Tariftreuegesetz

Alle über einen Leisten

Von Manfred Köhler

Niedriglöhne sind unerwünscht: Beschäftigung am Bau

Niedriglöhne sind unerwünscht: Beschäftigung am Bau

17. Juli 2007 Es ist eines dieser politischen Ziele, denen scheinbar nicht zu widersprechen ist. Wenn das Land Hessen künftig ein Gebäude errichten lässt, ein Auto kauft oder einen Schreibtischstuhl bestellt, sollen nur noch Unternehmen zum Zuge kommen, die ihre Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag der jeweiligen Branche entlohnen.

So fordert es der Deutsche Gewerkschaftsbund, so fordert es die Opposition aus SPD und Grünen. Und nicht nur diejenigen sollen Tariflöhne zahlen, die die Ware ausliefern, sondern auch alle, die zuvor am Produktionsprozess beteiligt waren. Die Landesregierung, nicht eben erpicht auf einen Streit mit den Gewerkschaften im Landtagswahlkampf, hat Sympathie für ein solches Gesetz erkennen lassen. Sie führt bereits Gespräche mit dem DGB Hessen.

Orientierung an Bayern

Vieles ist noch strittig. Dem Vernehmen nach will sich die Landesregierung am bayerischen Tariftreuegesetz orientieren, das lediglich für die Baubranche gilt, eine Einschränkung, die SPD und Grüne nicht wollen. Unklar ist weiter, ob das Land zugleich auch die Städte, Kreise und Gemeinden verpflichten soll, Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die die Tarifverträge beachten. In der Summe erteilen die Kommunen weitaus mehr Aufträge an Unternehmen als das Land selbst. Die CDU hat die Frage aufgeworfen, ob nicht das Land nach dem Konnexitätsprinzip für Mehrkosten der Städte, Kreise und Gemeinden aufkommen müsste, wenn es ihnen eine neue Verpflichtung aufbürde, was aber von der SPD mit Verweis auf ein Rechtsgutachten bestritten wird.

Für die Praxis ist außerdem wichtig, von welchem Auftragsvolumen an die Bestimmungen gelten. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen nennt als Untergrenze 25.000 Euro. Vor allem aber ist noch zu klären, welcher Aufwand getrieben werden soll, um die Zusagen der Unternehmen, sie achteten die Tarifverträge, zu überprüfen. Der Gesetzentwurf der Opposition sieht dafür ein aufwendiges Verfahren vor; die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände fürchtet daher einen enormen bürokratischen Aufwand.

Doch selbst, wenn sich dafür Lösungen finden, sind noch keineswegs alle Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt. SPD und Grüne wollen weiter, dass bei gleichwertigen Angeboten dasjenige Unternehmen den Zuschlag erhält, das sich stärker in der Berufsausbildung engagiert. Selbst der Gießener SPD-Landtagsabgeordnete Thorsten Schäfer-Gümbel, der das Thema in der Fraktion betreut, gibt zu, dass dies ein kritischer Punkt sei. Denn viele Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. In anderen Ländern existiert aber keine vergleichbare Ausbildung. Bewürbe sich etwa ein französisches Unternehmen, so wäre es von vornherein im Nachteil. Die Mehrheit der Juristen meine deshalb, eine solche Kopplung der Auftragsvergabe an die Berufsausbildung sei nicht zulässig, sagt Schäfer-Gümbel.

Buntscheckige Arbeitswelt

Vor allem aber ist die Arbeitswelt längst buntscheckiger, als die Diskussion über das Tariftreuegesetz vermuten lässt. Aufträge sollen danach nur an Unternehmen gehen, die sich „an die jeweils in Hessen geltenden repräsentativen Tarifverträge sowie die tarifliche Arbeitszeit“ halten, wie es im Entwurf heißt. Das zielt auf Niedriglöhne, trifft aber auch jene Unternehmen, die nur marginal vom Tarifvertrag abweichen, um der internationalen Konkurrenz Herr zu werden. So ist in der hessischen Metallbranche jedes dritte Unternehmen nur noch ohne Tarifbindung Mitglied im Arbeitgeberverband. Oft haben diese Firmen lediglich die Wochenarbeitszeit, die nach dem Tarifvertrag 35 Stunden beträgt, heraufgesetzt.

Ein solches Unternehmen ist etwa der Friedrichsdorfer Autozulieferer Peiker Acustic, ein mittelständisches Unternehmen, das keineswegs Dumpinglöhne zahlt, aber doch zur 40-Stunden-Woche zurückgekehrt ist. Ein Tochterunternehmen liefert Autotelefone für Polizeiautos. Schäfer-Gümbel ist bei Unternehmen mit Haustarifvertrag unnachgiebig. Es könne ja umgekehrt auch nicht sein, dass ein Unternehmen das Nachsehen habe, nur weil es sich an den Tarifvertrag halte, argumentiert er.

Kompliziert könnte es auch werden, wenn in einer Branche nach zwei unterschiedlichen Tarifverträgen gezahlt wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen Stammbelegschaften verstärken – diese Branche hat eigene Verträge mit niedrigeren Löhnen. Brisanter noch dürfte aber die Ausschreibung von Omnibuslinien sein, durch die der hessische Steuerzahler in den vergangenen Jahren Millionenbeträge gespart hat.

Problem der Busfahrer

Hier trifft der Tarifvertrag, nach dem Fahrer städtischer Unternehmen entlohnt werden, auf einen anderen Tarifvertrag, nach dem sich die Bezahlung der Fahrer privater Unternehmen richtet – Letzterer sieht niedrigere Stundenlöhne vor. Schäfer-Gümbel hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs stets um den „repräsentativen“ Tarifvertrag in einer Branche gehe als denjenigen, nach dem mehr Menschen entlohnt würden. Im Vergleich zu den Kirchen und ihrer sozialen Verbände mit ihrer Vielzahl von tariflichen Regelungen wäre das Problem der Busfahrer indes vermutlich noch leicht zu händeln.

Es ist keineswegs so, dass die Arbeitgeber generell gegen die Bindung an Tarifverträge sind. Zum einen stehen die meisten nach wie vor zum Flächentarif, schon weil sie sich damit Auseinandersetzungen vom eigenen Haus fernhalten. Zum anderen ist leicht erkennbar, dass ein Tariftreuegesetz ebenso wie ein Mindestlohn vor allem der ausländischen Konkurrenz, die mit niedrigeren Preisen wirbt, das Leben schwermacht. Das mag manchen Unternehmer damit versöhnen, dass der Vorschlag für ein Tariftreuegesetz aus einem politischen Lager kommt, für das sich die Sympathien sonst in Grenzen halten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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