achten sollte und wie sich Frischlinge gegenüber alten Hasen behaupten können.

Artikel schreiben und veröffentlichen - das klingt einfach. Doch was genau tut der
freie Journalist, bis seine Geschichte erscheint und er seine Rechnung schreiben kann? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Idee finden: Wer neugierig ist und seine Umwelt beobachtet, stößt tagtäglich auf eine Fülle an möglichen Themen. Bevor sie wieder in Vergessenheit geraten, sollte man sie am besten in einem speziellen Ideenheft notieren.

2. Originalität prüfen: Um zu prüfen, was zu diesem Thema und seinen Randgebieten bereits geschrieben wurde, ist Googeln die schnellste und beste Methode. Schließlich will man die Story ja nicht ausgerechnet der Zeitschrift anbieten, die darüber erst letzte Woche berichtet hat.

3. Idee formulieren: Für die spätere Anfrage an eine Redaktion reicht eine kurze Zusammenfassung. Man sollte präzise und ohne Umschweife formulieren, das unterstreicht die Kompetenz des Autors und nimmt Rücksicht auf die knapp bemessene Zeit des Redakteurs.

4. Mögliche Auftraggeber identifizieren: Zu welcher Zeitschrift passt das Thema? Wie muss es eventuell verändert werden, damit es die Zielgruppe anspricht? Ratsam ist es, mehrere Versionen der Zusammenfassung zu erstellen.

5. Mögliche Auftraggeber anrufen: Den richtigen Ressortleiter verlangen, kurz die Idee vorstellen. Bei Interesse wird er garantiert verlangen: „Schicken Sie mir eine kurze E-Mail mit dem Vorschlag.“

6. Themenvorschlag mailen: Wer zum ersten Mal eine Anfrage per E-Mail an eine Redaktion verschickt, sollte neben der Themenzusammenfassung auch eine Kurz-Vita mitliefern sowie Angaben zum Genre, Stil und eventueller Bebilderung machen. Wichtig: Die Mail sollte möglichst unmittelbar nach dem Telefonat gesendet werden - solange die Erinnerung des Empfängers noch frisch ist!

7. Auf Antwort warten: Das ist für viele der schwierigste Teil! Nachfragen ist in Maßen erlaubt, wer jedoch alle drei Tage anruft und drängelt, macht sich beim Redakteur als Nervensäge schnell unbeliebt und verringert seine Publikationschancen.

8. Fragen, fragen, fragen: Thema angenommen - jetzt beginnt die Phase der Feinabstimmung: Wie lang soll der Artikel werden? Wann ist Abgabetermin? Soll es eine Reportage, ein Interview oder ein Hintergrundbericht werden? Werden Vorspann und Zwischentitel benötigt? Wie sieht es mit Grafiken, Bildern und Bildunterschriften aus? In aller Regel legen Redaktionen Wert darauf, dass der Text stilistisch und in seiner generellen Aufmachung zum allgemeinen Habitus ihrer Publikation passt, deshalb sollte man sich erst einmal eine neue Ausgabe der Zeitschrift oder Zeitung besorgen, bevor man mit dem Schreiben loslegt. Wer an all das denkt und noch dazu einen guten Schreibstil hat, darf auf Folgeaufträge hoffen.

9. Die Honorarfrage: Spätestens jetzt sollte auch das Honorar besprochen werden: Wie viel zahlt der Verlag? Gibt es eine Pauschale für den Artikel, oder wird der Text nach Zeichenzahl oder Zeilen abgerechnet? In diesem Fall muss vereinbart werden, ob sich das Honorar nach geschriebenen oder erschienenen Zeilen richtet. Eventuelle Kürzungen von Seiten des Verlags können sonst das Honorar empfindlich verringern.

10. Feedback der Redaktion: Wenn alles gutgeht, kommt nur eine kurze Bestätigungs-E-Mail, dass der Text angekommen ist. Hin und wieder kann es jedoch sein, dass der Verlag Änderungswünsche hat oder mit dem Text nicht zufrieden ist und selbst umfangreiche Änderungen vornimmt. Im schlimmsten Falle wird der Beitrag abgelehnt. Rein rechtlich gesehen mag der Verlag verpflichtet sein, das bestellte Werk zu kaufen. Ob es sich allerdings lohnt, dies gerichtlich einzufordern, muss der Autor im Einzelfall selbst entscheiden.

11. Belegexemplar sichten: Nach Erscheinen des Artikels erhält der Autor ein Belegexemplar. Dies nicht nur, um dem Autor eine Freude zu machen, sondern auch zur Abrechnungskontrolle und natürlich als zukünftige Referenz.

12. Rechnung schreiben: Die Rechnung enthält neben der korrekten Adresse des Empfängers und Absenders auch Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung, Steuernummer, eine genaue Leistungsbeschreibung (Artikelname, Ausgabe) sowie das Nettohonorar und die Umsatzsteuer.

13. Kontakte pflegen: Nach getaner Arbeit sollte man unbedingt den Kontakt zur Redaktion halten. Das bedeutet: Neues Thema anbieten, bevor das Vergessen zuschlägt. Oder einfach nachfragen: Haben Sie einen Auftrag für mich?

Was man als Freier Journalist noch wissen sollte:
Steuernummer beantragen Wer frei arbeitet, braucht eine Steuernummer, die er spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragen muss. Ein formloser Brief reicht, um den erforderlichen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ anzufordern.

Aufnahme in die Künstlersozialkasse beantragen
Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil von Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem geschätzten Gewinn, die Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend.
http://www.kuenstlersozialkasse.de

Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst beantragen
Ebenfalls nicht verpflichtend, aber sehr sinnvoll und finanziell lohnenswert: Die Verwertungsgesellschaften verwerten die sogenannten Zweitrechte wie Lesezirkeltantiemen, Pressespiegeltantiemen etc. und schütten das Geld einmal im Jahr an ihre Mitglieder aus.
http://www.vgwort.de und http://www.bildkunst.de

Fördermöglichkeiten durch das Arbeitsamt
Wer während des Studiums oder vorher ausreichend gearbeitet und damit eventuell Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat, sollte sich unbedingt nach Förderungsmöglichkeiten für angehende Selbständige erkundigen: Der Gründungszuschuss zum Beispiel besteht aus der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für neun Monate
http://www.arbeitsagentur.de

Achtung Scheinselbständigkeit!
Wer nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, riskiert schnell, als Scheinselbständiger belangt zu werden. Genaue und aktuelle Definitionen dazu gibt es auf der Existenzgründungs-Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter http://www.existenzgruender.de

Sonderstatus „Feste Freie“
Der Begriff „fester Freier“ bezeichnet freie Journalisten, die regelmäßig und in erheblichem Umfang für eine Publikation tätig sind und oft über Monate hinweg eingeplant werden. Im besten Falle sind sie dabei vertraglich abgesichert, theoretisch stehen ihnen sogar Urlaub, Spesenersatz und andere Leistungen zu. In der Realität kommt dies jedoch nur noch selten vor: Durch den enormen Druck am Markt besteht für die meisten Auftraggeber kaum mehr die Notwendigkeit, feste Freie vertraglich an sich zu binden. Rechtlich existiert der Ausdruck „fester Freier“ übrigens nicht: Verdient ein freier Journalist mehr als ein Drittel seines Einkommens durch einen einzigen Auftraggeber, handelt es sich um einen „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“, so der korrekte Ausdruck. Hin und wieder trifft man auch auf den Begriff „Pauschalisten“: Es handelt sich dabei um Journalisten, die gegen einen festen Pauschalpreis regelmäßig bestimmte Arbeiten übernehmen, zum Beispiel fest vereinbarte Rubriken zu bedienen.

Was bleibt vom Lohn übrig?

Von den Einnahmen eines hauptberuflichen Journalisten gehen selbstverständlich noch Betriebsausgaben wie Arbeitszimmer, eventuell Reisen und Literatur sowie Einkommensteuer, Altersvorsorge, Versicherungen und Krankenkasse ab. Grob gerechnet bedeutet das: Rund die Hälfte des Einkommens steht hinterher als Netto-Einnahme überhaupt zur Verfügung.

Honorarübersichten im Internet
In den folgenden Honorarübersichten finden sich die persönlichen Angaben freier Journalisten:

http://www.mediafon.net (Rubrik „Geld & mehr“ anklicken)

http://www.journalismus.com/job/honorare/print.php

http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Honorare/DJVWissen_2-2008.pdf

Unterstützung für angehende Journalisten

Es scheint ein Teufelskreislauf: Nur wer beweisen kann, dass er hauptberuflich als Journalist tätig ist, darf den großen Verbänden wie dem Deutschen Journalistenverband DJV http://www.djv.de und der Deutschen Journalistenunion DJU http://dju. verdi.de beitreten. Doch gerade Anfänger sind auf Beratung angewiesen. Hier spielen die verschiedenen Vereinigungen der Nachwuchsjournalisten eine große Rolle:

> Das Netzwerk http://www.jungejour nalisten.de nimmt Nachwuchsjournalisten bis zu einem Alter von 30 Jahren auf. Voraussetzung sind erste journalistische Erfahrungen und ein Schulabschluss. Zudem bietet das Netzwerk ein Mentorenprogramm, das sich an Abiturienten und junge Semester richtet, die den Weg in den Journalismus suchen.

> Auch die regionalen Verbände Junger Medienmacher http://www.jugendpresse.de bieten jungen Journalisten bis 27 Seminare, Netzwerke und Stammtische an.

> Nicht zuletzt sind die Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. http://www.njb-online.de zu nennen, die sich dem Nachwuchs bis 35 widmen.

> Zudem bietet es sich an, auf den Webseiten der großen Verbände zu stöbern und einen Blick auf die Seite des Ratgebers „Freie“ unter http://www.ratgeber-freie.de zu werfen, der sich ebenfalls an Einsteiger richtet.

Buchtipps:

Björn Richter: Fuß fassen
Verlag UVK 2007, 154 Seiten, 9,90 Euro

Svenja Hofert: Erfolgreich als freier Journalist
Verlag UVK 2006, 198 Seiten, 19,90 Euro

Françoise Hauser: Einstieg in den Reisejournalismus
FAZ-Buchverlag 2008, 224 Seiten, 24,90 Euro

Text: Hochschulanzeiger Nr. 104, 2009, Seite 68