Hessen

Am Tariftreuegesetz scheiden sich die Geister

Von Ralf Euler

Das neue Tariftreuegesetz in Hessen soll auch das Reinigungsgewerbe umfassen

Das neue Tariftreuegesetz in Hessen soll auch das Reinigungsgewerbe umfassen

03. September 2007 Die Verständigung der Landesregierung und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) auf ein Tariftreuegesetz ist von der Spitzenorganisation der hessischen Wirtschaft als wettbewerbsverzerrender Eingriff in das Vergaberecht kritisiert worden. Das geplante Gesetz gängele die Unternehmer und nütze, wie Studien über andere Bundesländer belegten, nichts, sagte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU), Volker Fasbender. Auch nach Meinung der FDP im Landtag sollte die Einhaltung der Tarifverträge prinzipiell Sache der Vertragsparteien bleiben; einer gesetzlichen Regelung bedürfe es nicht. Aus Sicht der beiden anderen Oppositionsparteien, SPD und Grüne, greift das geplante Gesetz hingegen nicht weit genug.

Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) und der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, hatten am Morgen einen Gesetzentwurf vorgestellt, demzufolge größere Aufträge des Landes, von Gemeinden oder kommunalen Eigenbetrieben nur noch an Firmen gehen dürfen, die sich schriftlich verpflichteten, die Tarifverträge einzuhalten. Die Regelung solle rund 160.000 Arbeitnehmer im Bau-, Sicherheits- und Reinigungsgewerbe vor Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen schützen, sagte Lautenschläger. Die CDU-Fraktion werde den Entwurf des Gesetzes noch in dieser Woche in den Landtag einbringen, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten könne.

Auftragswert von 50.000 Euro als Untergrenze

Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand erhalten wollen, müssen künftig nachweisen, dass sie ihre Beschäftigten nach den in ihrer Branche geltenden Tarifverträgen entlohnen, soweit der Auftragswert 50.000 Euro übersteigt. In der Regel gebe es bei der Vergabe kleiner Aufträge an örtliche Firmen kein Lohndumping, sagte Lautenschläger. Das Problem seien größere Projekte, bei denen viel mit Subunternehmern gearbeitet werde.

Der Gewerkschaftsbund hatte ursprünglich angestrebt, das Gesetz auf weitere Branchen auszudehnen. Der jetzt gefundene Kompromiss sei „nicht das Optimum, aber ein erster entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, befand Körzell. Allein für Bauprojekte gäben hessische Städte und Gemeinden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro aus, weitere 400 Millionen Euro investiere das Land. Der DGB hat nach Angaben des Bezirksvorsitzenden vor allem Wert darauf gelegt, die Kommunen in eine Tariftreueregelung einzubeziehen. Dies sei bei vergleichbaren Vereinbarungen in anderen Bundesländern nicht der Fall.

Wegweisend ist nach Ansicht von Lautenschläger und Körzell zudem der im hessischen Gesetzentwurf vorgesehene Passus, wonach bei der Projektvergabe auch berücksichtigt werden solle, ob und in welcher Zahl der Bewerber Ausbildungsplätze biete. Unternehmen, die die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, werden mit einer beim Zustandekommen des Vertrages festgelegten Geldstrafe belegt, außerdem sollen sie für bis zu drei Jahre von weiteren Aufträgen ausgeschlossen bleiben. Dies gehe über die Vorgaben etwa in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland hinaus.

„Ein Abbau von Bürokratie sieht anders aus“

„Dieses Gesetz verzerrt den Wettbewerb und schwächt die hessische Wirtschaft insgesamt“, meinte VhU-Hauptgeschäftsführer Fasbender. Er mahnte „ein mehr auf Wettbewerb und Leistung setzendes wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Grundverständnis“ an. Zwar dürfe bei der Auftragsvergabe die Kategorie „billig“ nicht allein ausschlaggebend sein, doch lasse sich das über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft eher erreichen als mit wenig erfolgversprechenden Vorschriften. Ein Abbau von Bürokratie, wie ihn die CDU immer wieder propagiere, sehe jedenfalls anders aus.

Die SPD im Landtag kritisierte die Absprache zwischen Regierung und Gewerkschaftsverband als „weichgespülte Tariftreue“, die den Arbeitnehmern keinen ausreichenden Schutz vor Billigkonkurrenz biete. In der Abfallwirtschaft, im Bildungswesen und im öffentlichen Nahverkehr „kann das Lohndumping munter weitergehen“, sagte der Abgeordnete Reinhard Kahl. Die SPD werde ihren weiterreichenden, mit den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Tariftreue wie vorgesehen im Landtag zur Diskussion stellen. „Wenn wir in diesem Jahr keine Mehrheit dafür bekommen, dann auf jeden Fall nach einem Regierungswechsel 2008.“

Grüne: Koch hat 2002 ein solches Gesetz noch blockiert

Die Grünen wiesen darauf hin, dass Ministerpräsident Roland Koch (CDU) noch 2002 ein bundeseinheitliches Tariftreuegesetz im Bundesrat blockiert habe. Es sei daher bemerkenswert, dass die Landesregierung knapp fünf Monate vor der Landtagswahl genau das ankündige, was sie jahrelang bekämpft habe. Was die CDU vorhabe, könne aber nur ein Anfang im Kampf gegen Lohndumping sein. Aus Sicht von SPD und Grünen sollten alle öffentlichen Aufträge mit einem Volumen von mehr als 25 000 Euro von einem Tariftreuegesetz erfasst werden. Ausgenommen blieben davon Leistungen, die freiberuflich erbracht würden. Bei gleichwertigen Angeboten sollen die Bieter den Zuschlag erhalten, die in ihren Firmen die größte Zahl von Ausbildungsplätzen bereitstellen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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