Von Jochen Remmert
21. Juli 2008 Eine Rückübertragung der seit 1993 vom Bund in Frankfurt wahrgenommenen Luftsicherheitsaufgaben an das Land Hessen ist nicht beabsichtigt.“ Eindeutiger könnte die Auskunft des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Rhein-Main-Zeitung nicht ausfallen. Damit ist der Plan der Landesregierung gescheitert, einem Luftsicherheitsamt mit einer Landesgesellschaft die Kontrollen zu übertragen, und so die von der EU-Kommission geforderte europaweite Ausschreibung zu vermeiden.
Dabei schienen sich Bund und Land noch vor knapp einem Jahr schon so gut wie einig zu sein. Andernfalls hätten der hessische Innenminister Volker Bouffier und sein Kabinettskollege Wirtschaftsminister Alois Rhiel (beide CDU) wohl kaum im August 2007 öffentlich erklärt, Hessen übernehme wieder die Passagier- und Gepäckkontrollen am Frankfurter Flughafen. Es könne nicht sein, dass ein Billiganbieter“ bei der Sicherheit zum Zuge komme, hieß es damals aus dem hessischen Innenministerium. Inzwischen schweigt Wiesbaden mit dem Hinweis auf die noch laufenden Gespräche in Berlin.
Die Lösung mit Hilfe einer Landesgesellschaft wäre auch ganz im Sinne des Flughafenbetreibers Fraport gewesen. Denn die Landesregierung hatte vor, das Gros der zurzeit mit den Kontrollen in Frankfurt betrauten Mitarbeiter der Fraport und deren Sicherheitstochter Frasec in die Landesgesellschaft zu übernehmen, inklusive der Koordination. Von mindestens 1500 Mitarbeitern war 2007 in der Mitteilung aus Wiesbaden die Rede, interne Quellen bei Fraport sprechen davon, dass 1000 direkt bei dem Konzern angestellte Mitarbeiter und noch einmal 2000 Beschäftigte der Sicherheitstochter Frasec von einer Neuordnung tangiert sein könnten. So viele Männer und Frauen seien jedenfalls zurzeit mit den Kontrollaufgaben und der nötigen Koordination in Frankfurt betraut.
Fraport: Marktöffnung an Bedingungen knüpfen
Der stellvertretende Fraport-Vorstandsvorsitzende Stefan Schulte sagte, wenn man den Bund schon nicht zwingen könne, die Kontrollrechte an das Land abzugeben, dann müsse eine Marktöffnung in dieser sensiblen Sparte unbedingt an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So dürfte weder die Qualität noch die Quantität der Kontrollen leiden. Andernfalls sieht er die Wettbewerbsfähigkeit des Frankfurter Flughafens geschwächt.
Für alle in der Sicherheitssparte tätigen Mitarbeiter des Konzerns müsse es zudem eine Arbeitsplatzsicherung, einen Bestandsschutz geben, äußerte Schulte weiter. Wenn überhaupt, dürfe sich ein Wechsel zu anderen Dienstleistern also nur entsprechend der natürlichen Fluktuation vollziehen. Abgesehen davon geht Schulte davon aus, dass auch sein Haus an einem neuen Vergabeverfahren beteiligt sein darf. Das wäre eine Lösung, die man zur Not mitgehen könnte“, sagte er.
Das Bundesinnenministerium äußerte dazu auf Nachfrage, dass die Gespräche mit Hessen, Fraport und der Deutschen Lufthansa über die Frage künftiger Sicherheitskontrollen noch liefen, sich aber alle Beteiligten einig darüber seien, dass die betreffenden Arbeitsplätze im Fraport-Konzern erhalten bleiben und sich die Arbeitsbedingungen auch nicht verschlechtern sollten.
Dass die Kontrollen in Frankfurt bisher noch nicht ausgeschrieben sind, stört nicht nur die EU, sondern auch die Lufthansa. Sie hat deshalb gegen den Bund geklagt, um wettbewerbsfähige“, also niedrigere, Gebühren durchzusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel befasst sich derzeit mit der Klage.
In Bayern ist das Land zuständig
Der Hinweis aus Wiesbaden, dass sich das Modell einer landeseigenen Gesellschaft in Bayern schon mit der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH bewährt habe, überzeugt in Berlin auch nicht. Anders als die übrigen Bundesländer hat Bayern nie seine Zuständigkeit für die Kontrolle von Passagieren und Gepäck auf den Bund übertragen. Das Bundesinnenministerium äußerte nun, dass der Bund zurzeit aus historischen Gründen zwar nicht für die Kontrollen im Freistaat zuständig sei, gleichwohl fordere das Luftsicherheitsgesetz von 2005 eindeutig eine bundeseinheitliche Regelung. Es spricht demnach vieles dafür, dass auch die zurzeit für die Kontrollen am Münchner Flughafen zuständige Regierung von Oberbayern Nachricht aus Berlin bekommt. Zumal auf fast allen deutschen Verkehrsflughäfen wie Düsseldorf oder Stuttgart die Zuständigkeiten so verteilt sind, wie es Berlin nun wohl auch in Frankfurt durchsetzen will: Die Bundespolizei vergibt die Aufgabe an private Anbieter.
Über die mutmaßliche Ursache des Sinneswandels im Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr kursieren in Berlin und Wiesbaden zwei Erklärungen. Zum einen heißt es, Berlin wolle verhindern, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Passagier- und Gepäckkontrollen durchzieht“. Eine andere Spekulation besagt, dass der Bund in Sorge ist, weitere Bundesländer könnten auf die Idee kommen, selbst über die Sicherheitskontrollen zu wachen und diese zu steuern. Dem Bund könnten in diesem Fall rasch Aufgaben und Aufstiegschancen zumindest für einen Teil der rund 40.000 Beschäftigten der Bundespolizei, dem ehemaligen Bundesgrenzschutz, abhanden kommen. Eine solche Deutung weist das Bundesinnenministerium entschieden zurück.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Wonge Bergmann
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