Flughafen Frankfurt

Ausbau kann beginnen, Bedenken gegen Nachtflüge

Von Helmut Schwan, Frankfurt

15. Januar 2009 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat „erhebliche rechtliche Bedenken“ gegen die Regelung, die nach dem geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens für Nachtflüge gelten soll. Nach Ansicht der Richter trägt die - auch im hessischen Landtagswahlkampf politisch höchst umstrittene - Regelung, die durchschnittlich 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorsieht, dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung. Das Gericht hält die Rechtsfehler im Lärmschutzkonzept insgesamt aber nicht für gravierend genug, als dass sie nicht in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren geheilt werden könnten. Derartige Planungsmängel könnten im Wege der Planergänzung ausgeräumt werden, hieß es.

Der Beginn der Arbeiten für eine neue Landebahn, der für Anfang Februar vorgesehen ist, ist von der im vorläufigen Verfahren getroffenen Entscheidung also nicht berührt. Der VGH wies Anträge von insgesamt 13 Anrainerkommunen, Privatpersonen und Gesellschaften auf einen Baustopp zurück. Die Beschlüsse seien unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Bereits Anfang Januar war ein Eilantrag der Umweltschutzorganisation Bund gescheitert. Der Ausbau kann damit beginnen.

Mediation maßgeblich für Bedenken gegen Nachtflug-Regelung

In der Kritik: Nachtflüge aus Frankfurt

In der Kritik: Nachtflüge aus Frankfurt

Als wesentliches Argument gegen die Nachtflug-Regelung, die das Hessische Verkehrsministerium als Kompromiss zwischen den gesetzlich geschützten Interessen der Anwohner und jenen der Fluggesellschaften an einem durchweg erreichbaren Drehkreuz gefunden zu haben glaubte, wird der Landesentwicklungsplan des Landes angeführt. In dessen Begründung werde dem Verbot planmäßiger Flüge in der Nacht von 23 bis 5 Uhr als Ergebnis des Mediationsverfahrens ein so erhebliches Gewicht beigemessen, dass daraus eine „Abwägungsdirektive“ folge.

Die Richter in Kassel sind der Auffassung, das Ministerium habe aufgrund dessen im Planfeststellungsverfahren „kaum einen Spielraum“ besessen, Flüge in dieser Zeit zuzulassen. Nur mit dieser Einschränkung könne eine weitere Steigerung der „gewaltigen Lärmbelastung“, der eine große Zahl von Menschen in der Umgebung des Flughafens schon jetzt ausgesetzt sei, zugelassen werden, hieß es weiter in der Begründung des Beschlusses. Zudem verweist der Senat auf ein Konzept des Flughafenbetreibers Fraport, wonach der Betrieb des Flughafens nach seiner Erweiterung von derzeit 500.000 auf rund 700.000 Flugbewegungen im Jahr bis 2020 auch mit einem Start- und Landeverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu bewerkstelligen sei.

Bedenken auch gegen Flüge in „Nachtrandstunden“

Als bedenklich stuften die Richter auch die Regelung für die „Nachtrandstunden“ (22.00 bis 23.00 Uhr und 05.00 bis 06.00 Uhr) ein, soweit die Zahl der zulässigen Flugbewegungen auf den Jahresdurchschnitt bezogen sei. Sie ermögliche es, Flüge von der Winterflugplanperiode in die Hauptreisezeit zu verlegen, wodurch es „zu einer besonders nachteiligen Bündelung von Flügen in einzelnen Nächten“ kommen könne.

Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte den Plan für den Ausbau des Flughafens im Dezember 2007 festgestellt. Fraport plant eine weitere Landebahn nordwestlich des Flughafens. Außerdem sollen ein drittes Terminal gebaut und das Fracht- und Wartungszentrum im Süden des Flughafens erweitert werden. Dafür müssen größere Waldflächen gerodet werden. Ein Fraport-Sprecher begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und sagte: „Sie bestätigt unsere Rechtsauffassung.“ Auf einen genauen Beginn der Arbeiten wollte er sich nicht festlegen: „Wir sind in den Vorarbeiten und werden spätestens Anfang Februar mit den Rodungen beginnen.“. Die Vorarbeiten für den Bau hätten schon in den vergangenen Tagen mit Vermessungen begonnen.

Rückläufige Passagierzahlen

Wann die Landebahn in Betrieb genommen werden könnte, hängt wie beim Großflughafen Berlin davon ab, ob und wann ein neues Lärmschutzkonzept erarbeitet ist. Das hessische Verkehrsministerium könnte zunächst abwarten, ob der Verwaltungsgerichtshof im Hauptverfahren bei seiner Ansicht bleibt oder sogar bis zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Revisionsinstanz warten. Das wird allerdings nicht vor 2011 erwartet, dem Jahr, nachdem die Landebahn in Betrieb gehen soll.

Zur weiteren Begründung, warum die Anträge der Kommunen auf einen Baustopp abgewiesen wurden, verweist das Gericht darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sei und daher keine besonderen Gründe für die Dringlichkeit der Maßnahme dargelegt und von dem Gericht geprüft werden müssten. Deshalb sei es auch nicht gerechtfertigt, den Beginn der Arbeiten mit Blick auf die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise zu unterbinden. Das Verfahren sei auf eine langjährige Entwicklung bis 2020 ausgelegt.

Fraport teilte am Donnerstag außerdem mit, dass die Passagierzahlen und das Frachtaufkommen in Frankfurt 2008 rückläufig gewesen seien. Die Zahl der Reisenden ging um 1,3 Prozent auf knapp 53,5 Millionen zurück. Bei der Luftfracht und der Postbeförderung gab es ein Minus von 2,7 Prozent auf 2,1 Millionen Tonnen.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben