Deutsche Geschichte(n)

Auf der Flucht erschossen

Von Dr. Stefan Appelius

Mit dem Thema Republikflucht hat sich die bulgarische Regierung bisher nur einmal befaßt: Am 21. Februar 1992 berichtete Verteidigungsminister Dimitar Ludschew von der Union Demokratischer Kräfte (SDS) der Abgeordneten Virginia Weltschewa (SDS) in einer Fragestunde des Parlaments, daß mindestens 339 bulgarische Staatsbürger von Angehörigen der Grenztruppen getötet worden seien. Außerdem hätten bulgarische Grenztruppen 36 Ausländer - nach Ludschews Worten vor allem Urlauber aus der DDR - „beim Fluchtversuch“ erschossen. Der Minister fügte hinzu, daß die Unterlagen, die ihm zur Verfügung stünden, unvollständig seien. Über die Jahre 1969, 1973, 1979 sowie den Zeitraum von 1986 bis 1989 gebe es keine Aufzeichnungen. Ludschew sprach von einem „schrecklichen Verbrechen“, doch Innenminister Jordan Sokolow (SDS) relativierte diese Feststellung sogleich: Die Todesschüsse an der Demarkationslinie seien legal und die Grenzsoldaten laut Erlaß 359 vom 28. August 1952 ermächtigt gewesen, alle Fluchtversuche mit Waffengewalt zu unterbinden.

Wie viele Deutsche bis 1989 aus der DDR über Bulgarien nach Griechenland, in die Türkei oder nach Jugoslawien zu fliehen versuchten, ist bislang noch nicht ermittelt worden. Nach den Akten der „Zentralen Koordinierungsgruppe“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), die in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aufbewahrt werden, gelang zwischen 1965 und 1970 insgesamt 265 DDR-Bürgern die Flucht über Bulgarien in den Westen. In jenen Jahren verbreitete sich in der DDR anscheinend das Gerücht, es sei besonders einfach, über Bulgarien in den Westen zu gelangen. Angeblich würden die bulgarischen Grenzer noch „auf Eseln reiten“ und nach einem Glas Rakia beide Augen zudrücken, während sich die DDR-Bürger in den Westen absetzten. Die Zahl der Fluchtversuche stieg daraufhin an, zumal die innerdeutsche Grenze seit 1971 aufgrund der Verlegung von Splitterminen noch undurchdringlicher geworden war.

Verurteilung in der DDR

Für mehr als 2000 DDR-Bürger indes endete der Fluchtversuch über Bulgarien mit einer Freiheitsstrafe. Sie wurden mit Sonderflugzeugen von Bulgarien in die DDR zurückgebracht und dort verurteilt. Viele wurden später von der Bundesregierung freigekauft und konnten in die Bundesrepublik übersiedeln.

Über die Zahl der Todesopfer an der bulgarischen Grenze gehen die Angaben weit auseinander. Während Ludschew unter den 36 erschossenen Ausländern mehrheitlich Deutsche vermutete, waren der „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ im Sommer 2005 nur elf Personen namentlich bekannt. Nach privaten Recherchen ist die Zahl der namentlich bekannten Opfer mittlerweile auf 15 gestiegen. Sie dürfte jedoch wesentlich höher sein.

Soviel ist sicher: Nach dem Umsturz 1944 waren die bulgarischen Grenzen zunächst von Einheiten der neu entstandenen „Volksarmee“ bewacht worden. Mitte August 1946 wurde unter dem Eindruck vieler Fluchtversuche eine spezielle Grenzarmee geschaffen, die dem Innenministerium unterstellt war. Offiziell hieß es damals, die Grenzarmee solle „das Eindringen staatsgefährlicher Elemente nach Bulgarien“ verhindern.

„Kopfgeld“ für Denunzianten

Schon seit 1944 war die Grenze zur Türkei hermetisch abgeriegelt. Die Grenze zu Griechenland dürfte von 1948 an praktisch unüberwindbar gewesen sein. Am 1. Juli 1950 sperrte Bulgarien auch die Grenze zu Jugoslawien. Zugleich wurden die im Grenzgebiet lebenden Bauern mobilisiert. Sie bildeten fortan einen „Grenzsicherheitsschutz“, eine Art zivile Hilfstruppe, die es „Spionen“ erschweren sollte, sich im Grenzgebiet aufzuhalten. Wer einen Flüchtling verriet, wurde mit einem „Kopfgeld“ belohnt.

Im Grenzgebiet wurden Sperrzonen errichtet, die nur von Anwohnern mit Sonderausweisen des Innenministeriums betreten werden durften. „Unzuverlässige Elemente“ wurden aus der Grenzzone ausgesiedelt. Gleichzeitig wurden die Grenzdörfer mit Vorrang elektrifiziert, um eine bessere Überwachung bei Nacht gewährleisten zu können. Nach zeitgenössischen Presseberichten bestand Bulgarien Ende der fünfziger Jahre zu etwa einem Drittel aus „verbotenen Zonen“, die von Ausländern nicht betreten werden durften. Schon vor der Verkündung des Schießbefehls 1952 hatten Angehörige der Grenztruppen nach offiziellen Angaben mindestens 172 Bulgaren bei Fluchtversuchen erschossen.

Verbrecher und Vaterlandsverräter

Je mehr sich die Volksrepublik während des Stalinismus in eine Diktatur verwandelte, desto mehr Bulgaren versuchten sich ins Ausland abzusetzen. Daraufhin verstärkte das Regime in Sofia die Bemühungen, die Grenzen abzuriegeln und die Grenzschutzeinheiten weiter aufzustocken. Dabei spielte auch die ideologische Infiltration eine große Rolle: „Die Truppe wird bewußt fanatisiert, zum Haß gegen die jugoslawischen, türkischen und griechischen Nachbarn erzogen und gebührend mit dem Schreckgespenst der westlichen Bedrohung vertraut gemacht“, hieß es im April 1953 in der Zeitung „Rheinischer Merkur“.

Im selben Jahr verabschiedete die Volksversammlung in Sofia einen Zusatzantrag zur Strafgesetzgebung, wonach illegales Verlassen der Volksrepublik mit dem Tod bestraft wurde. Ebenfalls per Gesetz wurden alle Bulgaren zu „Verbrechern und Vaterlandsverrätern“ erklärt, die schon ins Ausland geflohen waren. Mitte September 1953 fand in Bonn eine Pressekonferenz mit einer jungen Bulgarin statt, die in den Westen hatte fliehen können. Die Frau berichtete, sofern es einem Flüchtling tatsächlich gelänge, Bulgarien zu verlassen, würden die Angehörigen in allen Fällen in Sippenhaft genommen und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Gleichzeitig werde das Vermögen der Flüchtlinge und ihrer Angehörigen eingezogen. Wer von einem Fluchtplan wisse und ihn nicht der Polizei mitteile, werde ebenfalls zur Rechenschaft gezogen. Dokumentiert ist der Fall des 42 Jahre alten Elektrikers Gospodinow, der 1949 beim Versuch der Republikflucht festgenommen wurde und anschließend eine Freiheitsstrafe verbüßte. Anfang August 1962 wurde er wegen „Beschädigung einer Telefonleitung“ zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Grenzstreifen mit Zaun

Ende der sechziger Jahre zog die Volksrepublik Ungarn ihr Militär aus dem Grenzgebiet zu Österreich ab und begann mit der Räumung des dortigen Minengürtels. In Bulgarien blieben die Kommunisten bei ihrer harten Linie: Die Grenze zu Griechenland und der Türkei wurde durch ein 15 Kilometer breites Sperrgebiet abgeriegelt und durfte nur mit einem Sonderausweis betreten werden. Der Zugang zu dieser Zone war durch Warnschilder, bewaffnete Posten und Schranken verwehrt. Beschriftet waren die Warnschilder in bulgarischer und deutscher Sprache.

Es war recht einfach, das Sperrgebiet zu betreten, ohne beobachtet zu werden. Gefährlich wurde es erst, wenn Bewohner des Grenzgebiets einen Flüchtling entdeckten und denunzierten. Wer das Sperrgebiet unbemerkt durchqueren konnte, gelangte schließlich an die eigentliche Grenzanlage. Im Gegensatz zur innerdeutschen Grenze gab es hier weder Minen noch Selbstschußanlagen, sondern einen geharkten Grenzstreifen, der durch einen etwa drei Meter hohen Zaun begrenzt wurde. Dieses Hindernis war relativ leicht zu überwinden. Man konnte über den Zaun klettern oder ihn mit einer Drahtschere durchtrennen. Die Staatsgrenze aber war noch zwei Kilometer entfernt.

Schüsse ohne Vorwarnung

Während die Flüchtlinge glaubten, mit der Überwindung des Zauns das Nachbarland zu erreichen, wurde am nächstgelegenen Posten Alarm ausgelöst. Es handelte sich nämlich um einen sogenannten Grenzsignalzaun, der mit Niederspannung arbeitete und mit der Führungsstelle des betreffenden Grenzabschnitts verbunden war. Wurde Draht zerschnitten oder berührten sich die enggespannten Drähte während des Überkletterns, gab ein Warngerät einen schnarrenden Ton ab und zeigte an, in welchem Feld sich ein Zwischenfall ereignet hatte.

Der Zugführer des Abschnitts setzte nun eine Kontrollstreife in Marsch, die am Auslösepunkt nach Spuren im geharkten Grenzstreifen suchen mußte und die Stelle abzusichern hatte. Außerdem wurde eine motorisierte Alarmgruppe von vier Mann ausgeschickt. Diese Männer waren in einem Geländewagen unterwegs und mit Kalaschnikow-Maschinengewehren und je sechzig Schuß Munition bewaffnet. Einer der Soldaten der Alarmgruppe war in der Regel ein ausgebildeter Hundeführer.

Innerhalb der Grenzanlage wurde - legt man die bisher bekannten Fälle zugrunde - ohne Vorwarnung das Feuer eröffnet. Bis Ende der siebziger Jahre waren die bulgarischen Grenztruppen mit der AK 47 (Kaliber 7,62 Millimeter) ausgerüstet. Vermutlich in den achtziger Jahren wurde die modernere Version AK 74 (Kaliber 5,45 Millimeter) eingeführt. Bei Schußverletzungen durch die AK 47 bestand eine geringe Überlebensmöglichkeit. Von der AK 74 heißt es, die von ihr verursachten Schußwunden seien fast immer tödlich gewesen.

Das bulgarische Grenzregime änderte sich auch nicht, nachdem Verträge mit Griechenland (1973) und der Türkei (1975) über gute Nachbarschaft und Verständigung geschlossen worden waren. Wer in diese Länder fliehen wollte, mußte mit dem Tod rechnen. Die bulgarischen Grenzsoldaten erhielten für ihre Todesschüsse eine Belohnung. Nach Berichten ehemaliger Grenzsoldaten gab es für die Festnahme eines DDR-Bürgers fünf Tage Urlaub, für die Erschießung zehn.

Nach dem Bau der Mauer

Die Geschichte der deutschen Flüchtlinge in Bulgarien hatte 1961 mit dem Bau der Mauer begonnen. Schon bald gelangten Berichte aus Bulgarien über gescheiterte Fluchtversuche an die westliche Öffentlichkeit. Im „Kölner Stadt-Anzeiger“ hieß es am 22. September 1962: „Ein junger Deutscher, der bei der Flucht aus der Sowjetzone seine Familie hatte zurücklassen müssen, traf Frau und Kind beim gemeinsamen Urlaub in Bulgarien. Er versuchte, seine Angehörigen über die türkische Grenze in die Freiheit zu bringen. Bulgarische Wachen schossen ihn nieder. Schwer verletzt erreichte der 25jährige mit seinem Kind den rettenden Boden. Seine Frau aber wurde von den Bulgaren abgeführt und dem sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst übergeben.“

Der Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) hatte schon Anfang 1962 berichtet, daß inzwischen mehr als hundert Deutsche in Bulgarien wegen versuchten illegalen Grenzübertritts zu Freiheitsstrafen zwischen drei und zehn Jahren verurteilt worden seien. Einige Zeit später wurde die Geschichte eines 17 Jahre alten Jugendlichen aus der DDR bekannt, der sich am 7. September 1962 an Bord des in Rendsburg beheimateten Motorschiffes „Rantum“ versteckt hatte. Das Schiff ankerte an jenem Tag in Burgas, dem größten Hafen des Landes. Bevor es ablegte, wurde es von Zollbeamten und Milizionären durchsucht. Die Bulgaren schlugen den Jugendlichen zusammen und nahmen ihn fest. Dem westdeutschen Schiffskapitän wurde eine Freiheitsstrafe zwischen drei und zehn Jahren angedroht.

Am 12. September 1962 wurde Wolfgang Jahn, ein Angestellter des in Hannover ansässigen Reisebüros „Fröhlich Reisen“, in Warna verhaftet. Man warf dem 51 Jahre alten Mann vor, westliche Literatur „mit Verleumdungen über Bulgarien“ verteilt, Wirtschaftsspionage betrieben und DDR-Bürger zur Flucht in den Westen „überredet“ zu haben. Jahn wurde im Januar 1963 in Sofia zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach einiger Zeit wurde Jahn, der in West-Berlin gemeldet war, an die DDR ausgeliefert, wo er im Gefängnis starb.

Die Stasi reist mit

Akribisch führte das Ost-Berliner Ministerium für Staatssicherheit auch über jene Landsleute Statistik, die über Bulgarien in den Westen zu fliehen suchten. Man wußte, daß es sich bei dem fraglichen Personenkreis vorwiegend um junge Leute im Alter zwischen 18 und 30 Jahren mit guter Ausbildung handelte, die meist als Individualtouristen nach Bulgarien reisten. Seit Mitte der sechziger Jahre sollte eine „Operativgruppe“ des Staatssicherheitsdienstes, die in Bulgarien stationiert war, Fluchtversuche frühzeitig unterbinden. Nach einem deutlichen Anstieg der Zahl der Fluchtversuche kamen in den Sommermonaten von 1970 an zusätzlich zu der „Operativgruppe“ annähernd zwei Dutzend Ermittler einer sogenannten „Beobachtergruppe“ der Stasi-Hauptabteilung VIII (“Observation von Personen und insbesondere des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs“) zum Einsatz.

Die Operativ- wie die Beobachtergruppe der Stasi arbeiteten eng mit dem bulgarischen Staatssicherheitsdienst „Darschawna Sigurnost“ zusammen. Die Bulgaren informierten die ostdeutschen Aufpasser regelmäßig über „verdächtige DDR-Bürger“, die durch den eigenen Spitzelapparat, bei Paßkontrollen und im Zusammenhang mit der „Sicherungstätigkeit an den Staatsgrenzen“ aufgefallen waren. Die Stasi erhielt auf diesem Weg auch Informationen über DDR-Bürger, die in Bulgarien Westkontakte pflegten. Zusätzlich teilten die Bulgaren den Deutschen die Ergebnisse ihrer Postkontrolle mit. Nach Aussagen ehemaliger bulgarischer Grenzsoldaten wurden Deutsche, darunter Familien mit Kindern, nach ihrer Festnahme und nach telefonischer Rücksprache mit DDR-Stellen exekutiert und unmittelbar im Grenzgebiet beigesetzt. Angeblich gab es auch Anweisungen von Politoffizieren, „keine Gefangenen“ zu machen.

Seit Mai 1970 wurden die an die Schwarzmeerküste nach Nessebar (Sonnenstrand) reisenden Touristengruppen aus der DDR nicht mehr von Reiseleitern begleitet, was man in Bonn und in der bundesdeutschen Handelsvertretung in Sofia als Zeichen einer Liberalisierung interpretierte. Tatsächlich hatte das MfS einen weiteren geheimen Bewacher im „Deutschen Reisebüro“ in Nessebar installiert. Ihm standen bis zu zehn Mitarbeiter sowie eine Vielzahl bulgarischer Hilfskräfte für die Überwachung der DDR-Urlauber zur Verfügung.

Diese von der Stasi als „Modell Nessebar“ bezeichnete Überwachungsmethode wurde 1971 auch in Warna und im folgenden Jahr in Ungarn eingeführt. Außerdem gingen die Bulgaren in Absprache mit Ost-Berlin Anfang der siebziger Jahre dazu über, „Goldstrand“ ausschließlich für DDR-Urlauber zu reservieren, um Kontakte mit Westdeutschen auszuschließen. Es ist zu vermuten, daß viele Bulgaren, die als „Betreuer“ ostdeutscher Urlauber arbeiteten, in Diensten der bulgarischen oder der deutschen Staatssicherheit waren. Zudem gab es „normale“ Überwacher, die als Mitglieder ostdeutscher Reisegruppen ihre Ferien in Bulgarien verbrachten.

„Überhaupt keine Akten“

Die Zahl wie die Namen der Deutschen, die in Bulgarien zwischen 1961 und 1989 ermordet wurden, werden auch am Vorabend des EU-Beitritts des Landes von der Regierung zurückgehalten. Daß es keine Unterlagen gebe, hört man oft in Bulgarien. Die Pressesprecherin des früheren Innenministers und heutigen Justizministers Georgi Petkanow teilte dem Verfasser mit, es gebe über die von ihm namhaft gemachten Personen „überhaupt keine Akten“. Nach offizieller Lesart sind alle einschlägigen Dokumente nach dem Rücktritt von Staats- und Parteichef Todor Schiwkow im Herbst 1989 vernichtet worden.

Der langjährige Leiter des Archivs des bulgarischen Innenministeriums Serafim Stoikow sagt hingegen, der Ermittlungsdienst der Grenztruppen habe über die Erschießung deutscher Urlauber in jedem einzelnen Fall ausführliche Berichte erstellt. Diese Akten befänden sich nach wie vor im Archiv des Innenministeriums. Nach Angaben des früheren Innenministers Jordan Sokolow befinden sich in der „Grenztruppenabteilung“ des Archivs auch die seit 1962 lückenlos geführten Registerbücher mit Angaben über bulgarische und ausländische Staatsbürger, die beim Versuch der Republikflucht getötet wurden.

Zu dem wenigen, was aus den Akten bekannt ist, gehört, daß sie oft widersprüchliche Angaben über den jeweiligen Tathergang enthalten: Orte, Uhrzeiten und Daten fallen in verschiedenen Dokumenten häufig ganz unterschiedlich aus. Teilweise wurden Abläufe nachträglich manipuliert, um Grenzsoldaten vor Strafverfolgung zu schützen. So gibt es etwa über die Ermordung eines Deutschen im Jahr 1988 drei verschiedene Versionen. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil der Mann, ein 26 Jahre alter Schlosser aus Berlin-Köpenick, bei seiner Einlieferung in das Krankenhaus in Burgas eine einzige Verletzung aufwies. Er war am Hinterkopf von einer Kugel getroffen wurden. Eine Untersuchung des „Zwischenfalls“, mutmaßlich eine Hinrichtung, durch die Militärstaatsanwaltschaft in Sliwen wurde umgehend eingestellt.

Anfang Juli 1989 kam ein 19 Jahre alter Abiturient aus Leipzig in der Nähe der griechischen Grenze ums Leben. Der bundesdeutsche Botschaftsrat, der sich im Auftrag der Bundesregierung mit der Ermordung des jungen Mannes befaßte, hielt „die Möglichkeit einer Beraubung nach der Tötung“ für „nicht ausgeschlossen“. In einer internen Mitteilung der Konsularabteilung der DDR-Botschaft in Sofia heißt es: „Dem Obduktionsbericht zufolge wurde der Schuß aus geringer Entfernung von oben abgegeben, was als gezielter und beabsichtigter Todesschuß qualifiziert werden kann.“ Das Verfahren gegen den gleichaltrigen Täter, einen Wehrpflichtigen, wurde 1994 eingestellt, zu einer Verurteilung kam es trotz erdrückender Beweise nicht.

Nur in einem einzigen und vergleichsweise unbedeutenden Fall läßt sich bisher die Verhängung einer Strafe dokumentieren: Am 3. November 1982 verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht den bulgarischen Reiseleiter Dimitar Manolow zu fünfundvierzig Monaten Freiheitsstrafe. Er hatte deutsche Urlauber in Bulgarien bespitzelt und ein Fluchthilfeunternehmen verraten. Die Führungsriege der früheren Staatspartei blieb hingegen auf freiem Fuß.

Der Verfasser ist Privatdozent für Politikwissenschaft an der Universität Oldenburg.



Text: F.A.Z., 29.12.2006, Nr. 302 / Seite 6
Bildmaterial: BStu

 
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