Von Christa Müller
29. November 2007 Die Deutschen sind nicht familienmüde. Die Familie hat in allen Generationen einen hohen Stellenwert. Aber die Politik tut seit Jahrzehnten alles, um die Lebensbedingungen der Familien zu verschlechtern.
Die Ausbeutung der Familie begann in den fünfziger Jahren. Damals lehnte Bundeskanzler Adenauer eine Staffelung der Beitragszahlungen in der Rentenversicherung nach der Zahl der Kinder angeblich mit den Worten ab: Kinder kriegen die Leute immer. Wie wir inzwischen wissen, bekommen sie aber zu wenige. Ein Grund dafür ist die finanzielle Ausbeutung der Familien durch das Rentensystem. Wie das ifo-Institut in München errechnet hat, zahlen die Familien und ihre Kinder im Laufe ihres Lebens 77.000 Euro pro Kind mehr in das Steuer- und Sozialsystem ein, als sie jemals vom Staat zurückerhalten. Das bedeutet, dass in Deutschland die Familien in beträchtlicher Höhe Kinderlose subventionieren.
Zum nächsten Schlag angesetzt
Den zweiten großen Schlag gegen die Familien gab es Anfang der achtziger Jahre, als der Arbeitsmarkt flexibilisiert wurde. Der Abbau des Kündigungsschutzes und die Einführung von Zeitverträgen, Leiharbeit, Mini- und Niedriglohnjobs entzogen immer mehr Familien oder denjenigen, die eine Familie gründen wollten, die Existenzgrundlage. Die moderate Tarifpolitik tat ein Übriges: Heute kann ein durchschnittlich verdienender Vater kaum noch eine Familie mit mehreren Kindern allein ernähren.
Nun setzt die Bundesregierung, unter dem Deckmantel einer modernen Familienpolitik, zum nächsten Schlag an. Familien brauchen ausreichend Geld, genügend Zeit für das gemeinsame Leben und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Aber gerade den armen Familien nimmt die Familienministerin das Geld weg: Während die Oberstudienrätin 1800 Euro Elterngeld erhält, muss sich die Hartz-IV-Empfängerin mit 300 Euro begnügen. Das Elterngeld für Besserverdienende wird finanziert, indem man die Bezugsdauer des bisherigen Erziehungsgeldes von zwei auf ein Jahr gekürzt hat, was insbesondere einkommensschwache Familien trifft.
Diese Politik dient anderen Interessen
Aber nicht nur Geld, auch Zeit zur Betreuung des eigenen Kindes wird den Eltern genommen: Elterngeld gibt es nur zwölf Monate. In ärmeren Familien sind die Mütter gezwungen, nach einem Babyjahr wieder arbeiten zu gehen, weil das Gehalt des Vaters nicht ausreicht. Auch bei der Kinderbetreuung orientiert sich die Familienministerin nicht an den Bedürfnissen der Familien oder der Kinder. Es ist keine Rede davon, von welchem Alter an und für wie viele Stunden es aus Sicht der Kinder gut wäre, in einer Krippe betreut zu werden. Die Regierung spricht auch nicht darüber, wie die Krippen ausgestattet sein müssten, damit es den Kindern gutgeht und die Eltern sie dort guten Gewissens betreuen lassen können.
Diese Politik hilft nicht den Familien, sie dient anderen Interessen. Ein Überangebot an Krippenplätzen - bis 2013 sind insgesamt 750.000 Plätze geplant (das entspricht einer Versorgungsquote der Ein- bis Dreijährigen von 60 Prozent) - sollen Hunderttausende Mütter kleiner Kinder dem Arbeitsmarkt zugeführt werden, damit die Löhne nicht steigen und die Unternehmen ihre Profite erhöhen können. Deshalb muss man sich auch nicht wundern, wenn Initiativen, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielen, gemeinsam von Familienministerinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft vorgestellt werden.
Den Globalisierungserfordernissen unterworfen
Das war bei der SPD-Ministerin Renate Schmidt der Fall, als sie mit Arbeitgeberpräsident Hundt und dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ein Strategiepapier vorstellte. Und es ist auch bei Frau von der Leyen (CDU) so. Ihr Buch Familie gewinnt präsentierte sie mit einer Unternehmerin, eine Studie des IW mit dem EU-Kommissar für Unternehmen und Industriepolitik. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz stellte die Ministerin zufrieden fest, wenn Familie und Beruf besser vereinbar wären, profitierten auch die Unternehmen. Man errät, worauf die neoliberale Familienpolitik hinausläuft: Es geht darum, die Familie nun endgültig den Globalisierungserfordernissen zu unterwerfen. Selbst, wenn man sie dabei zerstört.
Das darf nicht geschehen. Sogar der Säulenheilige der CDU, Ludwig Erhard, wies in den fünfziger Jahren als Wirtschaftsminister immer wieder darauf hin, dass die Wirtschaft den Menschen zu dienen habe. Wir müssen deshalb zu einer Politik zurückfinden, welche die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen nach den Bedürfnissen der Familien ausrichtet und nicht umgekehrt. Dabei muss das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen, denn vom Glück der Kinder ist auch das Glück der Eltern abhängig. Wie die Familien ihr Leben gestalten wollen, wissen sie in der Regel selbst am besten. Deshalb muss eine demokratische Familienpolitik den Eltern freistellen, welches Lebensmodell sie für sich wählen: das traditionelle Familienmodell; das Modell Vollzeiterwerbstätigkeit des Vaters und Teilzeitarbeit der Mutter; die volle Erwerbstätigkeit beider Ehepartner oder anderes.
Keine Sozialleistung, sondern eine Honorierung
Dafür müssen die Familien finanziell entlastet werden. Die soziale Sicherung der erziehenden Eltern wird am besten durch die Zahlung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehaltes an alle Familien gewährleistet. Damit würde die bis heute weitgehend unentgeltlich erbrachte Leistung von Millionen von Müttern und Vätern entgolten. Das Erziehungsgehalt ist keine Sozialleistung, sondern dient der Honorierung einer gesellschaftlich notwendigen Tätigkeit. Wenn wir Erzieher, Lehrer und Kinderpsychologen bezahlen, müssen wir aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit auch Eltern für ihre Erziehungsleistung honorieren. Natürlich müssen ihre Leistung wie die der professionellen Betreuer, Erzieher und Lehrer bestimmten Qualitätsanforderungen standhalten. Das heißt, die Eltern müssen über Fürsorge- und Erziehungskompetenzen verfügen.
Das Erziehungsgehalt ist kein Ersatz für ein Erwerbseinkommen, es ist selbst ein Erwerbseinkommen, und zwar eines, das vollständig der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Wer das Einkommen für seine Leistung erhält, ist eigenständig in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert: in der Rentenversicherung, in der Kranken- und Pflegeversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Das Erziehungsgehalt wird an alle Familien gezahlt, welche die Fürsorge- und Erziehungsleistungen für ihre Kinder erbringen. Ob sie das wirklich tun, ist am Engagement der Eltern und am Zustand des Kindes zu sehen. Wie sie ihre Leistung erbringen, bleibt den Eltern überlassen: Ein Elternteil - das muss nicht die Mutter sein - kann zu Hause bleiben, um die Kinder selbst zu erziehen; es können beide Elternteile Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam um den Nachwuchs kümmern, oder Vater und Mutter arbeiten beide Vollzeit und finanzieren mit dem Erziehungsgehalt eine qualitativ hochwertige, staatlich anerkannte Betreuung.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Die Höhe des Erziehungsgehaltes richtet sich nach der Leistung. Deshalb soll es zwei Stufen mit folgenden Bruttobeträgen geben: In den ersten drei Lebensjahren werden für jedes Kind 1600 Euro im Monat gezahlt, vom vierten bis zum 18. Lebensjahr 500 Euro. Vom Bruttolohn gehen 20 Prozent Arbeitnehmerbeiträge ab; danach wird er entsprechend dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert. Das Erziehungsgehalt hat den Vorteil, dass es die Leistung aller Eltern gleich honoriert. Wir gehen davon aus, dass alle Eltern ihre Arbeit als Vater oder Mutter gut machen, egal, ob sie vorher Ministerin, Rechtsanwalt, Stahlarbeiter oder Verkäuferin waren. Deshalb sollen alle Eltern den gleichen Lohn erhalten nach dem Motto Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Da Durchschnitts- und Geringverdiener weniger Steuern bezahlen, profitieren sie mehr vom Erziehungsgehalt als Spitzenverdiener.
Der Höhe des Erziehungsgehaltes liegen folgende Überlegungen zugrunde: Die meisten Eltern in Deutschland wollen ihr Familienleben mit einer Erwerbstätigkeit verbinden. Und der Großteil der Familien wünscht sich zwei Kinder. Mit der Zahlung von 1600 Euro während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes könnten sich die Familien für eine häusliche oder gute professionelle Betreuung entscheiden. Wenn die Kinder im Alter von drei Jahren in den Kindergarten kommen, könnte die Mutter oder der Vater halbtags erwerbstätig sein und sich nachmittags weiter um die Kinder kümmern: Dann wäre das Erziehungsgehalt (500 Euro bei einem Kind, 1000 Euro bei zwei Kindern) eine Aufstockung des Erwerbseinkommens. Sollten beide Elternteile vollzeitig erwerbstätig sein wollen, könnten sie das Erziehungsgehalt zur Bezahlung der Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder einsetzen und ansonsten über ihre beiden Vollzeitgehälter verfügen.
Bei jungen Müttern Geld an die Oma?
Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Formen der Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter mit der Erziehung ihrer Kinder vereinbaren, so wie es den Vorlieben der Familien entspricht. Das Erziehungsgehalt ist so konzipiert worden, dass auch in einer Familie mit geringem oder durchschnittlichem Verdienst und mehreren Kindern ein Elternteil die Verantwortung für Fürsorge und Erziehung übernehmen kann. Das Erziehungsgehalt sollte maximal für fünf Kinder gezahlt werden und im Höchstfall 2600 Euro betragen. Bei jungen Müttern unter 18 Jahren hätte das Jugendamt zu entscheiden, ob das Erziehungsgehalt an die Mutter ausgezahlt werden kann oder an eine dritte Person - zum Beispiel die Großmutter des Neugeborenen -, die eine gute Fürsorge und Erziehung des Kindes gewährleistet. Bei der jungen Mutter müsste darauf geachtet werden, dass sie nach Möglichkeit eine Berufsausbildung abschließt.
Ein Erziehungsgehalt wäre keines im eigentlichen Sinne, wenn nicht sichergestellt würde, dass die bezahlte Leistung auch wirklich erbracht wird. Um allen Familien zu ermöglichen, ihr Kind gut zu versorgen und optimal zu fördern, sollen alle Familien regelmäßig von Familienberatern zu Hause aufgesucht und beraten werden. Entsprechend den langjährigen Erfahrungen in anderen Ländern (zum Beispiel in Finnland), sollen schon die werdenden Eltern vor der Geburt des Kindes von der Familienberatung besucht werden. Die Familienberater erläutern dabei das Konzept des Erziehungsgehaltes.
Intensive Betreuung durch die Hebamme
Sie versorgen die werdenden Eltern außerdem mit allen notwendigen Informationen über Schwangerschaft und Geburt und machen sie mit einem kommunalen Netz für junge Familien bekannt. Während der Geburt und einige Wochen oder auch Monate danach findet eine intensive Betreuung durch die Hebamme statt, die mit der Familienberatung zusammenarbeitet. Bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes besucht die Familienberatung die Familien viermal im Jahr, danach nur noch zweimal. Bei diesen Besuchen werden die Eltern über Fragen der Fürsorge und Erziehung von Kindern informiert. Es geht um die Stärkung der Familie und eine Verbesserung der Erziehungskompetenz. Im Vordergrund stehen die Hilfe und Beratung mit dem Ziel, das Wohl des Kindes zu fördern.
Wir vertrauen auf die deutschen Familien. Die meisten Eltern - das hat erst kürzlich eine Studie des Robert-Koch-Instituts erwiesen - kümmern sich so um ihre Kinder, dass sie sich einer guten körperlichen und seelischen Gesundheit erfreuen. Nur bei einer Minderheit von Kindern sind mehr oder weniger große Defizite festzustellen, deren Wurzeln in der Regel aber weniger im bösen Willen der Eltern als in ihrer Überforderung liegen. Wir wollen die Lebenssituation der Eltern verbessern, damit sie die Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen können. Das Erziehungsgehalt wird dazu führen, dass sich gerade für einkommensschwache Familien die finanzielle Lage erheblich entspannt. Gibt es Wohnungsprobleme, Arbeitslosigkeit oder Beziehungskonflikte zwischen den Eltern, wird die Familienberatung sich bemühen, ihnen auch mit Hilfe anderer Einrichtungen aus der Stresssituation herauszuhelfen, damit sie (wieder) genug Zeit und Kraft finden, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder zu kümmern.
Das kommt der Familie zugute - und der Gesellschaft
Von den Familien erwarten wir aber, dass sie auch dem Staat vertrauen; das heißt konkret: den Familienberatungen und ihren staatlichen Helfern. Familienberatung darf (wie die jetzt schon erfolgreich praktizierte Pflegeberatung) nicht als Zwang und Kontrolle missverstanden werden. Schließlich geht es doch darum, gemeinsam das Beste für die Kinder zu erreichen. Das kommt der gesamten Familie zugute - und der Gesellschaft ebenfalls.
Sollten die Eltern trotz Hilfe und Beratung nicht in der Lage sein, das Wohlergehen und die altersgerechte Entwicklung ihrer Kinder zu gewährleisten, müssen sie durch professionelle Hilfe von außen oder institutionelle Einrichtungen unterstützt werden. Denkbar wären zum Beispiel zeitlich befristete Haushalts- oder Erziehungshilfen oder die Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen. In Ausnahmefällen kann sogar die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder im Extremfall in einem Heim nötig sein. In diesen Fällen wird den Familien das Erziehungsgehalt um die entstandenen Kosten gekürzt. Das heißt, für eine nicht erbrachte Leistung erhalten die Eltern auch kein Geld. Dem Kind wird dieses Geld nicht entzogen; es wird nur in Bahnen gelenkt, die seiner Entwicklung besser dienen. Auf diese Weise müssen Kinder einerseits nicht für das Fehlverhalten ihrer Eltern büßen; andererseits ist es für Eltern aber auch nicht finanziell lohnend, Kinder nur deshalb in die Welt zu setzen, um selbst versorgt zu sein.
Für die, die es am nötigsten haben
Mit dem Konzept einer aufsuchenden Familienberatung wollen wir nicht nur die Misshandlung, Vernachlässigung und den sexuellen Missbrauch von Kindern verhindern oder aufdecken, sondern auch dafür sorgen, dass alle Kinder möglichst gut in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wenn dies in der Familie nicht möglich ist, wird die Familienberatung darauf dringen, dass die Kinder in Betreuungseinrichtungen kommen, die ihrem Wohl mehr dienen als die Familie. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass tatsächlich diejenigen Kinder von Tagesmüttern, in Krippen oder Kindergärten betreut werden, die es am nötigsten haben.
Nicht nur in der Familie, auch bei Tagesmüttern, Pflegefamilien und privaten oder staatlichen Einrichtungen muss die Qualität der Betreuung gesichert sein. Deshalb brauchen wir staatlich geprüfte Tagesmütter und Pflegefamilien, die eine einschlägige Ausbildung nachweisen können, über eine entsprechende räumliche Ausstattung verfügen und - wie in Frankreich - nicht mehr als drei Kinder gleichzeitig betreuen. In den staatlich geprüften Krippen und Kindergärten sind die räumliche Ausstattung, Gruppengröße, Personalausstattung und Qualifikation des Personals wichtige Indikatoren für die Qualität der Betreuung. Durch die Höhe des Erziehungsgehaltes - während der ersten drei Jahre beläuft es sich ja immerhin auf 1600 Euro im Monat - wird sichergestellt, dass genug Geld für eine hochqualifizierte außerhäusliche Betreuung vorhanden ist.
Mit einem Erziehungsgehalt könnten alle Familien die beruflichen und familiären Aufgaben so zwischen den Eltern verteilen, wie es ihren Bedürfnissen und denen ihrer Kinder entspricht. Damit sich beide Elternteile ausreichend an der Erziehung der Kinder beteiligen können, brauchen sie auch mehr Rechte als Arbeitnehmer. Mütter und Väter sollten deshalb das Recht auf einen siebenjährigen Elternurlaub, verbunden mit dem Wiedereinstieg auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, erhalten, das Recht auf eine Teilzeitstelle sowie einen Kündigungsschutz während der gesamten Erziehungszeit (18 Jahre). Diese Rechte und das Erziehungsgehalt würden es wieder allen Paaren ermöglichen, die gewünschten Kinder in die Welt zu setzen und sie nach ihren Wünschen aufzuziehen. Wir hätten eine echte Wahlfreiheit.
Die Verfasserin ist Wirtschaftswissenschaftlerin und familienpolitische Sprecherin der Partei Die Linke im Saarland.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa