15. April 2009 F.A.Z.-Leser H. ist sauer. Seit Jahren sei er treuer Kunde der Handelskette Plus und werbe sogar im Freundeskreis für die Produkte des Discounters, berichtet er. Doch jetzt zweifle er doch sehr an derlei Engagement. Denn Herr H. hat vor wenigen Tagen sein Auto auf dem Parkplatz der Plus-Filiale an der Hanauer Landstraße in Frankfurt geparkt – und musste bald darauf erschüttert feststellen, dass sein Wagen verschwunden war. Die Filialleiterin, so schildert es Herr H. weiter, wies ihn knapp auf ein Schild mit einer Telefonnummer hin, wo er Genaueres erfahren könne.
Kurz und gut: Das Auto war abgeschleppt worden, nachdem Herr H. die erlaubte Parkzeit von 60 Minuten überschritten hatte. An die eineinhalb Stunden habe der Wagen wohl dort gestanden, sagt er, weil er noch in ein benachbartes Hotel gegangen sei, um etwas zu erledigen. Verärgert habe er die auf dem Schild angegebene Rufnummer gewählt, ein Mann sei erschienen, und gegen Zahlung von 272 Euro habe er dann auch erfahren, wohin sein Auto geschleppt worden sei. Das Taxi in das Industriegebiet habe auch noch zehn Euro gekostet.
Nun stehen praktisch auf allen Supermarkt-Parkplätzen Schilder, die vor überlangem Parken warnen, ohne dass dies je Folgen gezeitigt hätte. Warum aber sind Kunden von Plus an der Hanauer Landstraße gut beraten, die Hinweise ernst zu nehmen? Weil es dort, nicht zuletzt wegen einer Baustelle, an Parkplätzen mangele, sagt eine Unternehmenssprecherin. Es gab Probleme mit Fremdparkern.“ Dass es an der Hanauer Landstraße mit ihrer Vielzahl von Büros und Geschäften nicht leicht ist, einen Abstellplatz zu finden, wissen Frankfurter. Auch Aldi auf der anderen Seite wehrt sich so. Die Plus-Sprecherin sagt, sie habe zwar Verständnis für die Verärgerung des Kunden. Aber eineinhalb Stunden brauche niemand für einen Einkauf.
Abgeschleppt wird bei Plus im Auftrag des Grundstückseigentümers durch die in ganz Deutschland tätige Parkräume KG aus Oberhaching bei München, über deren Geschäftsmodell sich inzwischen allerhand zornige Einträge im Internet finden, die selten ohne das Wort Abzocke“ auskommen. Joachim Gehrke, den persönlich haftenden Gesellschafter, ficht das nicht an. Wir befreien Sie von den Fremd-, Falsch- und Dauerparkern“, heißt es auf der Parkräume-Homepage. Die Praxis sei rechtlich einwandfrei und von Gerichten wiederholt bestätigt worden, sagt Gehrke, und verweist auf einen zustimmenden Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift, der vor wenigen Tagen erschien. Andererseits wurde der Inhaber des Unternehmens kürzlich von einem bayerischen Amtsgericht nach dem Abschleppen mehrerer Autos wegen Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gehrke hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist falsch, es kann nicht bestraft werden, was zivilrechtlich erlaubt ist“, sagt er.
Leser H. ist allerdings nicht nur darüber verärgert, dass er nur unter einigem Aufwand wieder an sein Auto kam, sondern auch über die Höhe der Abschleppkosten. 272 Euro – das liege doch über den sonst üblichen Sätzen, vermutet er zu Recht. Wäre er nicht von einem Privatparkplatz, sondern von einer öffentlichen Straße abgeschleppt worden, im Auftrag der Stadt, so wäre er tagsüber mit 195 Euro davongekommen, zuzüglich Knöllchen. Gehrke argumentiert, er trage schließlich ein Ausfallrisiko, die Kosten seien daher nicht vergleichbar. Wie im einzelnen festgestellt wird, wann ein Auto länger parkt als erlaubt, teilt er nicht mit; Leser H. berichtet davon, es würden Fotos gemacht. Es wird die Standzeit der jeweiligen Fahrzeuge mit der festgelegten Höchstparkdauer verglichen“, gibt Gehrke lediglich an. Wie auch immer: Könnte klug sein, bei Schildern an Supermärkten genauer hinzusehen als bisher.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Foto Wolfgang Eilmes